Sofortige Unterstützung bei drohendem Fahrverbot und strafrechtlichen Konsequenzen

Anwalt bei Verstoß gegen das Pflicht­versicherungs­gesetz

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Nikias Roth
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Anwalt Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Hilfe bei Verstößen gegen das -
Pflichtversicherungsgesetz

Wurden Sie von der Polizei angehalten und Ihnen wurde mitgeteilt, dass für Ihr Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz besteht? Haben Sie einen Anhörungsbogen oder sogar einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen?

Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz können schwerwiegende Folgen haben. Oft sind es unbeabsichtigte Fehler wie eine vergessene Zahlung oder technische Modifikationen am Fahrzeug, die plötzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Seite. Ich kämpfe für Ihre Interessen, um drohende Fahrverbote abzuwenden und Strafen zu minimieren.

Immer für Sie erreichbar:
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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung bei Strafverfahren wegen fehlenden Versicherungsschutzes

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 6 PflVG. Ich entwickle für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Durch meine tägliche Arbeit mit solchen Fällen kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und kann Argumente vorbringen, die zur Einstellung des Verfahrens oder einer deutlichen Strafmilderung führen können. Besonders bei unwissentlichen Verstößen setze ich mich dafür ein, den fehlenden Vorsatz nachzuweisen und so die strafrechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Vertretung bei begleitenden Verkehrsverstößen

Neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz werden oft zusätzliche Verkehrsverstöße festgestellt, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Ich vertrete Sie auch in diesen begleitenden Verfahren. Die gemeinsame Bearbeitung aller rechtlichen Aspekte Ihres Falles ermöglicht eine koordinierte Verteidigungsstrategie. Ich übernehme den Schriftverkehr mit allen beteiligten Behörden und nutze Verknüpfungspunkte zwischen den verschiedenen Verfahren. Durch meine fundierte Kenntnis des Verkehrsrechts kann ich auch bei Ordnungswidrigkeiten optimale Ergebnisse für Sie erzielen und so die Gesamtbelastung minimieren.

Vermeidung von Fahrverboten und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot kann existenzbedrohende Auswirkungen haben, besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Ich kämpfe mit allen rechtlichen Mitteln, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Dabei nutze ich meine fundierten Kenntnisse zu Härtefallregelungen und bereite eine überzeugende Argumentation vor, die Ihre persönlichen und beruflichen Umstände berücksichtigt. In vielen Fällen konnte ich durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot erfolgreich vermeiden.

Unterstützung bei der Wiederherstellung des Versicherungsschutzes

Nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist die Wiedererlangung eines gültigen Versicherungsschutzes oft kompliziert. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und helfe Ihnen, wieder eine angemessene Deckung zu erhalten. Durch mein Netzwerk zu Versicherungsfachleuten kann ich Ihnen Optionen aufzeigen, die auch nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verfügbar sind. So stellen wir sicher, dass Sie schnellstmöglich wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen können.

Verteidigung bei unwissentlichen Verstößen

Viele meiner Mandanten wussten nicht, dass ihr Versicherungsschutz erloschen war. Gründe können verspätete Zahlungen, Adressänderungen oder Unklarheiten bei den Versicherungsbedingungen sein. Ich arbeite gezielt daran, diesen fehlenden Vorsatz nachzuweisen und so eine mildere Bestrafung zu erreichen. Mit meiner Erfahrung in Präzedenzfällen kann ich juristische Argumente vorbringen, die bei unwissentlichen Verstößen besonders wirkungsvoll sind und oft zu deutlich günstigeren Ergebnissen führen.

Hilfe bei Fahrzeugbeschlagnahmungen

Die Sicherstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren durch die Polizei ist für viele Betroffene besonders belastend. In dringenden Fällen kann ich schnell reagieren und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um Ihr Eigentum zu schützen. Ich kenne die Voraussetzungen für rechtmäßige Beschlagnahmungen und kann mögliche Verfahrensfehler identifizieren. Mein Ziel ist es, Ihre Fahrzeugdokumente schnellstmöglich wieder freizubekommen und Ihnen zu helfen, die Mobilität zurückzuerlangen.

Ihr Weg zur rechtlichen
Unterstützung

01

Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine schnelle Rückmeldung.

02

Beratungsgespräch

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

03

Sofortige Handlung

Ich übernehme unverzüglich alle notwendigen rechtlichen Schritte und halte Sie kontinuierlich über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Über meine
Kanzlei

Als Fachanwalt konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht. Diese klare Fokussierung erlaubt es mir, Ihnen die bestmögliche Vertretung bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu bieten.

