Erfahrene und diskrete Strafverteidigung für Ihre Rechte und Ihre Zukunft

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht

Fühlen Sie sich überfordert und alleingelassen angesichts der gegen Sie erhobenen Vorwürfe? Suchen Sie nach einem Anwalt, der Ihre Situation wirklich versteht und Ihnen ohne Vorurteile zur Seite steht?

Als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht weiß ich, wie belastend und existenzbedrohend solche Anschuldigungen sein können. Die Angst vor den Konsequenzen für Ihr berufliches und privates Leben kann lähmend sein. In dieser Krisensituation brauchen Sie nicht nur einen versierten Rechtsexperten, sondern auch einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner, der Ihnen zuhört und Sie durch diesen schwierigen Prozess begleitet.

Mein Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche rechtliche Vertretung zu bieten und gleichzeitig den menschlichen Beistand zu leisten, den Sie jetzt dringend benötigen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre individuellen Umstände berücksichtigt und auf einen positiven Verfahrensausgang abzielt. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen – ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung, meinem Engagement und meinem Verständnis zur Seite.

Anwalt Sexualstrafrecht

Immer für Sie erreichbar:
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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Unsere Leistungen
Eine Umfassende Verteidigung und Beratung im Sexualstrafrecht

Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht bieten wir Ihnen eine umfassende und fachkundige Vertretung in diesem komplexen Rechtsgebiet. Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten::

Sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. StGB)

Sexueller Missbrauch bezieht sich auf sexuelle Handlungen an oder vor Kindern oder schutzbedürftigen Personen. Die rechtliche Vertretung umfasst die sorgfältige Prüfung der Anschuldigungen, der Beweislage und möglicher entlastender Umstände. Der Strafrahmen variiert je nach Schwere des Delikts von sechs Monaten bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Verteidigung bei Grooming-Vorwürfen (§ 176b StGB)

Die Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Kindern über das Internet ist ein zunehmend relevantes Delikt. Wir untersuchen die digitalen Spuren und Kommunikationsverläufe, um die Vorwürfe zu entkräften. Der Strafrahmen beträgt drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)

Vergewaltigung ist ein schwerwiegendes Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Definiert als sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Die Strafe beträgt mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen nicht unter 3 Jahren.

Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB)

Umfasst das Nötigen einer Person zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen. Der Strafrahmen liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Unterstützung bei Vorwürfen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)

In Fällen, in denen der Vorwurf des Vorschubleistens sexueller Handlungen von Personen unter 18 Jahren im Raum steht, analysieren wir sorgfältig die Umstände und entwickeln eine angemessene Verteidigungsstrategie. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Verteidigung in Fällen von Zuhälterei (§ 181a StGB)

Bei Vorwürfen der Ausbeutung von Personen, die der Prostitution nachgehen, untersuchen wir die wirtschaftlichen Beziehungen und Abhängigkeitsverhältnisse genau. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

Das öffentliche Zurschaustellen der Genitalien zur eigenen sexuellen Erregung. Bestraft wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.

Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB)

Umfasst die unerlaubte Verbreitung, öffentliche Zurschaustellung oder Zugänglichmachung pornographischer Schriften an Personen unter 18 Jahren. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie (§ 184b bzw. § 184c StGB)

Der Besitz, die Herstellung oder Verbreitung pornografischer Inhalte mit Minderjährigen wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet.

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Umfasst körperliche Berührungen sexueller Art gegen den erkennbaren Willen einer Person. Die Strafe beträgt bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)

Dieses Delikt, auch bekannt als Upskirting oder Downblousing, bezieht sich auf das unbefugte Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs einer anderen Person. Die Strafe beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Rechtsbeistand bei Anklagen wegen Zwangsprostitution (§ 232a StGB)

In diesen komplexen Fällen, die oft mit organisierter Kriminalität in Verbindung stehen, setzen wir uns intensiv mit den Hintergründen auseinander und prüfen mögliche Zwangslagen unserer Mandanten. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren.

Herausforderungen und Verteidigungsstrategien

Die Verteidigung in Fällen des Sexualstrafrechts stellt besondere Herausforderungen dar, insbesondere bei der Beweisführung. Oft stehen Aussage gegen Aussage, und es mangelt an objektiven Beweisen. Als erfahrene Kanzlei für Sexualstrafrecht setzen wir hier an, indem wir:

  • Die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen kritisch hinterfragen
  • Mögliche Falschbeschuldigungen aufdecken
  • Die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung prüfen
  • Eventuelle Widersprüche in den Ermittlungsakten aufzeigen

Spezifische Verteidigungsstrategien variieren je nach Fall

  • Bei Vergewaltigungsvorwürfen fokussiert sich die Verteidigung oft auf die Frage der Einwilligung und die genauen Umstände des Vorfalls.
  • In Fällen von sexuellem Missbrauch umfasst die rechtliche Vertretung die sorgfältige Prüfung der Anschuldigungen, der Beweislage und möglicher entlastender Umstände.
  • Bei Anklagen wegen Besitzes von Kinderpornografie konzentriert sich die Verteidigung häufig auf technische Aspekte wie die Frage des wissentlichen Besitzes oder die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung.

