Minimieren Sie Strafen und schützen Sie Ihre berufliche Zukunft

Anwalt Fahren ohne Fahrerlaubnis -
Professionelle Strafverteidigung

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Nikias Roth
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Anwalt Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ihr Beistand bei Vorwürfen des
Fahrens ohne Fahr­erlaubnis

Wurden Sie bei einer Verkehrskontrolle ohne gültige Fahrerlaubnis angehalten? Haben Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen?

Als Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht verstehe ich die Sorgen und Ängste, die Sie in dieser Situation belasten. Viele meiner Mandanten fürchten nicht nur die rechtlichen Konsequenzen, sondern sorgen sich auch um ihren Arbeitsplatz und ihre Zukunft.

Ich helfe Ihnen, die Folgen dieses Vorwurfs zu minimieren. Mein Ziel ist es, eine möglichst milde Strafe zu erreichen, Sperrfristen zu verkürzen und wenn möglich eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Die strafrechtliche Dimension des Fahrens ohne Fahrerlaubnis überrascht viele Betroffene. Mit meiner Unterstützung bewahren Sie den Überblick und erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Situation sowie klare Handlungsoptionen.

Immer für Sie erreichbar:
Kontakt

Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls

In einem ausführlichen Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation. Ich prüfe den genauen Sachverhalt, berücksichtige mögliche Vorstrafen und Ihre persönlichen Umstände. Sie erhalten eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Konsequenzen. Dabei erkläre ich Ihnen verständlich, welche Verteidigungsstrategien in Ihrem Fall sinnvoll sind und welche Ergebnisse wir anstreben können. Ich nehme mir Zeit, alle Ihre Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen. So gewinnen Sie Sicherheit in einer verunsichernden Situation. Die erste Einschätzung bildet die Grundlage für unsere weitere Zusammenarbeit und die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren setze ich an den entscheidenden Punkten an, um frühzeitig die Weichen für ein günstiges Ergebnis zu stellen. Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Durch Akteneinsicht verschaffe ich mir einen vollständigen Überblick über die Beweislage. Bei Bedarf verfasse ich eine fundierte Stellungnahme, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt und mildernde Umstände hervorhebt. Mein Ziel ist es, bereits in dieser Phase eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest günstige Voraussetzungen für den weiteren Verlauf zu erreichen. Die frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend für den Ausgang des gesamten Verfahrens sein.

Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gericht

Durch meine etablierten Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Gerichten kann ich oft günstige Vergleichsgespräche führen. Ich setze mich für eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage ein, wodurch Ihnen eine Vorstrafe erspart bleiben kann.   Ich argumentiere überzeugend für eine Reduzierung der Strafe und kämpfe für eine Verkürzung der Sperrfrist für den Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Meine Verhandlungsstrategie richtet sich stets nach Ihren individuellen Lebensumständen und beruflichen Erfordernissen.

Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

Bei polizeilichen Vernehmungen stehe ich Ihnen schützend zur Seite und sorge dafür, dass keine voreiligen oder nachteiligen Aussagen gemacht werden. Ich bereite Sie gründlich auf die Vernehmungssituation vor und erkläre Ihnen, welche Aussagen hilfreich und welche möglicherweise schädlich sein könnten. Während der Vernehmung achte ich darauf, dass alle Fragen fair gestellt werden und keine unzulässigen Drucksituationen entstehen. Ich stelle sicher, dass Ihre Aussagen korrekt protokolliert werden und helfe Ihnen, Ihre Position klar und vorteilhaft darzustellen. Die professionelle Begleitung bei Vernehmungen kann entscheidend dazu beitragen, belastende Aussagen zu vermeiden und den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung zu legen.

Vertretung in der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck und juristischem Sachverstand. Ich arbeite eine überzeugende Verteidigungsstrategie aus und bereite Sie optimal auf den Gerichtstermin vor. Vor Gericht präsentiere ich alle entlastenden Umstände und setze mich für die mildestmögliche Strafe ein. Dabei berücksichtige ich Ihre berufliche und persönliche Situation. Ich hinterfrage kritisch die Beweislage und nutze prozessuale Möglichkeiten, um Ihre Position zu stärken. Bei Bedarf beantrage ich die Ladung entlastender Zeugen und arbeite eng mit Sachverständigen zusammen, wenn dies Ihrem Fall dient. Nach der Hauptverhandlung analysiere ich das Urteil und berate Sie zu möglichen Rechtsmitteln, falls das Ergebnis nicht unseren Erwartungen entspricht.

