Stehen Sie unter dem Verdacht exhibitionistischer Handlungen? Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Die Sorgen um Ihre berufliche Zukunft und Ihr persönliches Umfeld können erdrückend sein. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Strafrecht – das garantiert Ihnen eine fundierte Vertretung Ihrer Interessen. In vielen Fällen konnte ich bereits eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minimierung der Folgen erreichen. Dabei steht für mich der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte immer an erster Stelle.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Die strafrechtliche Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse Ihres Falls. Wir prüfen die Beweislage, identifizieren mögliche Schwachstellen in den Vorwürfen und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche Situation. Unser Ziel ist es, die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden und gleichzeitig Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Die Verteidigung erfolgt diskret und zielgerichtet, wobei wir stets die Gesamtsituation im Blick behalten.
Eine polizeiliche Vernehmung kann sehr belastend sein. Als Ihr Rechtsbeistand bin ich bei allen Vernehmungen an Ihrer Seite und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich berate Sie vorab ausführlich über Ihre Aussageoptionen und deren mögliche Konsequenzen. Während der Vernehmung achte ich darauf, dass keine unzulässigen Fragen gestellt werden und Sie sich nicht selbst belasten. Die professionelle Begleitung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangssituation für den weiteren Verfahrensverlauf zu schaffen.
Im Ermittlungsverfahren agiere ich als Ihr Interessenvertreter gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei. Ich prüfe die Ermittlungsakten auf Fehler oder Verfahrensmängel und reiche bei Bedarf Stellungnahmen ein. Durch frühzeitiges aktives Handeln können wir oft bereits in dieser Phase wichtige Weichen für einen positiven Verfahrensausgang stellen. Ich halte Sie kontinuierlich über den Verfahrensstand auf dem Laufenden und erkläre Ihnen alle rechtlichen Schritte verständlich.
Eine Verfahrenseinstellung ist oft der beste Weg, um negative Folgen zu vermeiden. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Einstellung nach §153, §153a StPO oder anderen gesetzlichen Grundlagen. Dabei berücksichtige ich Ihre persönlichen Umstände und argumentiere gegenüber der Staatsanwaltschaft für eine milde Bewertung. Wenn sinnvoll, verhandle ich über Auflagen und Weisungen, die eine Einstellung ermöglichen können.
In Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft setze ich mich für Ihre Interessen ein. Durch jahrelange Erfahrung weiß ich, welche Argumente bei Staatsanwälten Gehör finden. Ich strebe Lösungen an, die eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden und die Folgen für Ihr berufliches und privates Leben minimieren. Dabei nutze ich etablierte Kontakte zur Staatsanwaltschaft, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Eine öffentliche Hauptverhandlung bedeutet meist zusätzliche Belastung und Risiken für Ihre Reputation. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um dies zu vermeiden. Wenn möglich, strebe ich eine Erledigung im schriftlichen Verfahren durch Strafbefehl an. Falls eine Hauptverhandlung unvermeidbar ist, bereite ich Sie intensiv darauf vor und setze mich für den Ausschluss der Öffentlichkeit ein.
Bei Bedarf vermittle ich Kontakte zu erfahrenen Therapeuten und Gutachtern. Eine therapeutische Begleitung kann nicht nur persönlich hilfreich sein, sondern auch positive Auswirkungen auf das Verfahren haben. Ich unterstütze Sie bei der Dokumentation therapeutischer Bemühungen und nutze diese für Ihre Verteidigung. Dabei arbeite ich mit einem vertrauenswürdigen Netzwerk von Fachleuten zusammen.
Die Sorge um berufliche Folgen steht oft im Mittelpunkt. Ich berate Sie zu möglichen Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis und entwickle Strategien zum Schutz Ihrer beruflichen Existenz. Dabei prüfe ich Möglichkeiten, einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden oder zu minimieren. Bei Bedarf unterstütze ich auch in arbeitsrechtlichen Fragen und bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Reputation hat höchste Priorität. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um eine öffentliche Bloßstellung zu verhindern. Dies umfasst die vertrauliche Kommunikation, diskrete Terminvereinbarungen und wenn nötig auch presserechtliche Schritte. Dabei beachte ich strengste Verschwiegenheit und schütze Ihre persönlichen Daten.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per verschlüsselter E-Mail. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und mögliche rechtliche Schritte.
Nach Analyse Ihrer Unterlagen und der Vorwürfe entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt.
Wir setzen die vereinbarte Strategie um und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten. Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert.
Als Ihr Strafverteidiger konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht. Diese klare Fokussierung ermöglicht mir eine hochqualifizierte Vertretung Ihrer Interessen. Meine Kanzlei steht für absolute Diskretion und Professionalität. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Angelegenheit hat höchste Priorität. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Gutachtern und ein etabliertes Netzwerk im Strafrecht kommen Ihnen zugute. Schnelle Reaktionszeiten und eine enge persönliche Betreuung sind für mich selbstverständlich.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden als Pauschale vereinbart. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht. Ratenzahlungen sind in vielen Fällen möglich.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ich rate dringend dazu, vor einer Aussage rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. So können wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ich rate dringend dazu, vor einer Aussage rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. So können wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.
Der Arbeitgeber wird nicht automatisch informiert. Ich entwickle Strategien, um Ihre berufliche Situation bestmöglich zu schützen.
Nicht jede Verurteilung führt automatisch zu einem Eintrag. Teil meiner Verteidigungsstrategie ist es, einen solchen Eintrag möglichst zu vermeiden, da er erhebliche berufliche Nachteile haben kann.
Als Fachanwalt unterliege ich der absoluten Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Auch meine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über sichere Kanäle.
Das Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach §183 StGB sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe möglich. Oft lässt sich durch eine geschickte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafminderung erreichen.
Ja, in dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie da. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail für einen zeitnahen Termin.
Ich berate Sie zu konkreten Handlungsoptionen. Dies kann therapeutische Unterstützung, präventive Maßnahmen oder andere positive Aktivitäten umfassen, die sich günstig auf das Verfahren auswirken.
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