Strafrechtliche Verteidigung nach Alkoholunfall - Führerschein & berufliche Zukunft sichern

Betrunken Unfall gebaut -
Welche Strafe droht?

Rechtsbeistand nach Alkoholunfall

Wurden Sie nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol am Steuer von der Polizei kontrolliert? Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Ich weiß, dass Sie sich gerade in einer belastenden Situation befinden. Die drohenden Konsequenzen für Ihren Führerschein und Ihre berufliche Zukunft bereiten Ihnen schlaflose Nächte. Als Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht setze ich mich für Menschen in Ihrer Situation ein. Mein Ziel ist es, die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln. Ich kämpfe für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis oder eine möglichst kurze Sperrfrist. Dabei bleiben alle Gespräche selbstverständlich absolut vertraulich.

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten

Nach einem Alkoholunfall stehen Sie unter enormem Druck. Ich übernehme umgehend alle Kommunikation mit Behörden und Staatsanwaltschaft. Durch jahrelange Erfahrung kenne ich die erfolgversprechendsten Verteidigungsstrategien. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest abzumildern. Ich prüfe jeden Fall auf mögliche Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung. Eine schnelle Kontaktaufnahme erhöht dabei Ihre Chancen deutlich.

Strategien zum Führerscheinerhalt

Der Führerschein ist oft existenziell wichtig. Ich setze alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um Ihren Führerschein zu erhalten oder die Sperrfrist zu minimieren. Durch meine jahrelange Prozesserfahrung entwickle ich für Sie eine optimale Verteidigungsstrategie. Ich kenne die relevanten Faktoren, die Gerichte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich oft überraschend positive Ergebnisse erzielen.

Verhandlung mit Staatsanwaltschaft

Langjährige Kontakte zur Staatsanwaltschaft ermöglichen oft einvernehmliche Lösungen. Ich verhandle mit Nachdruck für eine Einstellung des Verfahrens oder minimale Strafen. Dabei nutze ich alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Position zu stärken. Eine frühe Intervention verhindert häufig härtere Konsequenzen. Meine Verhandlungserfahrung kommt Ihnen dabei direkt zugute.

Vertretung vor Gericht

Falls es zur Hauptverhandlung kommt, vertrete ich Sie mit allen prozessualen Mitteln. Ich bereite Sie optimal auf Ihre Aussage vor und entwickle eine überzeugende Verteidigungsstrategie. Durch intensive Akteneinsicht finde ich mögliche Schwachstellen der Anklage. Meine Verhandlungserfahrung hilft, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

MPU-Vorbereitung

Eine erfolgreiche MPU ist oft entscheidend für Ihren Führerschein. Ich kenne die Anforderungen und bereite Sie gezielt darauf vor. Sie erhalten von mir konkrete Handlungsempfehlungen und eine realistische Einschätzung Ihrer Situation. Mit der richtigen Vorbereitung steigen Ihre Chancen auf ein positives Gutachten deutlich.

Strafbefehlsverfahren

Bei einem Strafbefehl prüfe ich sofort alle Einspruchsmöglichkeiten. Ich analysiere die Erfolgsaussichten verschiedener Verteidigungsstrategien. Dabei berücksichtige ich auch die langfristigen Folgen für Ihre Zukunft. Eine schnelle Reaktion ist hier besonders wichtig. Ich handle umgehend in Ihrem Interesse.

Bußgeldverfahren

Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie umfassend vor Gericht. Die sorgfältige Vorbereitung der Verhandlung und eine überzeugende Verteidigungsstrategie sind dabei entscheidend. Ich stelle alle entlastenden Umstände dar und argumentiere für eine möglichst milde Strafe. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung mit der Verhandlungsführung in Verkehrsstrafsachen.

Ihr Weg zur
rechtlichen Absicherung

01

Persönliches Erstgespräch

  • Analyse Ihrer Situation
  • Entwicklung der Verteidigungsstrategie
  • Transparente Kostenbesprechung
02

Aktive Verteidigung

  • Übernahme aller Behördenkommunikation
  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft
  • Vorbereitung der Gerichtsverhandlung
03

Optimales Ergebnis

  • Minimierung der Strafe
  • Sicherung der Fahrerlaubnis
  • Schutz Ihrer beruflichen Existenz

Erfahrene Strafverteidigung
an Ihrer Seite

Meine langjährige Fokussierung auf das Strafrecht und das Verkehrsrecht, sowie die erfolgreiche Vertretung vieler Mandanten sprechen für sich. Durch mein professionelles Netzwerk und langjährige Erfahrung entwickle ich für Sie die bestmögliche juristische Strategie.Durch langjährige Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Gerichten kenne ich die entscheidenden Faktoren für erfolgreiche Verhandlungen. Ich biete eine schnelle Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden für dringende Fälle an. Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich, wie wichtig zügiges Handeln für den Verfahrensausgang ist. Je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Durch meine effiziente Kanzleiorganisation können Sie auch in zeitkritischen Situationen auf kompetente Verteidigung zählen.

Häufig gestellte
Fragen

Wie hoch fallen die Kosten für Ihre Verteidigung aus?

Die Erstberatung ist kostenfrei. Die weiteren Kosten richten sich nach dem konkreten Verfahrensablauf und werden transparent im Vorfeld besprochen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren.

Bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) liegt der Regelstrafrahmen bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) durch den Unfall erhöht den Strafrahmen auf bis zu 5 Jahre.

Bei Ersttätern wird meist eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen richtet (Tagessätze zwischen 30 und 360 Tagen). Ein Tagessatz entspricht dabei etwa 1/30 Ihres Nettoeinkommens.

Freiheitsstrafen drohen besonders bei:

  • Unfällen mit Personenschaden
  • Hoher Alkoholwert
  • einschlägigen Vorstrafen

Auch dann ist durch eine gezielte Verteidigung meist eine Bewährungsstrafe oder die Umwandlung in eine Geldstrafe möglich.

Bei einer Trunkenheitsfahrt sieht das Gesetz je nach Alkoholisierungsgrad und Unfallfolgen Sperrfristen zwischen 6 und 24 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Durch frühzeitige Maßnahmen wie MPU-Vorbereitung und Verkehrsnachschulungen lässt sich diese Frist oft verkürzen. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die entscheidenden Faktoren, die Gerichte bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigen.

Im persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

In dringenden Fällen biete ich kurzfristige Termine noch am selben oder folgenden Tag an. Die ersten Stunden nach dem Vorfall sind oft entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf, daher reagiere ich auf Anfragen besonders zeitnah. Je früher Sie mich als Strafverteidiger einschalten, desto mehr Möglichkeiten habe ich, Ihre rechtliche Situation zu verbessern.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten wird ein MPU-Gutachten („Idiotentest“) für die Wiedererteilung des Führerscheins zwingend vorgeschrieben. Als Strafverteidiger kenne ich die Anforderungen der Gutachter und unterstütze Sie bei der gezielten Vorbereitung auf die Prüfungssituation. Dies umfasst die Analyse typischer Fragestellungen, die Aufarbeitung des Vorfalls und konkrete Handlungsempfehlungen für ein positives Gutachten.

Nach § 153a StPO ist eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen möglich, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als mögliche Auflagen kommen Geldzahlungen, Verkehrssicherheitstraining oder soziale Arbeitsleistungen infrage. Ich prüfe die konkreten Voraussetzungen in Ihrem Fall und verhandle mit der Staatsanwaltschaft über eine entsprechende Einstellung.

Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich. Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!