Strategien zur Reduzierung von Sperrfristen

Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis belastet viele Mandanten besonders. Ich entwickle gezielte Strategien, um diese Sperrfrist zu minimieren. Durch eine sorgfältige Argumentation, die Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt, kann ich oft eine deutliche Verkürzung erreichen. Ich lege dem Gericht dar, warum eine kurze Sperrfrist in Ihrem Fall angemessen ist, besonders wenn Ihre berufliche Existenz von einer Fahrerlaubnis abhängt. Bei Wiederholungstätern setze ich auf individuelle Konzepte, die dem Gericht eine positive Prognose ermöglichen. Eine strategische Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer langen und einer kurzen Sperrfrist ausmachen – mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Berufsleben.

Unterstützung bei Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Nach Ablauf der Sperrfrist unterstütze ich Sie bei allen Schritten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Ich berate Sie zur richtigen Vorgehensweise bei der Antragstellung. Bei drohender MPU arbeite ich mit erfahrenen Verkehrspsychologen zusammen, die Sie optimal auf die Untersuchung vorbereiten können. Ich helfe Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und prüfe diese auf Vollständigkeit und Überzeugungskraft. Eine professionelle Unterstützung erhöht Ihre Chancen, schnell wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

So arbeiten wir
wir zusammen

01

Persönliches Erstgespräch

In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall, klären alle relevanten Details und entwickeln gemeinsam eine Strategie. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung.

02

Strategische Verteidigung

Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden, prüfe die Aktenlage und setze alle rechtlichen Hebel in Bewegung. Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert und in Entscheidungen einbezogen.

03

Optimales Ergebnis anstreben

Mit Verhandlungsgeschick und juristischer Kompetenz arbeite ich auf das bestmögliche Ergebnis hin – sei es eine Verfahrenseinstellung, Strafreduzierung oder Verkürzung der Sperrfrist.

Über meine
Kanzlei

Die Fokussierung auf das Strafrecht, insbesondere das Verkehrsstrafrecht, ermöglicht mir eine tiefgreifende Expertise im Bereich der Verkehrsdelikte, insbesondere bei Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Durch meine langjährige Erfahrung verfüge ich über etablierte Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dies ermöglicht häufig günstigere Verfahrensausgänge.

Meine Arbeitsweise ist geprägt von strategischem Denken und einem individuellen Ansatz, der Ihre persönliche Situation in den Mittelpunkt stellt. Ich biete Ihnen eine digitale Mandantenakte, die jederzeit Einblick in den aktuellen Stand Ihres Verfahrens gibt. Die transparente Kostenstruktur und Möglichkeiten zur Ratenzahlung sorgen für finanzielle Planungssicherheit während des Verfahrens.

Die Kanzlei ist zentral gelegen und gut erreichbar. Termine sind flexibel auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Alle Gespräche finden in einer diskreten Atmosphäre statt, die Vertraulichkeit und Schutz Ihrer persönlichen Daten garantiert.

Häufig gestellte
Fragen

Welche Strafe droht mir beim ersten Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe (mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Dies gilt besonders für Personen, die noch nie eine Fahrerlaubnis besaßen. Das Fahrzeug, mit dem der Verstoß begangen wurde, spielt dabei keine Rolle.

Bei Personen, denen eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen wurde und die trotzdem fahren, sieht das Gesetz eine mildere Strafe vor: eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Wichtig zu wissen: Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen rechnen: Wurde jemand innerhalb der letzten drei Jahre bereits ohne Fahrerlaubnis erwischt, kann die Polizei sogar das Fahrzeug einziehen.

In der Praxis werden Ersttäter meist mit einer Geldstrafe und einer Sperrfrist von 6-9 Monaten belegt. Mit anwaltlicher Unterstützung kann ich jedoch oft eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen, wodurch Sie eine Vorstrafe vermeiden können.

