Fühlen Sie sich allein und überfordert angesichts einer Anschuldigung eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder gar einer Vergewaltigung? Suchen Sie nach jemandem, der Ihre Situation wirklich versteht und Ihnen kompetent zur Seite steht?
Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht weiß ich, Nikias Roth, wie belastend und emotional aufreibend Ihre Situation sein kann. Sie müssen sich gegen Vorwürfe verteidigen – ich bin hier, um Ihnen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Diskretion beizustehen. Gemeinsam finden wir einen Weg durch diese schwierige Zeit und setzen uns für Ihre Rechte ein. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Wenn Sie mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung oder des sexuellen Übergriffs konfrontiert sind, stehen Sie vor einer ernsten rechtlichen Situation. Ich biete Ihnen eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts, entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertrete Sie engagiert gegenüber Ermittlungsbehörden und vor Gericht. Dabei achte ich besonders darauf, Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen und einer vorschnellen öffentlichen Verurteilung entgegenzuwirken.
Vergewaltigungsfälle gehören zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht. Als Beschuldigter benötigen Sie eine akribische Verteidigung, die alle Aspekte des Falles beleuchtet. Ich setze mich dafür ein, dass die Unschuldsvermutung gewahrt bleibt und alle entlastenden Umstände berücksichtigt werden.
Falsche Anschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte können existenzbedrohend sein. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um Ihre Unschuld zu beweisen und Ihren Ruf wiederherzustellen. Dabei gehe ich auch gegen Verleumdungen vor und prüfe Möglichkeiten für Gegenanzeigen.
Das Ermittlungsverfahren ist eine kritische Phase, in der wichtige Weichen gestellt werden. Ich begleite Sie bei Vernehmungen, prüfe die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und wirke auf eine objektive Beweisaufnahme hin. Mein Ziel ist es, schon in dieser frühen Phase eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest günstige Voraussetzungen für ein mögliches Hauptverfahren zu schaffen.
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie mit all meiner Erfahrung und meinem Fachwissen. Ich erarbeite eine überzeugende Verteidigungsstrategie, führe Kreuzverhöre durch und plädiere engagiert für Ihre Interessen.
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In einem vertraulichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation und bespreche das weitere Vorgehen.
Ich entwickle eine individuelle Strategie und setze uns engagiert für Ihre Rechte ein.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht biete ich, Nikias Roth, Ihnen eine hochspezialisierte rechtliche Vertretung in diesem sensiblen Rechtsgebiet. Meine langjährige Erfahrung und fundierte Expertise ermöglichen es mir, selbst in komplexen Fällen effektive Strategien zu entwickeln. Ich lege besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Mandantenbeziehung und einen einfühlsamen Umgang mit den oft emotional belastenden Situationen. Diskretion und der Schutz Ihrer Privatsphäre haben für mich höchste Priorität. Mit meinem Engagement und meiner Leidenschaft für das Strafrecht setze ich mich unermüdlich für Ihre Rechte ein. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich beizustehen und gemeinsam mit Ihnen den bestmöglichen Ausgang für Ihren Fall zu erreichen.
Sobald Sie mit Vorwürfen konfrontiert werden sind, sollten Sie umgehend rechtliche Unterstützung suchen. Je früher Sie einen Fachanwalt einschalten, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden.
Diskretion hat in unserer Kanzlei höchste Priorität. Alle Gespräche und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir besprechen mit Ihnen auch, wie wir in der Öffentlichkeit mit Ihrem Fall umgehen.
Wir setzen alle rechtlichen Mittel ein, um Ihre Unschuld zu beweisen und Ihren Ruf zu schützen. Dies kann die Widerlegung von Beweisen, die Aufdeckung von Widersprüchen in Zeugenaussagen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte gegen falsche Anschuldigungen umfassen.
Die Dauer kann stark variieren, von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Wir setzen uns dafür ein, das Verfahren so zügig wie möglich zu einem für Sie positiven Abschluss zu bringen.
Die Strafen können von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen reichen. Wir setzen uns dafür ein, im Falle einer Verurteilung die mildestmögliche Strafe zu erwirken.
Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Verfahren eingestellt oder durch einen Strafbefehl abgeschlossen werden. Wir prüfen alle Möglichkeiten, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Notieren Sie sich alle relevanten Fakten und Fragen. Bringen Sie, falls vorhanden, alle Unterlagen zum Fall mit. Je mehr Informationen Sie uns geben können, desto besser können wir Sie beraten.
Sexuelle Nötigung umfasst erzwungene sexuelle Handlungen, während Vergewaltigung speziell den erzwungenen Geschlechtsverkehr oder besonders erniedrigende sexuelle Handlungen bezeichnet. Vergewaltigung wird in der Regel härter bestraft. Die genaue rechtliche Einordnung hängt von den Details des Einzelfalls ab und kann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
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