Schnelle und diskrete Unterstützung bei Ihrer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr

Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr

Ihre Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Werden Ihnen aggressive Fahrmanöver oder dichtes Auffahren vorgeworfen?

Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. Als Strafverteidiger setze ich mich mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein. Mein Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden und Ihren Führerschein zu schützen.

Mit der richtigen Strategie lassen sich oft bereits im frühen Verfahrensstadium gute Ergebnisse erzielen. Durch meine langjährige Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht kenne ich die erfolgversprechendsten Ansätze für Ihre Verteidigung.

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung gegen Strafbefehle

Ein Strafbefehl wegen Nötigung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich prüfe den Sachverhalt gründlich auf rechtliche Schwachstellen. Oft lassen sich Zeugenaussagen oder Beweismittel erfolgreich anfechten. Durch frühzeitiges Eingreifen erreiche ich häufig eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafminderung. Meine Erfahrung zeigt, dass eine aktive Verteidigung gegen Strafbefehle in vielen Fällen erfolgreich ist.

Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Bei Bußgeldbescheiden prüfe ich zunächst alle formellen Aspekte auf Fehler. Häufig lassen sich Messfehler oder Verfahrensmängel nachweisen. Ich nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um die Vorwürfe zu entkräften. Eine sorgfältige Prüfung der Beweislage ist hier entscheidend. Durch geschickte Verhandlung erreiche ich oft eine Reduzierung der Sanktionen.

Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft

Frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft können entscheidende Vorteile bringen. Ich stelle Ihre Position überzeugend dar und arbeite auf eine Einstellung des Verfahrens hin. Meine langjährige Erfahrung hilft dabei, die richtigen Argumente zu finden. Die Verhandlungen führe ich mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Eine gute Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erhöht die Chancen auf ein positives Ergebnis.

Vertretung vor Gericht

Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie mit Nachdruck vor Gericht. Durch gründliche Vorbereitung und Aktenstudium identifiziere ich alle entlastenden Aspekte. Ich achte besonders auf die Verwertbarkeit von Beweismitteln und Zeugenaussagen. Die juristische Würdigung des Falls erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Eine überzeugende Verteidigung kann oft noch in der Hauptverhandlung eine deutliche Strafminderung erreichen.

Führerscheinverteidigung

Der Erhalt Ihres Führerscheins hat oberste Priorität. Ich prüfe alle Möglichkeiten, einen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Dabei berücksichtige ich besonders Ihre berufliche Situation. Oft lassen sich alternative Sanktionen aushandeln. Ein strategisch kluges Vorgehen kann den Führerschein retten.

Vermeidung von Eintragungen im Führungszeugnis

Vorstrafen können weitreichende berufliche Folgen haben. Ich setze alles daran, Einträge im Führungszeugnis zu verhindern. Dafür nutze ich verschiedene rechtliche Instrumente wie die Einstellung gegen Auflagen. Eine frühzeitige Intervention ist hier besonders wichtig. Die Vermeidung von Vorstrafen sichert Ihre berufliche Zukunft.

Ihr Weg zur erfolgreichen
Verteidigung

01

Kontaktaufnahme

Schnelle Erreichbarkeit rund um die Uhr

02

Erstgespräch

Analyse Ihrer Situation und Entwicklung der Strategie

03

Aktive Verteidigung

Konsequente Vertretung Ihrer Interessen

Strafverteidigung
mit System

Als Strafverteidiger konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht. Diese klare Fokussierung ermöglicht mir eine besonders effektive Vertretung Ihrer Interessen.

In meiner Kanzlei erhalten Sie persönliche Betreuung auf höchstem Niveau. Durch permanente Fortbildung und intensive Prozesserfahrung kenne ich die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis.

Meine Mandanten schätzen besonders die schnelle Erreichbarkeit und transparente Kommunikation. Sie haben jederzeit einen direkten Ansprechpartner für Ihre Anliegen.

Häufig gestellte
Fragen

Was droht mir bei einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Eine Nötigung im Straßenverkehr kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Nötigung im Straßenverkehr wird durch § 240 StGB geregelt. Im Straßenverkehr ist dies nach § 240 Abs. 2 StGB als besonders schwerer Fall eingestuft. Zusätzlich drohen Führerscheinentzug und Eintragungen ins Führungszeugnis. Durch eine effektive Verteidigung lassen sich diese Folgen oft abwenden. Die Staatsanwaltschaft prüft dabei auch Ihr Verhalten nach dem Vorfall. Ein kooperatives Auftreten kann sich positiv auf das Verfahren auswirken.

Eine Nötigung kann durch dichtes Auffahren, plötzliches Ausbremsen, Schneiden oder Behindern beim Überholen vorliegen. Entscheidend ist, dass andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden sollen.

Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Gerne stehe ich Ihnen dabei zur Seite. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich zunächst rechtlich beraten, um keine Fehler zu machen. Dokumentieren Sie außerdem zeitnah Ihre eigene Erinnerung an den Vorfall. Bewahren Sie alle behördlichen Schreiben sorgfältig auf.

Häufig stützen sich die Vorwürfe auf Zeugenaussagen, Dashcam-Aufnahmen oder Aussagen der Polizei. Die Beweiskraft dieser Mittel lässt sich oft erfolgreich anfechten. Eine genaue Prüfung der Beweislage ist entscheidend. Besonders wichtig ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen. Die rechtliche Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen muss im Einzelfall geprüft werden.

Bei „Aussage gegen Aussage“ stehen die Chancen für eine Einstellung oder einen Freispruch oft gut. Wichtig ist eine schlüssige Darstellung des eigenen Verhaltens.

Die Dauer variiert stark. Bei guter Verteidigung lassen sich viele Verfahren bereits im Vorfeld einstellen. Falls es zur Hauptverhandlung kommt, kann sich das Verfahren über mehrere Monate erstrecken. Die Bearbeitungszeit hängt auch von der Arbeitsbelastung der zuständigen Staatsanwaltschaft ab. Eine frühe Kontaktaufnahme mit den Behörden kann das Verfahren oft beschleunigen.

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrensumfang und der Höhe der Vorwürfe. Die Investition in eine professionelle Verteidigung zahlt sich angesichts der drohenden Konsequenzen aus.

Eine Verurteilung kann bei bestimmten Berufen erhebliche Folgen haben. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Verteidigung, um Einträge im Führungszeugnis zu vermeiden. Besonders kritisch ist dies bei Berufen im öffentlichen Dienst oder mit Führungsverantwortung. Eine Vorstrafe kann sich auch auf künftige Bewerbungen auswirken.

Die Chancen auf Einstellung oder deutliche Strafminderung sind bei guter Verteidigung hoch. Entscheidend ist das frühzeitige Eingreifen mit der richtigen Strategie. Die Erfolgsaussichten steigen durch eine gründliche Beweisaufnahme. Eine offensive Verteidigungsstrategie kann oft überzeugende Argumente für eine Einstellung liefern.

Ein Führerscheinentzug ist möglich, aber nicht zwangsläufig. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie lässt sich der Führerschein oft erhalten. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren wie Vorstrafen oder der Schwere des Vorfalls ab. Eine verkehrspsychologische Begutachtung kann manchmal hilfreich sein.

Ja, Sie haben nach Erhalt eines Strafbefehls zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Ein Einspruch setzt den Strafbefehl komplett außer Kraft. Die Staatsanwaltschaft muss dann das normale Verfahren einleiten.

Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, damit ich den Fall umfassend beurteilen kann. Wir besprechen auch Ihre persönliche und berufliche Situation. Dies ist wichtig für eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!