Meine moderne Kanzleistruktur ermöglicht unmittelbare Reaktionen in kritischen Situationen. Wir setzen auf schnelle Kommunikationswege und effiziente Arbeitsabläufe, damit keine wertvolle Zeit verloren geht, wenn es um Ihre rechtliche Vertretung geht.

Die Erfolgsquote spricht für sich: In zahlreichen Fällen erreichen wir entweder komplette Verfahrenseinstellungen oder erhebliche Strafmilderungen. Bei drohenden Fahrverboten konnten wir durch individualisierte Härtefallargumentationen besonders positive Ergebnisse erzielen.

Häufig gestellte
Fragen

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zusätzlich können Fahrverbote verhängt und Punkte in Flensburg eingetragen werden. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer des fehlenden Versicherungsschutzes, eventuellen Vorstrafen und ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Als Ihr Anwalt arbeite ich daran, die Strafe auf ein Minimum zu reduzieren oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Bei einem versehentlichen Verstoß handelt es sich um eine fahrlässige Begehung, die in der Regel milder bestraft wird als ein vorsätzliches Handeln. Als Ihr Verteidiger kann ich argumentieren, dass Sie ohne Wissen gehandelt haben, etwa wenn Ihre Versicherung aufgrund einer verspäteten Zahlung erloschen ist, ohne dass Sie davon Kenntnis hatten. Die fahrlässige Begehung kann zu einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen. Wichtig ist, dass Sie nicht auf eigene Faust mit den Behörden kommunizieren, sondern mich frühzeitig einschalten, um Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis zu maximieren.

Ja, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist ein Führerscheinentzug möglich. Besonders wenn durch das unversicherte Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde, steigt dieses Risiko. Als Ihr Anwalt setze ich alles daran, ein Fahrverbot zu vermeiden, insbesondere wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Durch das Aufzeigen besonderer Härtefälle und die Darlegung Ihrer persönlichen Umstände konnte ich in vielen Fällen den Führerschein meiner Mandanten erfolgreich schützen.

Bei Fahrzeugbeschlagnahmungen reagiere ich umgehend auf Ihre Anfrage. Ich leite die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um Ihre Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zurückzubekommen. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab, aber ich setze alle Hebel in Bewegung, um Ihre Mobilität wiederherzustellen und weitere Nachteile zu vermeiden. Dabei prüfe ich zunächst die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und entwickle dann eine Strategie, um Ihr Eigentum schnellstmöglich wieder freizubekommen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann in solchen Situationen entscheidend sein, um den Prozess zu beschleunigen.

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Für die Vertretung in Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz berechne ich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder arbeite mit transparenten Pauschalhonoraren, die sämtliche Leistungen bis zum Abschluss des Verfahrens abdecken. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der erforderlichen Arbeit und der Schwere des Vorwurfs.

Das Erstgespräch beginnt mit einer gründlichen Erfassung Ihres Falls. Ich höre mir Ihre Situation an und stelle gezielte Fragen zu den Umständen des Verstoßes, Ihren persönlichen Verhältnissen und eventuellen Vorstrafen. Anschließend gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage und der möglichen Verteidigungsstrategien. Wir besprechen die zu erwartenden Kosten transparent und legen gemeinsam die nächsten Schritte fest.

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, insbesondere den Anhörungsbogen oder Strafbefehl, den Sie erhalten haben. Auch Ihre Versicherungsunterlagen, der Fahrzeugschein und eventuelle polizeiliche Protokolle sind hilfreich. Falls vorhanden, sollten Sie auch Nachweise über Ihre berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein mitbringen, da diese für eine Härtefallregelung wichtig sein können. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser kann ich Ihre Situation einschätzen und eine wirkungsvolle Strategie entwickeln.

Ja, auch nach Erhalt eines Strafbefehls kann ich für Sie tätig werden. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auch wenn diese Frist bereits verstrichen ist, gibt es unter Umständen noch Möglichkeiten, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Kontaktieren Sie mich daher unbedingt so schnell wie möglich. Je früher ich in Ihren Fall eingebunden werde, desto besser sind die Chancen, eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Diese Situation ist besonders heikel, da neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch zivilrechtliche Haftungsfragen entstehen. Kontaktieren Sie mich umgehend, bevor Sie mit der Polizei oder der Gegenseite kommunizieren. Ich berate Sie zu Ihrer strafrechtlichen Situation und den möglichen Konsequenzen. In solchen komplexen Fällen ist meine duale Expertise im Straf- und Versicherungsrecht besonders wertvoll, um alle rechtlichen Aspekte abzudecken und Ihre Interessen umfassend zu vertreten.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!