Wurden Sie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt? Suchen Sie dringend rechtlichen Beistand?
Als Ihr Anwalt für Strafrecht konzentriere ich mich vollständig auf Ihre Verteidigung. Die Vorwürfe eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr können weitreichende Folgen haben – für Ihren Führerschein, Ihre berufliche Existenz und Ihre persönliche Zukunft.
Ich verstehe Ihre Sorgen. Gemeinsam entwickeln wir eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Mein Fokus liegt darauf, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erreichen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann unterschiedliche Formen annehmen. Ob es sich um den Vorwurf eines gefährlichen Überholmanövers, plötzliches Abbremsen oder andere Verhaltensweisen handelt – die rechtlichen Folgen können erheblich sein. Ich analysiere Ihren individuellen Fall sorgfältig und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei prüfe ich kritisch die Beweislage und nutze jede rechtliche Möglichkeit zu Ihren Gunsten. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die bestmöglichen Bedingungen für Sie auszuhandeln.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch das Werfen oder Platzieren von Gegenständen wiegt besonders schwer. In solchen Fällen prüfe ich akribisch die Beweiskette und die Identifizierbarkeit des Täters. Oft basieren die Vorwürfe auf Zeugenaussagen, die sich im Nachhinein als ungenau oder widersprüchlich erweisen. Ich hinterfrage systematisch die Qualität der Beweisführung und nutze moderne Rekonstruktionsmethoden, um alternative Geschehensabläufe aufzuzeigen. Durch die sorgfältige Analyse von Kamera-Aufzeichnungen, Fotos und weiteren Beweismitteln können wir häufig die Anschuldigungen entkräften.
Vorwürfe der Nötigung im Straßenverkehr, etwa durch dichtes Auffahren oder plötzliches Ausbremsen, erfordern eine besonders differenzierte Verteidigungsstrategie. Ich untersuche detailliert die subjektive Komponente der vermeintlichen Nötigung. Dabei arbeite ich die konkrete Verkehrssituation, die Sichtverhältnisse und mögliche Missverständnisse heraus. Mit Hilfe von Sachverständigengutachten können wir oft nachweisen, dass keine vorsätzliche Gefährdung vorlag. Ich setze mich dafür ein, vermeintlich eindeutige Situationen in einem anderen Licht erscheinen zu lassen und alternative Erklärungen aufzuzeigen.
Der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis hat höchste Priorität. Ich kenne die weitreichenden beruflichen und privaten Konsequenzen eines Führerscheinverlusts. Mit einer proaktiven Verteidigungsstrategie setze ich mich dafür ein, Ihren Führerschein zu bewahren. Dabei nutze ich alle rechtlichen Möglichkeiten – von der Überprüfung der Beweisaufnahme bis hin zur Argumentation persönlicher Härtefälle. Wenn nötig, organisiere ich auch verkehrspsychologische Gutachten zur Unterstützung Ihrer Position.
Die Frist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ist kurz. Schnelles Handeln ist hier entscheidend. Ich prüfe den Strafbefehl auf formelle und materielle Fehler. Dabei bewerte ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch und berate Sie zu den möglichen Konsequenzen. Gemeinsam entscheiden wir über die beste Vorgehensweise. Mein Ziel ist es, eine günstigere Entscheidung für Sie zu erwirken.
Im Strafverfahren stehe ich Ihnen von Anfang an zur Seite. Ich begleite Sie zu Vernehmungen, bereite Sie gründlich auf Aussagen vor und vertrete Ihre Interessen vor Gericht. Dabei achte ich besonders darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich entwickle eine schlüssige Verteidigungslinie und präsentiere diese überzeugend. Meine langjährige Erfahrung im Strafrecht hilft mir, die Strategie der Staatsanwaltschaft einzuschätzen und entsprechend zu reagieren.
In vielen Fällen lässt sich durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft ein positives Ergebnis erzielen. Ich kenne die relevanten Ansprechpartner und weiß, wie man konstruktiv mit ihnen kommuniziert. Dabei lote ich Möglichkeiten für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafminderung aus. Meine Verhandlungserfahrung ermöglicht es mir, realistische Chancen zu erkennen und diese für Sie zu nutzen.
Eine sorgfältige Beweisaufnahme ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Ich prüfe kritisch alle vorliegenden Beweise und organisiere bei Bedarf unabhängige Gutachten. Durch mein Netzwerk an qualifizierten Sachverständigen können wir schnell fundierte Gegengutachten einholen. Dabei achte ich besonders auf die technischen und wissenschaftlichen Aspekte, die Ihre Position stützen können.
Sie erreichen mich telefonisch oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten.
Wir besprechen Ihren Fall im Detail und entwickeln erste Handlungsoptionen.
Ich übernehme Ihre Vertretung und setze die vereinbarte Strategie konsequent um.
Meine Kanzlei steht für persönliche Betreuung auf höchstem Niveau. Sie haben stets direkten Kontakt zu mir als Ihrem Anwalt – keine Umwege, keine Verzögerungen.
Die Verteidigung bei Verkehrsdelikten gehört zu meinen Kernkompetenzen. Über die Jahre konnte ich zahlreiche Verfahren erfolgreich abschließen. In meiner täglichen Arbeit verbinde ich juristische Präzision mit menschlicher Zugewandtheit. Ich verstehe die belastende Situation, in der Sie sich befinden. Die permanente Weiterbildung im Verkehrsstrafrecht ist für mich selbstverständlich. Nur so kann ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung garantieren.
Die Zusammenarbeit gestalte ich so effizient wie möglich. Ihr Fall erhält die volle Aufmerksamkeit, die er verdient.
Schnelles Handeln ist wichtig. Kontaktieren Sie mich am besten sofort nach Erhalt einer Vorladung oder eines Strafbefehls. So haben wir die besten Möglichkeiten für Ihre Verteidigung.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs durch bestimmte Handlungen beeinträchtigt wird. Dazu gehören etwa das Werfen von Gegenständen auf Fahrzeuge, das Aufbringen von Hindernissen oder gefährliche Eingriffe in den fließenden Verkehr. Der Tatbestand ist im § 315b StGB geregelt.
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, sobald Sie von den Vorwürfen erfahren – sei es durch polizeiliche Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung. Frühe anwaltliche Unterstützung verbessert Ihre Position deutlich.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Zusätzlich droht häufig der Entzug der Fahrerlaubnis.
Nicht automatisch. Die Entscheidung über den Führerscheinentzug hängt von der Schwere des Vorfalls und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine gute Verteidigung kann den Erhalt der Fahrerlaubnis oft sichern.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls. Im Erstgespräch besprechen wir die konkreten Kosten transparent.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Aussage anwaltlich beraten. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite
Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug. Eine genaue Einschätzung erfolgt nach Prüfung Ihres individuellen Falls.
Die Dauer variiert stark nach Komplexität und Beweislage. Typischerweise erstrecken sich Verfahren über mehrere Monate. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein.
Ja, in vielen Fällen ist eine Einstellung möglich. Die Chancen hängen von der Beweislage und verschiedenen anderen Faktoren ab, die wir gemeinsam analysieren.
Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall detailliert. Sie schildern den Sachverhalt, ich erkläre Ihnen die rechtliche Situation und wir besprechen die möglichen Verteidigungsstrategien.
Absolute Vertraulichkeit ist durch meine anwaltliche Schweigepflicht garantiert. Alle Informationen bleiben streng unter Verschluss.
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