Ihr Recht auf faire Verteidigung - gemeinsam finden wir die beste Strategie für Ihren Fall

Anwalt Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Kompetente Strafverteidigung bei Verkehrsdelikten

Wurden Sie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt? Suchen Sie dringend rechtlichen Beistand?

Als Ihr Anwalt für Strafrecht konzentriere ich mich vollständig auf Ihre Verteidigung. Die Vorwürfe eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr können weitreichende Folgen haben – für Ihren Führerschein, Ihre berufliche Existenz und Ihre persönliche Zukunft.

Ich verstehe Ihre Sorgen. Gemeinsam entwickeln wir eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Mein Fokus liegt darauf, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erreichen.

Anwalt Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung bei Vorwürfen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann unterschiedliche Formen annehmen. Ob es sich um den Vorwurf eines gefährlichen Überholmanövers, plötzliches Abbremsen oder andere Verhaltensweisen handelt – die rechtlichen Folgen können erheblich sein. Ich analysiere Ihren individuellen Fall sorgfältig und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei prüfe ich kritisch die Beweislage und nutze jede rechtliche Möglichkeit zu Ihren Gunsten. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die bestmöglichen Bedingungen für Sie auszuhandeln.

Verteidigung bei Gefährdung durch Gegenstände

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch das Werfen oder Platzieren von Gegenständen wiegt besonders schwer. In solchen Fällen prüfe ich akribisch die Beweiskette und die Identifizierbarkeit des Täters. Oft basieren die Vorwürfe auf Zeugenaussagen, die sich im Nachhinein als ungenau oder widersprüchlich erweisen. Ich hinterfrage systematisch die Qualität der Beweisführung und nutze moderne Rekonstruktionsmethoden, um alternative Geschehensabläufe aufzuzeigen. Durch die sorgfältige Analyse von Kamera-Aufzeichnungen, Fotos und weiteren Beweismitteln können wir häufig die Anschuldigungen entkräften.

Verteidigung bei Nötigung im Straßenverkehr

Vorwürfe der Nötigung im Straßenverkehr, etwa durch dichtes Auffahren oder plötzliches Ausbremsen, erfordern eine besonders differenzierte Verteidigungsstrategie. Ich untersuche detailliert die subjektive Komponente der vermeintlichen Nötigung. Dabei arbeite ich die konkrete Verkehrssituation, die Sichtverhältnisse und mögliche Missverständnisse heraus. Mit Hilfe von Sachverständigengutachten können wir oft nachweisen, dass keine vorsätzliche Gefährdung vorlag. Ich setze mich dafür ein, vermeintlich eindeutige Situationen in einem anderen Licht erscheinen zu lassen und alternative Erklärungen aufzuzeigen.

Führerscheinverteidigung

Der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis hat höchste Priorität. Ich kenne die weitreichenden beruflichen und privaten Konsequenzen eines Führerscheinverlusts. Mit einer proaktiven Verteidigungsstrategie setze ich mich dafür ein, Ihren Führerschein zu bewahren. Dabei nutze ich alle rechtlichen Möglichkeiten – von der Überprüfung der Beweisaufnahme bis hin zur Argumentation persönlicher Härtefälle. Wenn nötig, organisiere ich auch verkehrspsychologische Gutachten zur Unterstützung Ihrer Position.

Einspruch gegen Strafbefehle

Die Frist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ist kurz. Schnelles Handeln ist hier entscheidend. Ich prüfe den Strafbefehl auf formelle und materielle Fehler. Dabei bewerte ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch und berate Sie zu den möglichen Konsequenzen. Gemeinsam entscheiden wir über die beste Vorgehensweise. Mein Ziel ist es, eine günstigere Entscheidung für Sie zu erwirken.

Vertretung im Strafverfahren

Im Strafverfahren stehe ich Ihnen von Anfang an zur Seite. Ich begleite Sie zu Vernehmungen, bereite Sie gründlich auf Aussagen vor und vertrete Ihre Interessen vor Gericht. Dabei achte ich besonders darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich entwickle eine schlüssige Verteidigungslinie und präsentiere diese überzeugend. Meine langjährige Erfahrung im Strafrecht hilft mir, die Strategie der Staatsanwaltschaft einzuschätzen und entsprechend zu reagieren.

