Wurde gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet? Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Als Ihr Strafverteidiger stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Täglich unterstütze ich Menschen in strafrechtlichen Verfahren und setze mich mit vollem Engagement für ihre Rechte ein.
Ich weiß, dass Sie sich gerade viele Sorgen machen – um Ihre Zukunft, Ihre Familie und Ihre berufliche Existenz. Bei mir erhalten Sie nicht nur eine rechtlich fundierte Verteidigung, sondern auch einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation versteht.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Bei Vorwürfen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität ist schnelles Handeln gefragt. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten hier oft mit verdeckten Ermittlern und Telefonüberwachung. Eine frühe Verteidigung kann entscheidend sein, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und entwickle mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie.
Vorwürfe der Körperverletzung können weitreichende Folgen haben – von Geldstrafen bis zur Freiheitsstrafe. Oft steht Aussage gegen Aussage. Ich untersuche den Sachverhalt gründlich, befrage Zeugen und prüfe entlastende Umstände. Dabei berücksichtige ich auch Aspekte wie Notwehr oder verminderte Schuldfähigkeit. Häufig lässt sich durch geschickte Verhandlung eine Einstellung gegen Auflagen erreichen.
Bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung kommt es auf eine genaue Prüfung des Sachverhalts an. Ich analysiere sorgfältig die Beweislage und identifiziere mögliche Schwachstellen in der Anklage. Durch eine gut vorbereitete Verteidigung lassen sich häufig Verfahrenseinstellungen oder deutliche Strafmilderungen erreichen. Dabei berücksichtige ich auch Ihre persönliche Situation und die Möglichkeit einer Schadenswiedergutmachung.
Die Untersuchungshaft stellt einen besonders schweren Eingriff in Ihr Leben dar. Ich handle sofort und prüfe alle Möglichkeiten, eine Haftverschonung zu erreichen. Dabei nutze ich meine Erfahrung mit Haftprüfungen und Haftbeschwerden. Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA, halte engen Kontakt zu Ihren Angehörigen und kümmere mich auch um dringende private Angelegenheiten.
Bei Durchsuchungsmaßnahmen ist schnelles Handeln erforderlich. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Besonders wichtig ist die Kontrolle des Durchsuchungsprotokolls und die Dokumentation aller Maßnahmen. Ich setze mich für die schnellstmögliche Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände ein und fechte rechtswidrige Beschlagnahmen an.
Als Ihr Verteidiger nutze ich alle rechtlichen Möglichkeiten, um eine Haftverschonung zu erreichen. Ich bereite Haftprüfungstermine gründlich vor und entwickle überzeugende Konzepte für Auflagen und Sicherheiten. Dabei berücksichtige ich Ihre persönlichen Verhältnisse und stelle tragfähige Zukunftsprognosen auf. Eine gut vorbereitete Haftbeschwerde kann Ihre Chancen auf Freilassung deutlich erhöhen.
Nach einem ungünstigen Urteil prüfe ich sorgfältig die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln. In der Berufung erreichen wir oft bessere Ergebnisse durch eine neue Beweisaufnahme. Bei der Revision analysiere ich das Urteil auf Rechtsfehler und entwickle eine überzeugende Revisionsbegründung. Ich berate Sie ausführlich über die Chancen und Risiken dieser Rechtsmittel.
Strafbefehle werden oft vorschnell erlassen und enthalten häufig vermeidbare Rechtsfolgen. Ich prüfe den Strafbefehl genau und lege bei Bedarf rechtzeitig Einspruch ein. Dabei verhandle ich mit der Staatsanwaltschaft über günstigere Lösungen oder eine Einstellung des Verfahrens. Sie erhalten von mir eine klare Empfehlung, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail. Ich reagiere umgehend auf Ihre Anfrage.
In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir Ihren Fall und entwickeln eine Strategie.
Ich setze mich mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein.
Mein ausschließlicher Fokus liegt auf dem Strafrecht. Im Laufe meiner Tätigkeit habe ich hunderte von Mandanten erfolgreich verteidigt – von der Einstellung des Verfahrens bis zum Freispruch vor Gericht.
Als Ihr Pflichtverteidiger arbeite ich mit demselben Engagement wie in der Wahlverteidigung. Meine Mandanten schätzen besonders meine ständige Erreichbarkeit und die intensive persönliche Betreuung.
In meiner Kanzlei steht Ihr Fall im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit, höre Ihnen zu und entwickle individuelle Lösungen. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung vor allen Strafgerichten.
Die Pflichtverteidigung ist eine vom Gericht beigeordnete Strafverteidigung in schwerwiegenden Fällen. Als Pflichtverteidiger verteidige ich Sie mit demselben Engagement wie in der Wahlverteidigung.
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Bei einer Verurteilung müssen Sie die Kosten später zurückzahlen.
Nach der Beiordnung durch das Gericht beginne ich unverzüglich mit Ihrer Verteidigung. In dringenden Fällen bin ich auch nachts und am Wochenende erreichbar.
Im Erstgespräch besprechen wir detailliert Ihre Situation und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Ich erkläre Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens und entwickle mit Ihnen erste Handlungsoptionen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Ich rate in den meisten Fällen dazu, ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Aussage bei der Polizei zu machen. Oft lässt sich durch geschicktes Aussageverhalten die Verteidigungsposition deutlich verbessern.
Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen werden. Komplexere Fälle, besonders mit Untersuchungshaft oder mehreren Beteiligten, können sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Ich setze mich stets für eine zügige Bearbeitung Ihres Falls ein.
Selbstverständlich. Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA, berate Sie dort ausführlich und bereite mit Ihnen die Verteidigung vor. Dabei kümmere ich mich auch um dringende private oder berufliche Angelegenheiten, die durch die Haft entstehen.
In vielen Fällen ist es möglich, eine drohende Untersuchungshaft durch schnelles fachanwaltliches Handeln abzuwenden. Wenn Sie bereits in Haft sind, prüfe ich umgehend die Möglichkeiten einer Haftbeschwerde oder die Vereinbarung von Auflagen zur Haftverschonung.
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Strafrecht
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