Sie fahren in folgenden Fällen ohne gültige Fahrerlaubnis:

  • Bei einem Fahrverbot nach § 44 StGB (z.B. nach Tempoverstoß) geben Sie Ihren Führerschein temporär ab
  • Bei Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. wegen Alkohol am Steuer) müssen Sie nach Ablauf der Sperrfrist (mind. sechs Monate) die Fahrerlaubnis neu beantragen, eventuell mit MPU oder Nachschulung
  • Wenn Sie nie eine Fahrerlaubnis besessenhaben und trotzdem ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen
  • Wenn Ihre Fahrerlaubnis b>abgelaufenist (z.B. bei befristeten EU-Führerscheinen älterer Personen)
  • Bei ausländischen Führerscheinen, die in Deutschland nicht mehr gültig sind (z.B. nach längerem Aufenthalt ohne Umschreibung)
  • Wenn Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das Sie keine passende Fahrerlaubnisklasse besitzen

In vielen Fällen ja. Durch gezielte rechtliche Argumentation und Hervorhebung Ihrer persönlichen Situation kann ich häufig eine Verkürzung der Sperrfrist erreichen. Besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, lassen sich Gerichte oft von einer kürzeren Sperrfrist überzeugen. Eine anwaltliche Vertretung kann den Unterschied zwischen einer langen und einer kurzen Sperrfrist ausmachen – mit erheblichen Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität und berufliche Situation.

Dies hängt stark von Ihrem Beruf und den Umständen des Falls ab. Wenn Ihr Beruf zwingend eine Fahrerlaubnis erfordert, kann eine längere Sperrfrist tatsächlich Probleme verursachen. In vielen Fällen lassen sich praktikable Lösungen finden, etwa temporäre Versetzungen oder alternative Transportmöglichkeiten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, die beruflichen Risiken zu minimieren.

Nicht immer. Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kann ich Sie in vielen Fällen vertreten, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie beruflich stark eingebunden sind oder weit entfernt wohnen. Bei schwereren Fällen oder Wiederholungstaten kann das Gericht jedoch auf Ihr persönliches Erscheinen bestehen. Ich berate Sie hierzu individuell und bereite Sie, falls nötig, gründlich auf die Gerichtsverhandlung vor.

Die Verfahrensdauer variiert je nach Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden und Komplexität des Falls. Einfache Fälle werden oft innerhalb von 3-6 Monaten abgeschlossen. Als Ihr Anwalt arbeite ich auf eine zügige Bearbeitung hin und nutze alle Möglichkeiten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Bei einer vorteilhaften Einigung mit der Staatsanwaltschaft kann das Verfahren manchmal bereits nach wenigen Wochen beendet sein.

Grundsätzlich ja, eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister. Allerdings kann ich oft eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage erreichen, wodurch keine Vorstrafe entsteht. Bei Ersttätern und günstigen persönlichen Umständen stehen die Chancen dafür gut. Ich setze alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um eine Vorstrafe zu vermeiden, da diese weitreichende Folgen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft haben kann.

Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem Sie keinen neuen Führerschein beantragen können. Sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils und dauert je nach Schwere des Falls zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Während dieser Zeit dürfen Sie kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen und auch keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Meine Aufgabe als Ihr Anwalt ist es, für eine möglichst kurze Sperrfrist zu argumentieren, besonders wenn Sie beruflich auf einen Führerschein angewiesen sind.

Bei erstmaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) nicht automatisch erforderlich. Bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis ordnet die Führerscheinstelle jedoch häufig eine MPU an, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Sollte dies der Fall sein, arbeite ich mit erfahrenen Verkehrspsychologen zusammen, die Sie optimal auf die MPU vorbereiten können. Eine gute Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Definitiv ja. In der Mehrzahl der Fälle kann ich als Anwalt günstigere Ergebnisse erzielen als Mandanten ohne Vertretung. Dies betrifft sowohl die Höhe der Strafe als auch die Länge der Sperrfrist. Durch meine Erfahrung und Kontakte zu Staatsanwaltschaften kann ich oft Einstellungen oder mildere Strafbefehle erreichen. Besonders wenn berufliche Konsequenzen drohen oder Sie Wiederholungstäter sind, kann meine Vertretung entscheidend sein. Die Investition in eine anwaltliche Vertretung amortisiert sich häufig durch geringere Strafen und kürzere Sperrfristen.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!