Ich unterstütze Sie mit Entschlossenheit und Fingerspitzengefühl

Ihr Anwalt beim Vorwurf sexuelle Belästigung

Ihr Anwalt bei
sexueller Belästigung

Werden Sie mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert? Drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen? Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen. Niemand sollte vorschnell verurteilt werden. Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die Ihrer individuellen Situation gerecht wird. Dabei verbinde ich entschlossenes rechtliches Vorgehen mit absoluter Diskretion.

Anwalt Sexuelle Belästigung

Immer für Sie erreichbar:
Kontakt

Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung im Strafverfahren

Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich zunächst sorgfältig die Vorwürfe und Beweislage. Ich begleite Sie bei Vernehmungen und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Durch geschickte Verhandlungsführung streben wir eine Einstellung des Verfahrens an. Wenn nötig, vertrete ich Sie auch vor Gericht und setze mich für einen Freispruch oder eine milde Strafe ein.

Akteneinsicht und Beweisanalyse

Als erfahrener Strafverteidiger führe ich eine detaillierte Analyse der Ermittlungsakte durch. Ich prüfe kritisch die Beweismittel, identifiziere Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle Gegenargumente. Wenn nötig, beauftrage ich Sachverständige für Gegengutachten oder führe eigene Ermittlungen durch. Eine gründliche Beweisanalyse ist oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung.

Unterlassungsklagen

Mit Unterlassungsklagen gehen wir gegen falsche Anschuldigungen und Rufschädigung vor. Ich stelle sicher, dass der Sachverhalt korrekt dargestellt wird. Durch Androhung rechtlicher Konsequenzen unterbinden wir weitere Falschbehauptungen. Bei Verstößen setze ich sofort Ordnungsgelder durch.

Schadensersatz bei Rufschädigung

Als Ihr Verteidiger helfe ich Ihnen, Schadensersatz bei ungerechtfertigter Rufschädigung durchzusetzen. Ich ermittle systematisch alle ersatzfähigen Schäden wie Verdienstausfall oder berufliche Nachteile. Durch fundierte rechtliche Argumentation maximieren wir Ihre Ansprüche.

Einstweilige Verfügungen

Ich erwirke schnelle einstweilige Verfügungen gegen falsche Verdächtigungen und deren Verbreitung. Diese untersagen weitere rufschädigende Äußerungen unter Androhung empfindlicher Strafen. Bei Eilbedürftigkeit setze ich dies innerhalb weniger Tage durch.

Verteidigung gegen Vergeltungsmaßnahmen

Als Ihr Anwalt gehe ich konsequent gegen ungerechtfertigte Vergeltungsmaßnahmen vor. Ich erwirke Unterlassungsverfügungen gegen Mobbing oder Ausgrenzung. Bei beruflichen Nachteilen setze ich Ihre Rechte im Eilverfahren durch.

Der Weg zu Ihrem
Recht - so einfach geht's

01

Kontaktaufnahme

Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich umgehend bei Ihnen.

02

Persönliches Gespräch

In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie.

03

Konsequente Umsetzung

Als Ihr Fachanwalt setze ich die vereinbarte Strategie mit Nachdruck um und halte Sie stets auf dem Laufenden.

Die Kanzlei Nikias Roth -
Ihr starker Partner

Mit langjähriger Erfahrung verteidige ich erfolgreich Mandanten gegen Vorwürfe sexueller Belästigung. Mein Schwerpunkt liegt im Strafrecht, wodurch ich eine besondere Kompetenz in derartigen Verfahren entwickelt habe. Mein Team und ich arbeiten mit höchster Diskretion und Professionalität. In zahlreichen Fällen konnte ich bereits positive Ergebnisse für meine Mandanten erzielen – sei es durch Verfahrenseinstellungen oder erfolgreiche Gerichtsverfahren. Die persönliche Betreuung durch mich als Fachanwalt garantiert Ihnen durchgehend höchste rechtliche Kompetenz.

Häufig gestellte
Fragen

Sexuelle Belästigung umfasst jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten. Dazu gehören körperliche Berührungen, anzügliche Bemerkungen, das Zeigen pornographischer Bilder und ähnliche Verhaltensweisen, die die Würde der betroffenen Person verletzen. Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich zunächst genau, ob die Vorwürfe überhaupt den rechtlichen Tatbestand erfüllen. Nicht jede missverständliche Situation oder Kommunikation stellt eine strafbare Handlung dar. Ich analysiere die konkreten Vorwürfe und erkläre Ihnen präzise, welche rechtlichen Konsequenzen drohen könnten. Gemeinsam arbeiten wir die tatsächlichen Ereignisse auf und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.

Mein dringender Rat: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber Polizei, Arbeitgeber oder anderen Beteiligten. Jede unbedachte Äußerung könnte später gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie mich als Strafverteidiger umgehend. Ich prüfe zunächst die Vorwürfe und die Beweislage. Dann entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, ob und wie Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollten.

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Ich rate Ihnen dringend, vor jeder Aussage zunächst mit mir als Ihrem Verteidiger zu sprechen. Oft ist es strategisch klüger, zunächst die Ermittlungsakte einzusehen und dann zu entscheiden, ob und wie eine Aussage erfolgen soll.

Die Verfahrensdauer hängt von vielen Faktoren ab. Als Ihr Verteidiger arbeite ich auf eine möglichst schnelle Einstellung des Verfahrens hin. Dies gelingt oft bereits im Ermittlungsverfahren binnen weniger Monate. Kommt es zur Anklage, muss mit einer Verfahrensdauer von mehreren Monaten gerechnet werden. Ich setze alles daran, das Verfahren so zügig wie möglich abzuschließen.

Die Kosten richten sich nach dem Vorwurf und der Komplexität des Falls.

Nein. Die Staatsanwaltschaft muss Ihre Schuld zweifelsfrei beweisen. Als Ihr Verteidiger prüfe ich die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussagen äußerst kritisch. Ich arbeite eventuelle Widersprüche heraus und präsentiere alternative Geschehensabläufe. Aussage-gegen-Aussage-Situationen führen oft zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch.

In einem ausführlichen Erstgespräch nehme ich mir Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen. Wir sprechen über die Vorwürfe und Ihre Sicht der Dinge. Ich erkläre Ihnen die rechtliche Lage und mögliche Konsequenzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und wir besprechen die strategischen Optionen. Das Gespräch dient auch dazu, dass Sie mich als Ihren potenziellen Verteidiger kennenlernen.

Als Ihr Strafverteidiger unterliege ich der absoluten anwaltlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, behandle ich streng vertraulich. Dies gilt auch gegenüber Ermittlungsbehörden, Gerichten und anderen Beteiligten. Sie können sich mir gegenüber völlig offen anvertrauen – nur so kann ich Sie optimal verteidigen.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Kontaktieren Sie mich sofort – als Ihr Verteidiger komme ich wenn möglich zur Durchsuchung dazu. Machen Sie keine Aussagen zur Sache. Unterschreiben Sie nichts ohne meine Anwesenheit. Beobachten Sie die Durchsuchung genau und fertigen Sie wenn möglich Fotos oder Notizen an.

In dringenden Fällen kann ich sehr kurzfristig tätig werden. Kontaktieren Sie mich – ich melde mich umgehend bei Ihnen zur Terminvereinbarung.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!