Umfassende Unterstützung
in allen Verfahrensphasen

Unterstützung bei polizeilichen Vorladungen

Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und begleiten Sie auf Wunsch zur Vernehmung. Wir achten darauf, dass Sie sich nicht selbst belasten und dass Ihre Aussagen korrekt protokolliert werden. Wir helfen Ihnen, ruhig und überlegt zu reagieren und gleichzeitig Ihre Interessen zu wahren. Unser Ziel ist es, schon in dieser frühen Phase des Verfahrens die Weichen für einen positiven Ausgang zu stellen.

Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens

Als Ihr spezialisierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht begleiten wir Sie durch jede Phase des Verfahrens – vom Ermittlungsverfahren über eine mögliche Hauptverhandlung bis hin zu etwaigen Rechtsmitteln. In jeder Etappe analysieren wir sorgfältig die Beweislage und passen die Strategie entsprechend an. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben und Sie über alle Entwicklungen und Optionen informiert sind. Unser Ziel ist es, in jeder Phase die bestmöglichen Weichen für einen positiven Ausgang zu stellen, sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder – falls nötig – eine Strafminderung.

Strategieentwicklung für bestmöglichen Verfahrensausgang

Basierend auf einer gründlichen Analyse aller Fakten und rechtlichen Aspekte Ihres Falles entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen detaillierten Verteidigungsplan. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die juristischen Möglichkeiten, sondern auch Ihre persönliche Situation und Ziele.  Ob es darum geht, Beweise anzufechten, Zeugenaussagen zu hinterfragen oder alternative Erklärungen für die Vorwürfe zu präsentieren – ich nutze alle verfügbaren Mittel, um die für Sie vorteilhafteste Strategie umzusetzen.

Konsequenzen und psychologische Auswirkungen

Eine Verurteilung im Sexualstrafrecht kann weitreichende Folgen haben. Neben der eigentlichen Strafe kommen oft Bewährungsauflagen wie Therapieverpflichtungen oder Kontaktverbote hinzu. In vielen Fällen droht auch ein Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis, was erhebliche berufliche Konsequenzen haben kann.

Die psychologischen Auswirkungen einer Anklage im Sexualstrafrecht auf die Beschuldigten sind oft immens. Viele Mandanten berichten von Angstzuständen, Depressionen und sozialer Isolation. Als Ihre Anwälte nehmen wir diese Belastungen ernst und bieten Ihnen nicht nur rechtlichen, sondern auch menschlichen Beistand. Wir vermitteln bei Bedarf auch den Kontakt zu spezialisierten Therapeuten, die Sie in dieser schwierigen Situation unterstützen können.

Berücksichtigung der Opferperspektive

Gleichzeitig ist es von größter Bedeutung, die Perspektive der Opfer im Strafverfahren zu berücksichtigen. Das Opferschutzrecht hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, und zu Recht. Opfer sexueller Straftaten erleiden oft schwere psychische Traumata und benötigen besondere Unterstützung. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, können als Nebenkläger auftreten und haben Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

Wir sind uns der Schwere sexueller Straftaten und ihrer Auswirkungen auf die Opfer bewusst. Wir setzen uns für einen respektvollen und sensiblen Umgang mit allen Beteiligten im Strafverfahren ein. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe als Verteidiger, die Rechte und Interessen unserer Mandanten zu wahren. Diese Balance erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis für die komplexen psychologischen und rechtlichen Aspekte von Sexualstraftaten.

Diskretion und Vertraulichkeit

Angesichts der hochsensiblen Natur von Sexualstrafrechtsverfahren ist absoluter Datenschutz und Vertraulichkeit von höchster Bedeutung. Wir behandeln alle Informationen zu Ihrem Fall mit äußerster Diskretion und implementieren strenge Sicherheitsmaßnahmen in unserer Kanzlei. Alle Unterlagen und elektronischen Daten werden sicher verwahrt und sind nur autorisierten Personen zugänglich. In der Kommunikation mit Behörden, Gerichten und anderen Beteiligten achten wir penibel darauf, dass nur die notwendigen Informationen weitergegeben werden. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Privatsphäre zu schützen und jegliche zusätzliche Belastung durch unerwünschte Aufmerksamkeit zu vermeiden.

