Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sind besorgt über die möglichen Konsequenzen? Fürchten Sie ein drohendes Fahrverbot und die Auswirkungen auf Ihr Berufsleben?
Als Fachanawalt für Ordnungswidrigkeiten unterstütze ich Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht setze ich mich dafür ein, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Ich verstehe, dass ein Bußgeldbescheid oder gar ein drohendes Fahrverbot eine große Belastung darstellen kann. Deshalb steht für mich Ihre individuelle Situation im Mittelpunkt.
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um die Folgen für Sie zu minimieren. Dabei nutze ich meine umfassende Erfahrung im Strafrecht, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Eine Geschwindigkeitsübertretung kann weitreichende Folgen haben. Ich prüfe sorgfältig die Messverfahren und deren korrekte Durchführung. Häufig lassen sich dabei Verfahrensfehler aufdecken. Durch meine Erfahrung im Verkehrsrecht kenne ich die relevante Rechtsprechung genau. Ich setze mich dafür ein, Punkte zu vermeiden oder Bußgelder zu reduzieren. Dabei berücksichtige ich auch mögliche technische Messungenauigkeiten. Eine frühzeitige Verteidigung erhöht dabei die Erfolgschancen deutlich.
Ein Rotlichtverstoß wiegt besonders schwer und zieht oft empfindliche Strafen nach sich. Ich prüfe die Beweisaufnahme und die technische Dokumentation im Detail. Dabei achte ich besonders auf die korrekte Funktionsweise der Rotlichtüberwachung und die Einhaltung der Messtoleranz. Oft lassen sich Verfahrensfehler oder technische Ungenauigkeiten nachweisen. Ich setze mich dafür ein, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest die Sanktionen zu mildern.
Abstandsmessungen sind technisch komplex und häufig anfechtbar. Ich überprüfe die verwendeten Messmethoden und die Dokumentation genau. Dabei berücksichtige ich auch die spezifischen Verkehrsbedingungen zum Tatzeitpunkt. Durch meine Erfahrung kenne ich die häufigsten Fehlerquellen bei der Abstandsmessung. Eine gründliche Prüfung der technischen Details führt oft zu einer Reduzierung der Vorwürfe.
Vorwürfe der Handynutzung am Steuer sind oft schwer zu beweisen. Ich prüfe die Beweisaufnahme kritisch und hinterfrage die Sichtbedingungen der Ordnungskräfte. Dabei berücksichtige ich auch alternative Erklärungen für vermeintliche Handynutzung. Mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht entwickle ich eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Häufig lässt sich der Vorwurf nicht zweifelsfrei nachweisen.
Auch vermeintlich kleine Parkverstöße können unangenehme Folgen haben. Ich prüfe die Beschilderung und die rechtmäßige Dokumentation des Verstoßes. Dabei achte ich besonders auf die korrekte Durchführung der Kontrolle und mögliche Ausnahmesituationen. Durch meine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung kann ich oft erfolgreiche Einsprüche einlegen. Bei mehreren Verstößen setze ich mich für eine Zusammenfassung der Verfahren ein.
Bei jedem Bußgeldbescheid prüfe ich sorgfältig die formellen und materiellen Voraussetzungen. Ich achte auf Zustellungsfehler, Formfehler und die Einhaltung von Fristen. Dabei nutze ich meine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung zu Ihrem Vorteil. Eine frühzeitige Prüfung erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch deutlich.
Droht ein Fahrverbot, prüfe ich alle rechtlichen Möglichkeiten zur Abwendung. Ich berücksichtige dabei Ihre persönliche und berufliche Situation. Oft gelingt es, das Fahrverbot in verkehrsarme Zeiten zu verlegen. Durch geschickte Verhandlung mit den Behörden erreiche ich häufig eine Umwandlung in eine höhere Geldbuße.
Bei der Anfechtung von Bußgeldern prüfe ich alle Ermessensspielräume. Ich argumentiere mit Ihrer persönlichen Situation und möglichen Härtefällen. Dabei nutze ich meine Erfahrung in der Verhandlung mit Behörden. Oft lassen sich durch geschickte rechtliche Argumentation deutliche Reduzierungen erreichen.
Kommt es zur Gerichtsverhandlung, vertrete ich Sie mit meiner langjährigen Prozesserfahrung. Ich bereite den Fall gründlich vor und entwickle eine überzeugende Argumentationsstrategie. Dabei arbeite ich eng mit technischen Sachverständigen zusammen. Mein Ziel ist stets die bestmögliche Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht.
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Schildern Sie kurz Ihren Fall.
Ich prüfe Ihre Unterlagen und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Ich übernehme alle rechtlichen Schritte und halte Sie stets auf dem Laufenden.
In meiner Kanzlei setze ich mich täglich für die Rechte meiner Mandanten ein. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Meine Mandanten schätzen besonders meine direkte und persönliche Betreuung. Ich reagiere schnell auf Anfragen und halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden.
Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen ermöglicht es mir, auch komplexe technische Sachverhalte erfolgreich anzufechten.
Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Arbeitsweise der Behörden und Gerichte genau. Dies nutze ich, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein persönliches Erstgespräch berechne ich nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Gerne erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten in einem kurzen Telefonat.
Die Chancen hängen von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Art der Messung, der Beweislage und möglichen Verfahrensfehlern. Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung. In vielen Fällen gelingt es mir, Sanktionen zu reduzieren oder ganz abzuwenden. Eine genaue Erfolgsquote lässt sich aber erst nach Prüfung Ihres individuellen Falls nennen.
Die Dauer variiert stark. Einfache Fälle können binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Kommt es zur gerichtlichen Verhandlung, kann sich das Verfahren über mehrere Monate erstrecken. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein und halte Sie über den Fortgang auf dem Laufenden.
Im ungünstigsten Fall bleibt es bei den im Bußgeldbescheid genannten Sanktionen. Zusätzliche Kosten können entstehen. Ich berate Sie vorab ausführlich über die Risiken und empfehle einen Einspruch nur bei realistischen Erfolgsaussichten.
Ein persönliches Treffen ist oft hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Viele Fälle können wir auch telefonisch oder digital besprechen. Bei Bedarf biete ich auch Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten an.
In vielen Fällen gelingt es mir, ein Fahrverbot zu vermeiden oder in verkehrsarme Zeiten zu verlegen. Die Chancen steigen, wenn Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung suchen. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten und berücksichtige dabei Ihre berufliche Situation.
Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Je früher Sie mich einschalten, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie mich daher am besten direkt nach Erhalt des Bescheids.
Optimal ist es, wenn Sie mir den Bußgeldbescheid und alle weiteren relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Hilfreich sind auch Fotos von der Örtlichkeit oder Zeugenaussagen. Im Erstgespräch sage ich Ihnen genau, welche Unterlagen ich benötige.
Ja, ich vertrete Mandanten in der gesamten Region. Bei Gerichtsterminen bin ich bundesweit für Sie tätig. Viele Angelegenheiten lassen sich auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit regeln.
Nach Ihrer Anfrage melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen. Wir besprechen Ihren Fall und die weitere Vorgehensweise. Entscheiden Sie sich für meine Unterstützung, erhalten Sie eine schriftliche Mandatsvereinbarung. Danach übernehme ich alle weiteren rechtlichen Schritte für Sie.
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Strafrecht
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