Stehen Sie unter dem Verdacht kinderpornographischer Inhalte verbreitet, erworben oder besessen zu haben? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts der möglichen Konsequenzen? Als spezialisierter Strafverteidiger mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht und Fachanwalt für Strafrecht verstehe ich die emotionale Belastung, die eine solche Situation mit sich bringt. Meine Kanzlei bietet Ihnen nicht nur juristische Expertise, sondern auch einen geschützten Raum, in dem Sie offen über Ihre Lage sprechen können. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt und auf die bestmögliche Lösung für Sie abzielt. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen – lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte und Ihre Zukunft kämpfen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Als Ihr Strafverteidiger analysiere ich detailliert den Tatvorwurf und die Beweislage. Ich prüfe mögliche Verfahrensfehler und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die strafrechtlichen Konsequenzen zu minimieren.
Im Falle einer Hausdurchsuchung stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass die Ermittlungsbehörden im gesetzlichen Rahmen handeln. Ich überwache den Prozess der Beschlagnahmung und setze mich für eine schnelle Rückgabe Ihrer elektronischen Geräte ein, sofern diese für Ihre berufliche oder private Tätigkeit unerlässlich sind.
Ich begleite Sie zu polizeilichen Vernehmungen und berate Sie hinsichtlich Ihres Aussageverhaltens. Meine Anwesenheit stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine selbstbelastenden Aussagen machen, die Ihre Position im Verfahren schwächen könnten.
Basierend auf einer gründlichen Analyse Ihres Falles verfasse ich fundierte Stellungnahmen und Einlassungen. Diese zielen darauf ab, den Sachverhalt aus Ihrer Perspektive darzustellen und mögliche Missverständnisse oder Fehlinterpretationen aufzuklären.
Ich führe in Ihrem Namen Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Dabei strebe ich eine außergerichtliche Lösung an, etwa durch die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder im Wege eines Strafbefehlsverfahrens, um Ihnen eine belastende Hauptverhandlung zu ersparen.
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert vor Gericht. Ich hinterfrage kritisch die Beweisführung der Staatsanwaltschaft, führe entlastende Beweise an und plädiere für eine milde Beurteilung Ihres Falles.
Über die juristische Verteidigung hinaus unterstütze ich Sie beim Schutz Ihrer Reputation und Privatsphäre. Ich berate Sie im Umgang mit möglicher medialer Aufmerksamkeit und ergreife rechtliche Schritte gegen unzulässige Berichterstattung oder Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte.
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In einem persönlichen Treffen besprechen wir Ihre Situation und entwickeln erste Handlungsoptionen.
Wir erarbeiten eine individuelle Strategie und setzen diese konsequent für Sie um.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine Verteidigung auf höchstem Niveau. Meine Kanzlei zeichnet sich durch langjährige Erfahrung, tiefgreifendes juristisches Know-how und ein Verständnis für die technischen Aspekte dieser Verfahren aus. Unser Ansatz geht über die rein juristische Vertretung hinaus – wir bieten eine ganzheitliche Betreuung, die auch psychologische Unterstützung und Reputationsmanagement umfasst. Diskretion und Vertraulichkeit haben für uns oberste Priorität. Wir verstehen die emotionale Belastung, der Sie ausgesetzt sind, und stehen Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens.
Bei einer Hausdurchsuchung haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie müssen die Durchsuchung dulden, sind aber nicht zur Mithilfe verpflichtet. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und dokumentieren Sie den Ablauf.
Eine polizeiliche Vorladung ist in der Regel nicht verpflichtend. Es ist oft ratsam, zunächst einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie Aussagen machen.
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Einstellung möglich, etwa bei geringer Schuld oder gegen Auflagen. Dies hängt vom Einzelfall ab und erfordert oft geschickte Verhandlungen.
Beschlagnahmte Geräte werden forensisch untersucht. Wir setzen uns für eine zügige Rückgabe ein, insbesondere wenn die Geräte für Ihre Arbeit oder Ihren Alltag wichtig sind.
Wir beraten Sie im Umgang mit möglicher medialer Aufmerksamkeit und ergreifen bei Bedarf rechtliche Schritte zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte.
Ja, wir vermitteln bei Bedarf psychologische Unterstützung, um Ihnen zu helfen, die emotionale Belastung des Verfahrens zu bewältigen.
Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Falles. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent im Erstgespräch und prüfen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen.
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