Verhandlung mit Staatsanwaltschaft

In vielen Fällen lässt sich durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft ein positives Ergebnis erzielen. Ich kenne die relevanten Ansprechpartner und weiß, wie man konstruktiv mit ihnen kommuniziert. Dabei lote ich Möglichkeiten für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafminderung aus. Meine Verhandlungserfahrung ermöglicht es mir, realistische Chancen zu erkennen und diese für Sie zu nutzen.

Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten

Eine sorgfältige Beweisaufnahme ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Ich prüfe kritisch alle vorliegenden Beweise und organisiere bei Bedarf unabhängige Gutachten. Durch mein Netzwerk an qualifizierten Sachverständigen können wir schnell fundierte Gegengutachten einholen. Dabei achte ich besonders auf die technischen und wissenschaftlichen Aspekte, die Ihre Position stützen können.

Ihr Weg zur rechtlichen
Unterstützung

01

Kontaktaufnahme

Sie erreichen mich telefonisch oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten.

02

Persönliches Erstgespräch

Wir besprechen Ihren Fall im Detail und entwickeln erste Handlungsoptionen.

03

Aktive Verteidigung

Ich übernehme Ihre Vertretung und setze die vereinbarte Strategie konsequent um.

Strafrecht ist unsere
DNA

Meine Kanzlei steht für persönliche Betreuung auf höchstem Niveau. Sie haben stets direkten Kontakt zu mir als Ihrem Anwalt – keine Umwege, keine Verzögerungen.

Die Verteidigung bei Verkehrsdelikten gehört zu meinen Kernkompetenzen. Über die Jahre konnte ich zahlreiche Verfahren erfolgreich abschließen. In meiner täglichen Arbeit verbinde ich juristische Präzision mit menschlicher Zugewandtheit. Ich verstehe die belastende Situation, in der Sie sich befinden. Die permanente Weiterbildung im Verkehrsstrafrecht ist für mich selbstverständlich. Nur so kann ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung garantieren.

Die Zusammenarbeit gestalte ich so effizient wie möglich. Ihr Fall erhält die volle Aufmerksamkeit, die er verdient.

Häufig gestellte
Fragen

Wie schnell muss ich nach einer Anzeige handeln?

Schnelles Handeln ist wichtig. Kontaktieren Sie mich am besten sofort nach Erhalt einer Vorladung oder eines Strafbefehls. So haben wir die besten Möglichkeiten für Ihre Verteidigung.

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs durch bestimmte Handlungen beeinträchtigt wird. Dazu gehören etwa das Werfen von Gegenständen auf Fahrzeuge, das Aufbringen von Hindernissen oder gefährliche Eingriffe in den fließenden Verkehr. Der Tatbestand ist im § 315b StGB geregelt.

Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, sobald Sie von den Vorwürfen erfahren – sei es durch polizeiliche Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung. Frühe anwaltliche Unterstützung verbessert Ihre Position deutlich.

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Zusätzlich droht häufig der Entzug der Fahrerlaubnis.

Nicht automatisch. Die Entscheidung über den Führerscheinentzug hängt von der Schwere des Vorfalls und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine gute Verteidigung kann den Erhalt der Fahrerlaubnis oft sichern.

Die Kosten richten sich nach Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls. Im Erstgespräch besprechen wir die konkreten Kosten transparent.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Aussage anwaltlich beraten. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite

Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug. Eine genaue Einschätzung erfolgt nach Prüfung Ihres individuellen Falls.

Die Dauer variiert stark nach Komplexität und Beweislage. Typischerweise erstrecken sich Verfahren über mehrere Monate. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Ja, in vielen Fällen ist eine Einstellung möglich. Die Chancen hängen von der Beweislage und verschiedenen anderen Faktoren ab, die wir gemeinsam analysieren.

Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall detailliert. Sie schildern den Sachverhalt, ich erkläre Ihnen die rechtliche Situation und wir besprechen die möglichen Verteidigungsstrategien.

Absolute Vertraulichkeit ist durch meine anwaltliche Schweigepflicht garantiert. Alle Informationen bleiben streng unter Verschluss.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!