Anwalt bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Hilfe bei Verstößen gegen das -
Pflichtversicherungsgesetz
Wurden Sie von der Polizei angehalten und Ihnen wurde mitgeteilt, dass für Ihr Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz besteht? Haben Sie einen Anhörungsbogen oder sogar einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen?
Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz können schwerwiegende Folgen haben. Oft sind es unbeabsichtigte Fehler wie eine vergessene Zahlung oder technische Modifikationen am Fahrzeug, die plötzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Seite. Ich kämpfe für Ihre Interessen, um drohende Fahrverbote abzuwenden und Strafen zu minimieren.
Meine Leistungen bei
Pflichtversicherungsverstößen
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Leistungen
im Detail
Verteidigung bei Strafverfahren wegen fehlenden Versicherungsschutzes
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 6 PflVG. Ich entwickle für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Durch meine tägliche Arbeit mit solchen Fällen kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und kann Argumente vorbringen, die zur Einstellung des Verfahrens oder einer deutlichen Strafmilderung führen können. Besonders bei unwissentlichen Verstößen setze ich mich dafür ein, den fehlenden Vorsatz nachzuweisen und so die strafrechtlichen Konsequenzen zu minimieren.
Vertretung bei begleitenden Verkehrsverstößen
Neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz werden oft zusätzliche Verkehrsverstöße festgestellt, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Ich vertrete Sie auch in diesen begleitenden Verfahren. Die gemeinsame Bearbeitung aller rechtlichen Aspekte Ihres Falles ermöglicht eine koordinierte Verteidigungsstrategie. Ich übernehme den Schriftverkehr mit allen beteiligten Behörden und nutze Verknüpfungspunkte zwischen den verschiedenen Verfahren. Durch meine fundierte Kenntnis des Verkehrsrechts kann ich auch bei Ordnungswidrigkeiten optimale Ergebnisse für Sie erzielen und so die Gesamtbelastung minimieren.
Vermeidung von Fahrverboten und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann existenzbedrohende Auswirkungen haben, besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Ich kämpfe mit allen rechtlichen Mitteln, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Dabei nutze ich meine fundierten Kenntnisse zu Härtefallregelungen und bereite eine überzeugende Argumentation vor, die Ihre persönlichen und beruflichen Umstände berücksichtigt. In vielen Fällen konnte ich durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot erfolgreich vermeiden.
Unterstützung bei der Wiederherstellung des Versicherungsschutzes
Nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist die Wiedererlangung eines gültigen Versicherungsschutzes oft kompliziert. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und helfe Ihnen, wieder eine angemessene Deckung zu erhalten. Durch mein Netzwerk zu Versicherungsfachleuten kann ich Ihnen Optionen aufzeigen, die auch nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verfügbar sind. So stellen wir sicher, dass Sie schnellstmöglich wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen können.
Verteidigung bei unwissentlichen Verstößen
Viele meiner Mandanten wussten nicht, dass ihr Versicherungsschutz erloschen war. Gründe können verspätete Zahlungen, Adressänderungen oder Unklarheiten bei den Versicherungsbedingungen sein. Ich arbeite gezielt daran, diesen fehlenden Vorsatz nachzuweisen und so eine mildere Bestrafung zu erreichen. Mit meiner Erfahrung in Präzedenzfällen kann ich juristische Argumente vorbringen, die bei unwissentlichen Verstößen besonders wirkungsvoll sind und oft zu deutlich günstigeren Ergebnissen führen.
Hilfe bei Fahrzeugbeschlagnahmungen
Die Sicherstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren durch die Polizei ist für viele Betroffene besonders belastend. In dringenden Fällen kann ich schnell reagieren und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um Ihr Eigentum zu schützen. Ich kenne die Voraussetzungen für rechtmäßige Beschlagnahmungen und kann mögliche Verfahrensfehler identifizieren. Mein Ziel ist es, Ihre Fahrzeugdokumente schnellstmöglich wieder freizubekommen und Ihnen zu helfen, die Mobilität zurückzuerlangen.
Ihr Weg zur rechtlichen
Unterstützung
Kontaktaufnahme
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine schnelle Rückmeldung.
Beratungsgespräch
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Sofortige Handlung
Ich übernehme unverzüglich alle notwendigen rechtlichen Schritte und halte Sie kontinuierlich über den Fortschritt auf dem Laufenden.
Über meine
Kanzlei
Als Fachanwalt konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht. Diese klare Fokussierung erlaubt es mir, Ihnen die bestmögliche Vertretung bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu bieten.
Meine moderne Kanzleistruktur ermöglicht unmittelbare Reaktionen in kritischen Situationen. Wir setzen auf schnelle Kommunikationswege und effiziente Arbeitsabläufe, damit keine wertvolle Zeit verloren geht, wenn es um Ihre rechtliche Vertretung geht.
