Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht
- Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts eines Verkehrsdelikts? Sorgen Sie sich um Ihren Führerschein und die möglichen Konsequenzen für Ihr berufliches und privates Leben?
Wir verstehen Ihre Ängste und Sorgen. Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsstrafrecht wissen wir, wie belastend diese Situation für Sie sein kann. Nikias Roth und sein Team stehen Ihnen mit Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und vollem Einsatz zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, entwickeln individuelle Lösungsansätze und setzen alles daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement – gemeinsam finden wir einen Weg durch diese herausfordernde Zeit.
Unsere Leistungen
im Überblick
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
Rufen Sie uns an, benutzen Sie unseren Rückrufservice oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Unsere
Leistungen
Fahrerflucht (§ 142 StGB)
Fahrerflucht oder auch Unfallflucht gennant liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Bei der Verteidigung prüfen wir, ob Sie tatsächlich Kenntnis vom Unfall hatten oder ob es sich um einen Bagatellschaden handelte. Wir argumentieren für eine fehlende Bemerkbarkeit und setzen uns für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung ein. Sehr oft können wir auch Ihren Führerschein retten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Dieses Delikt umfasst das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis. Wir untersuchen, ob Sie möglicherweise irrtümlich von einer gültigen Fahrerlaubnis ausgingen oder ob es sich um einen Notfall handelte. Wir streben eine Einstellung gegen Auflagen an und beraten Sie zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Nötigung liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden, z.B. durch dichtes Auffahren. Wir hinterfragen die subjektive Wahrnehmung der Situation und argumentieren für eine Verhältnismäßigkeit Ihres Verhaltens. Ziel ist es, den Vorsatz der Nötigung in Frage zu stellen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei Tempoüberschreitungen prüfen wir die Messgenauigkeit und -methode. Wir fordern Einsicht in Messprotokolle und hinterfragen die Kalibrierung der Geräte. Oft können wir Messfehler nachweisen oder Toleranzabzüge geltend machen, um Bußgelder zu reduzieren oder Fahrverbote abzuwenden.
Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB)
Dieses Delikt umfasst das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kontrolle und der Blutentnahme. Wir hinterfragen die Genauigkeit der Messverfahren. Unser Ziel ist es, einen Führerscheinentzug und andere Strafen zu vermeiden oder zu verkürzen.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Dies umfasst Handlungen, die den Straßenverkehr konkret gefährden, wie das Werfen von Gegenständen auf Fahrzeuge. Wir prüfen, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung vorlag und ob alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Wir argumentieren für mildernde Umstände sowie eine fahrlässige Tatbegehung oder alternative Erklärungen für den Vorfall.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Dieses Delikt liegt vor, wenn durch grob verkehrswidriges Verhalten Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Wir hinterfragen, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung vorlag und prüfen mögliche Entschuldigungsgründe. Auch hier kann die Argumentation einer fahrlässigen Tatbegehung die Strafe reduzieren. Unser Ziel ist es, die Schwere des Vorwurfs zu mindern.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Dies umfasst die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen oder das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein „Rennen“ erfüllt sind und argumentieren gegebenenfalls für eine andere Interpretation des Geschehens. Wir zielen darauf ab, den Vorwurf zu entkräften oder zu einem minder schweren Fall herabzustufen.
Bußgeldverfahren
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr prüfen wir die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids und des zugrundeliegenden Verfahrens. Wir suchen nach Formfehlern und verhandeln mit den Behörden. Unser Ziel ist es, das Bußgeld zu reduzieren oder ganz abzuwenden.
Führerscheinentzug
Bei drohendem Führerscheinentzug prüfen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und argumentieren für mildere Alternativen wie Aufbauseminare oder eine verkehrspsychologische Beratung. Wir setzen uns dafür ein, die Sperrfrist zu verkürzen oder einen Führerschein zur Ausübung des Berufs zu erhalten.
