Wurden Sie nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol am Steuer von der Polizei kontrolliert? Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Ich weiß, dass Sie sich gerade in einer belastenden Situation befinden. Die drohenden Konsequenzen für Ihren Führerschein und Ihre berufliche Zukunft bereiten Ihnen schlaflose Nächte. Als Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht setze ich mich für Menschen in Ihrer Situation ein. Mein Ziel ist es, die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln. Ich kämpfe für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis oder eine möglichst kurze Sperrfrist. Dabei bleiben alle Gespräche selbstverständlich absolut vertraulich.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Nach einem Alkoholunfall stehen Sie unter enormem Druck. Ich übernehme umgehend alle Kommunikation mit Behörden und Staatsanwaltschaft. Durch jahrelange Erfahrung kenne ich die erfolgversprechendsten Verteidigungsstrategien. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest abzumildern. Ich prüfe jeden Fall auf mögliche Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung. Eine schnelle Kontaktaufnahme erhöht dabei Ihre Chancen deutlich.
Der Führerschein ist oft existenziell wichtig. Ich setze alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um Ihren Führerschein zu erhalten oder die Sperrfrist zu minimieren. Durch meine jahrelange Prozesserfahrung entwickle ich für Sie eine optimale Verteidigungsstrategie. Ich kenne die relevanten Faktoren, die Gerichte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich oft überraschend positive Ergebnisse erzielen.
Langjährige Kontakte zur Staatsanwaltschaft ermöglichen oft einvernehmliche Lösungen. Ich verhandle mit Nachdruck für eine Einstellung des Verfahrens oder minimale Strafen. Dabei nutze ich alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Position zu stärken. Eine frühe Intervention verhindert häufig härtere Konsequenzen. Meine Verhandlungserfahrung kommt Ihnen dabei direkt zugute.
Falls es zur Hauptverhandlung kommt, vertrete ich Sie mit allen prozessualen Mitteln. Ich bereite Sie optimal auf Ihre Aussage vor und entwickle eine überzeugende Verteidigungsstrategie. Durch intensive Akteneinsicht finde ich mögliche Schwachstellen der Anklage. Meine Verhandlungserfahrung hilft, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Eine erfolgreiche MPU ist oft entscheidend für Ihren Führerschein. Ich kenne die Anforderungen und bereite Sie gezielt darauf vor. Sie erhalten von mir konkrete Handlungsempfehlungen und eine realistische Einschätzung Ihrer Situation. Mit der richtigen Vorbereitung steigen Ihre Chancen auf ein positives Gutachten deutlich.
Bei einem Strafbefehl prüfe ich sofort alle Einspruchsmöglichkeiten. Ich analysiere die Erfolgsaussichten verschiedener Verteidigungsstrategien. Dabei berücksichtige ich auch die langfristigen Folgen für Ihre Zukunft. Eine schnelle Reaktion ist hier besonders wichtig. Ich handle umgehend in Ihrem Interesse.
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie umfassend vor Gericht. Die sorgfältige Vorbereitung der Verhandlung und eine überzeugende Verteidigungsstrategie sind dabei entscheidend. Ich stelle alle entlastenden Umstände dar und argumentiere für eine möglichst milde Strafe. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung mit der Verhandlungsführung in Verkehrsstrafsachen.
Meine langjährige Fokussierung auf das Strafrecht und das Verkehrsrecht, sowie die erfolgreiche Vertretung vieler Mandanten sprechen für sich. Durch mein professionelles Netzwerk und langjährige Erfahrung entwickle ich für Sie die bestmögliche juristische Strategie.Durch langjährige Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Gerichten kenne ich die entscheidenden Faktoren für erfolgreiche Verhandlungen. Ich biete eine schnelle Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden für dringende Fälle an. Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich, wie wichtig zügiges Handeln für den Verfahrensausgang ist. Je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Durch meine effiziente Kanzleiorganisation können Sie auch in zeitkritischen Situationen auf kompetente Verteidigung zählen.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Die weiteren Kosten richten sich nach dem konkreten Verfahrensablauf und werden transparent im Vorfeld besprochen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren.
Bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) liegt der Regelstrafrahmen bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) durch den Unfall erhöht den Strafrahmen auf bis zu 5 Jahre.
Bei Ersttätern wird meist eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen richtet (Tagessätze zwischen 30 und 360 Tagen). Ein Tagessatz entspricht dabei etwa 1/30 Ihres Nettoeinkommens.
Freiheitsstrafen drohen besonders bei:
Auch dann ist durch eine gezielte Verteidigung meist eine Bewährungsstrafe oder die Umwandlung in eine Geldstrafe möglich.
Bei einer Trunkenheitsfahrt sieht das Gesetz je nach Alkoholisierungsgrad und Unfallfolgen Sperrfristen zwischen 6 und 24 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Durch frühzeitige Maßnahmen wie MPU-Vorbereitung und Verkehrsnachschulungen lässt sich diese Frist oft verkürzen. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die entscheidenden Faktoren, die Gerichte bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigen.
Im persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
In dringenden Fällen biete ich kurzfristige Termine noch am selben oder folgenden Tag an. Die ersten Stunden nach dem Vorfall sind oft entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf, daher reagiere ich auf Anfragen besonders zeitnah. Je früher Sie mich als Strafverteidiger einschalten, desto mehr Möglichkeiten habe ich, Ihre rechtliche Situation zu verbessern.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten wird ein MPU-Gutachten („Idiotentest“) für die Wiedererteilung des Führerscheins zwingend vorgeschrieben. Als Strafverteidiger kenne ich die Anforderungen der Gutachter und unterstütze Sie bei der gezielten Vorbereitung auf die Prüfungssituation. Dies umfasst die Analyse typischer Fragestellungen, die Aufarbeitung des Vorfalls und konkrete Handlungsempfehlungen für ein positives Gutachten.
Nach § 153a StPO ist eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen möglich, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als mögliche Auflagen kommen Geldzahlungen, Verkehrssicherheitstraining oder soziale Arbeitsleistungen infrage. Ich prüfe die konkreten Voraussetzungen in Ihrem Fall und verhandle mit der Staatsanwaltschaft über eine entsprechende Einstellung.
Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich. Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
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