Die Erfolgsquote spricht für sich: In zahlreichen Fällen erreichen wir entweder komplette Verfahrenseinstellungen oder erhebliche Strafmilderungen. Bei drohenden Fahrverboten konnten wir durch individualisierte Härtefallargumentationen besonders positive Ergebnisse erzielen.
Häufig gestellte
Fragen
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zusätzlich können Fahrverbote verhängt und Punkte in Flensburg eingetragen werden. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer des fehlenden Versicherungsschutzes, eventuellen Vorstrafen und ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Als Ihr Anwalt arbeite ich daran, die Strafe auf ein Minimum zu reduzieren oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Was passiert, wenn ich versehentlich ohne Versicherungsschutz gefahren bin?
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Bei einem versehentlichen Verstoß handelt es sich um eine fahrlässige Begehung, die in der Regel milder bestraft wird als ein vorsätzliches Handeln. Als Ihr Verteidiger kann ich argumentieren, dass Sie ohne Wissen gehandelt haben, etwa wenn Ihre Versicherung aufgrund einer verspäteten Zahlung erloschen ist, ohne dass Sie davon Kenntnis hatten. Die fahrlässige Begehung kann zu einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen. Wichtig ist, dass Sie nicht auf eigene Faust mit den Behörden kommunizieren, sondern mich frühzeitig einschalten, um Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis zu maximieren.
Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich ohne Versicherung gefahren bin?
Ja, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist ein Führerscheinentzug möglich. Besonders wenn durch das unversicherte Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde, steigt dieses Risiko. Als Ihr Anwalt setze ich alles daran, ein Fahrverbot zu vermeiden, insbesondere wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Durch das Aufzeigen besonderer Härtefälle und die Darlegung Ihrer persönlichen Umstände konnte ich in vielen Fällen den Führerschein meiner Mandanten erfolgreich schützen.
Wie schnell können Sie mir helfen, wenn mein Auto beschlagnahmt wurde?
Bei Fahrzeugbeschlagnahmungen reagiere ich umgehend auf Ihre Anfrage. Ich leite die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um Ihre Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zurückzubekommen. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab, aber ich setze alle Hebel in Bewegung, um Ihre Mobilität wiederherzustellen und weitere Nachteile zu vermeiden. Dabei prüfe ich zunächst die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und entwickle dann eine Strategie, um Ihr Eigentum schnellstmöglich wieder freizubekommen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann in solchen Situationen entscheidend sein, um den Prozess zu beschleunigen.
Was kostet die anwaltliche Vertretung bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Für die Vertretung in Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz berechne ich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder arbeite mit transparenten Pauschalhonoraren, die sämtliche Leistungen bis zum Abschluss des Verfahrens abdecken. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der erforderlichen Arbeit und der Schwere des Vorwurfs.
Wie läuft ein Erstgespräch bei Ihnen ab?
Das Erstgespräch beginnt mit einer gründlichen Erfassung Ihres Falls. Ich höre mir Ihre Situation an und stelle gezielte Fragen zu den Umständen des Verstoßes, Ihren persönlichen Verhältnissen und eventuellen Vorstrafen. Anschließend gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage und der möglichen Verteidigungsstrategien. Wir besprechen die zu erwartenden Kosten transparent und legen gemeinsam die nächsten Schritte fest.
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, insbesondere den Anhörungsbogen oder Strafbefehl, den Sie erhalten haben. Auch Ihre Versicherungsunterlagen, der Fahrzeugschein und eventuelle polizeiliche Protokolle sind hilfreich. Falls vorhanden, sollten Sie auch Nachweise über Ihre berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein mitbringen, da diese für eine Härtefallregelung wichtig sein können. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser kann ich Ihre Situation einschätzen und eine wirkungsvolle Strategie entwickeln.
Können Sie auch helfen, wenn ich bereits einen Strafbefehl erhalten habe?
Ja, auch nach Erhalt eines Strafbefehls kann ich für Sie tätig werden. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auch wenn diese Frist bereits verstrichen ist, gibt es unter Umständen noch Möglichkeiten, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Kontaktieren Sie mich daher unbedingt so schnell wie möglich. Je früher ich in Ihren Fall eingebunden werde, desto besser sind die Chancen, eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Was passiert, wenn ich nach einem Unfall feststelle, dass mein Fahrzeug nicht versichert war?
Diese Situation ist besonders heikel, da neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch zivilrechtliche Haftungsfragen entstehen. Kontaktieren Sie mich umgehend, bevor Sie mit der Polizei oder der Gegenseite kommunizieren. Ich berate Sie zu Ihrer strafrechtlichen Situation und den möglichen Konsequenzen. In solchen komplexen Fällen ist meine duale Expertise im Straf- und Versicherungsrecht besonders wertvoll, um alle rechtlichen Aspekte abzudecken und Ihre Interessen umfassend zu vertreten.