Verteidigung in Strafverfahren
In Strafverfahren im Verkehrsrecht setzen wir all unsere Erfahrung und unser Fachwissen für Sie ein. Wir analysieren die Anklageschrift gründlich, prüfen die Beweislage und entwickeln eine starke Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten – sei es durch Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder Strafminderung. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Was ist der
Prozess der Zusammenarbeit?
Kontaktaufnahme
Rufen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung an.
Erstgespräch
In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch analysieren wir Ihren Fall und besprechen das weitere Vorgehen.
Maßgeschneiderte Vertretung
Wir entwickeln eine individuelle Strategie und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
Warum Sie sich
für uns entscheiden sollten
Nikias Roth ist ein erfahrener und engagierter Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht. Mit über 10 Jahren Spezialisierung auf diesem Gebiet hat er ein tiefes Verständnis für die rechtlichen und emotionalen Herausforderungen, denen sich seine Mandanten gegenübersehen. Seine Leidenschaft gilt der Verteidigung der Rechte und Interessen von Menschen in verkehrsrechtlichen Schwierigkeiten. Nikias Roth ist bekannt für seine einfühlsame Beratung und seinen unermüdlichen Einsatz für seine Mandanten. Er kombiniert fundiertes juristisches Wissen mit kreativen Lösungsansätzen und einem ausgeprägten Verhandlungsgeschick. Seine Mandanten schätzen besonders seine klare Kommunikation und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Nikias Roth sieht in jedem Fall nicht nur die rechtliche Herausforderung, sondern auch den Menschen dahinter. Er ist Mitglied in mehreren Fachverbänden und bildet sich kontinuierlich fort, um seinen Mandanten stets die bestmögliche Vertretung zu bieten. Sein Netzwerk zu Sachverständigen und Gutachtern ermöglicht es ihm, auch in schwierigen Fällen optimale Ergebnisse zu erzielen.
Häufig gestellte
Fragen
Wie schnell sollte ich mich nach einem Verkehrsdelikt an einen Anwalt wenden?
Je früher, desto besser. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?
Die Kosten variieren je nach Fall. Wir besprechen die Kosten transparent im Erstgespräch.
Kann ich meinen Führerschein wirklich behalten, auch wenn mir ein Entzug droht?
In vielen Fällen können wir einen Führerscheinentzug abwenden oder die Dauer verkürzen. Jeder Fall ist individuell, aber wir setzen alle rechtlichen Mittel ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Wie lange dauert ein typisches Verfahren im Verkehrsstrafrecht?
Die Dauer variiert stark je nach Fall. Einfache Bußgeldverfahren können in wenigen Wochen abgeschlossen sein, komplexere Strafverfahren können mehrere Monate dauern. Wir arbeiten stets auf eine zügige Lösung hin.
Was passiert, wenn ich einen Bußgeldbescheid ignoriere?
Das ist keine gute Idee. Ignorierte Bußgeldbescheide können Mahngebühren zur Folge haben. Kontaktieren Sie uns lieber für eine professionelle Prüfung und Bearbeitung.
Kann ich auch dann noch etwas tun, wenn ich bereits einen Strafbefehl erhalten habe?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir die Optionen prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen können.
Wie kann ich mich auf das erste Gespräch mit Ihnen vorbereiten?
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (z.B. Polizeibericht, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid) und notieren Sie den genauen Ablauf des Vorfalls. Je mehr Informationen Sie uns geben können, desto besser können wir Sie beraten.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt finanziell nicht leisten kann?
Sprechen Sie uns darauf an. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Muss ich persönlich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?
Nicht zwingend. Wir bieten auch telefonische Beratungen an. Für eine umfassende Bearbeitung Ihres Falles ist ein persönliches Treffen oft vorteilhaft, aber nicht immer notwendig.
Wie stehen meine Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird?
Die Chancen hängen von vielen Faktoren ab, wie der Art des Delikts, der Beweislage und Ihren persönlichen Umständen. In vielen Fällen können wir eine Einstellung oder zumindest eine deutliche Strafmilderung erreichen. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und besprechen mit Ihnen die realistischen Möglichkeiten.