Expertise und ganzheitlicher Ansatz

Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht verfügen wir über umfassende Erfahrung und tiefgreifendes Fachwissen in diesem sensiblen Rechtsgebiet. Unsere Expertise geht weit über das hinaus, was eine allgemeine Strafverteidigung leisten kann. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und nutzen unser Netzwerk von Experten, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten.

Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir berücksichtigen nicht nur die rechtlichen Aspekte Ihres Falles, sondern auch die persönlichen und sozialen Auswirkungen. Von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner zur Seite. Unser Ziel ist es, nicht nur ein bestmögliches rechtliches Ergebnis zu erzielen, sondern Sie auch durch diese schwierige Zeit zu begleiten und Ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.

Wenn Sie sich einer Anklage im Bereich Sexualstrafrecht gegenübersehen oder Opfer einer solchen Straftat geworden sind, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Als Ihre spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht bieten wir Ihnen eine diskrete, kompetente und engagierte Vertretung. Gemeinsam finden wir den besten Weg durch diese Krise und arbeiten daran, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Zukunft zu sichern.

Wie ist der Prozess
der Zusammenarbeit?

01

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine erste vertrauliche Anfrage.

02

Erstgespräch

In einem persönlichen Treffen besprechen wir Ihre Situation und erörtern mögliche Strategien.

03

Maßgeschneiderte Verteidigung

Wir entwickeln gemeinsam einen individuellen Plan und setzen ihn konsequent um.

Warum Sie sich
für uns entscheiden sollten

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht verfüge ich, Nikias Roth, über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in diesem sensiblen Rechtsgebiet. Meine Expertise basiert nicht nur auf fundiertem juristischem Wissen, sondern auch auf einem tiefen Verständnis für die emotionalen und sozialen Herausforderungen, mit denen meine Mandanten konfrontiert sind.

Ich sehe es als meine Aufgabe, nicht nur Ihre rechtlichen Interessen mit Nachdruck zu vertreten, sondern Ihnen auch als Mensch zur Seite zu stehen. Diskretion, Loyalität und ein respektvoller Umgang sind für mich selbstverständlich. Mein Ansatz ist es, jede Verteidigung individuell und strategisch zu gestalten, wobei ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Durch kontinuierliche Fortbildung und den Austausch mit anderen Experten stelle ich sicher, stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und Verteidigungsstrategien zu sein. Mein Engagement für Ihre Sache geht über das übliche Maß hinaus – ich setze mich mit voller Kraft und Überzeugung für Sie ein.

Häufig gestellte
Fragen

Wie vertraulich wird mein Fall behandelt?

Absolute Diskretion ist die Grundlage meiner Arbeit. Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Nach einem ersten Gespräch kann ich Ihnen ein transparentes und faires Angebot unterbreiten. Wir finden gemeinsam eine Lösung, die Ihrer finanziellen Situation entspricht.

Jeder Fall ist einzigartig. Nach einer gründlichen Analyse Ihrer Situation kann ich Ihnen eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken geben. Mein Ziel ist stets der bestmögliche Ausgang für Sie.

Ich rate dringend dazu, vor einer Aussage anwaltlichen Rat einzuholen. Ich kann Sie auf die Vernehmung vorbereiten und Sie begleiten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ja, Sie können und sollten in jeder Phase des Verfahrens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Je früher Sie sich verteidigen lassen, desto besser sind in der Regel die Aussichten.

Die Dauer kann stark variieren. Von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren ist alles möglich. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein, ohne dabei die Gründlichkeit der Verteidigung zu vernachlässigen.

Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat über den Fall. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen. Gemeinsam erarbeiten wir dann die beste Strategie für Ihre Verteidigung.

Ich setze alles daran, die Diskretion zu wahren. Sollte es notwendig sein, Angehörige einzubeziehen, bespreche ich dies vorher mit Ihnen und wir entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Ein Geständnis kann unter Umständen strafmildernd wirken. Allerdings sollte ein solcher Schritt gut überlegt und mit mir als Ihrem Anwalt besprochen sein, um die Konsequenzen abzuwägen.

Die möglichen beruflichen Konsequenzen hängen von vielen Faktoren ab. Ich berate Sie auch zu diesen Aspekten und versuche, negative Auswirkungen auf Ihr Berufsleben so weit wie möglich zu minimieren.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!