Anwalt für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
- Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
In einer rechtlichen Krise
durch einen Verkehrsunfall?
Wurden Sie als Fahrer nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr konfrontiert? Haben Sie eine polizeiliche Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?
Als Ihr Anwalt für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr stehe ich Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite. Ich weiß, dass Sie nicht nur mit rechtlichen Herausforderungen, sondern auch mit schweren emotionalen Belastungen kämpfen.
Meine Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht und Verkehrsrecht fokussiert, was mir einen entscheidenden Vorteil bei der Verteidigung Ihrer Interessen verschafft. Ich kenne die Argumentationslinien der Staatsanwaltschaft und entwickle wirksame Gegenstrategien.
Zusammen finden wir einen Weg durch diese schwierige Situation und arbeiten an der bestmöglichen rechtlichen Lösung für Sie.
Meine Leistungen
für Sie
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
Rufen Sie uns an, benutzen Sie unseren Rückrufservice oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Leistungen
im Detail
Sofortiger Rechtsbeistand nach Unfällen mit Todesfolge
Nach einem tragischen Unfall zählt jede Stunde. Ich bin auch in Notfällen für Sie erreichbar und biete Ihnen unmittelbare rechtliche Hilfe. Als Ihr Anwalt sorge ich dafür, dass Sie keine übereilten Aussagen treffen, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Ich berate Sie ausführlich zu Ihrem Aussageverweigerungsrecht und begleite Sie zu polizeilichen Vernehmungen.
In den ersten Stunden nach dem Unfall werden wichtige Weichen gestellt. Meine sofortige Intervention kann den gesamten Verfahrensverlauf positiv beeinflussen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden und entlaste Sie damit in einer ohnehin belastenden Situation. Sie können sich auf die persönliche Verarbeitung des Geschehenen konzentrieren.
Jeder Fall beginnt mit einer gründlichen Analyse der Unfallumstände, um eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Umfassende Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren sorge ich für die Wahrung Ihrer Rechte auf allen Ebenen. Ich prüfe kritisch die Ermittlungsmethoden und Beweismittel der Staatsanwaltschaft.
Durch frühzeitige Akteneinsicht verschaffe ich mir einen vollständigen Überblick über die Beweislage. Ich decke mögliche Ermittlungsfehler auf und nutze diese für Ihre Verteidigung.
Bei Bedarf beauftrage ich unabhängige Sachverständige für eine objektive Unfallrekonstruktion. Diese Gegengutachten können entscheidend sein, um den Tatvorwurf zu entkräften oder zu mildern.
Ich formuliere fundierte Einlassungen und Stellungnahmen, die Ihre Position stärken. Dabei behalte ich stets das Ziel einer Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung im Blick.
Während des gesamten Verfahrens halte ich Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden und erkläre Ihnen die rechtlichen Schritte in verständlicher Sprache.
Verhinderung oder Verkürzung von Fahrerlaubnisentzug
Der drohende Verlust Ihrer Fahrerlaubnis kann existenzbedrohende Folgen haben. Ich setze alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um einen Entzug zu verhindern oder die Sperrfrist zu verkürzen.
Durch gezielte Argumentation und fundierte Rechtsmittel kämpfe ich dafür, dass Sie mobil bleiben. Besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, entwickle ich maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien.
Ich bereite Sie optimal auf die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vor, falls diese angeordnet wird. Diese Vorbereitung erhöht Ihre Chancen auf ein positives Gutachten erheblich.
Bei bereits erfolgtem Entzug unterstütze ich Sie bei Anträgen auf vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist. Ich argumentiere mit Ihrer persönlichen Entwicklung und positiven Verhaltensänderungen.
Mit meiner Erfahrung kenne ich die effektivsten Wege, um Ihre Mobilität zu schützen oder schnellstmöglich wiederherzustellen.
Erstellung von Gegengutachten zur Unfallrekonstruktion
Die offizielle Unfallrekonstruktion muss nicht das letzte Wort sein. Ich arbeite mit einem Netzwerk hochqualifizierter Sachverständiger zusammen, die eine unabhängige Analyse des Unfallgeschehens vornehmen.
Diese Gegengutachten können entscheidende Faktoren aufdecken, die bisher unberücksichtigt blieben. Oft zeigt sich, dass die Unfallursache komplexer ist als zunächst angenommen.
Computergestützte Simulationen und forensische Analysen können das Unfallgeschehen präzise nachbilden.
Durch detaillierte Gegengutachten kann oft nachgewiesen werden, dass kein oder nur ein geringes Verschulden Ihrerseits vorlag. Dies kann zu einer deutlichen Verbesserung Ihrer rechtlichen Situation führen.
Die Ergebnisse dieser Gutachten präsentiere ich überzeugend vor Gericht und der Staatsanwaltschaft. Eine wissenschaftlich fundierte Darstellung wiegt schwer in der Beweiswürdigung.
Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung
Mein primäres Ziel ist stets die vollständige Einstellung des Verfahrens. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Falls eine Einstellung nicht möglich ist, setze ich mich mit allen Mitteln für eine Strafmilderung ein. Ich berücksichtige dabei Ihre persönlichen Umstände und arbeite diese überzeugend in die Verteidigung ein.
Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft über mögliche Auflagen oder Weisungen als Alternative zu einer Verurteilung. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann in manchen Fällen eine sinnvolle Option darstellen.
Bei einer Hauptverhandlung präsentiere ich alle entlastenden Umstände und argumentiere für die mildeste mögliche Rechtsfolge. Meine umfassende Erfahrung im Plädieren kommt Ihnen dabei zugute.
Auch nach einer Verurteilung bleibe ich an Ihrer Seite und prüfe alle Rechtsmittelmöglichkeiten, um eine Strafmilderung in höheren Instanzen zu erreichen.
Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens
Von der ersten Minute an bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens bin ich Ihr verlässlicher Beistand. Ich übernehme die Kommunikation mit allen Beteiligten und vertrete konsequent Ihre Interessen.
In der Hauptverhandlung sorge ich dafür, dass Ihre Perspektive angemessen berücksichtigt wird. Durch gezielte Befragung von Zeugen und Sachverständigen arbeite ich auf ein für Sie günstiges Ergebnis hin.
Ich bereite Sie gründlich auf Ihre eigene Aussage vor, falls Sie sich dazu entscheiden sollten. Die richtige Darstellung kann entscheidenden Einfluss auf das Urteil haben.
Bei Bedarf lege ich Rechtsmittel gegen ungünstige Entscheidungen ein und vertrete Sie auch in Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ich kämpfe für Sie durch alle Instanzen.
Während des gesamten Verfahrens stelle ich sicher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und keine prozessualen Fehler zu Ihrem Nachteil entstehen.
Psychologische Unterstützung während des Verfahrens
Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung bedeutet eine extreme emotionale Belastung. Ich vermittle Ihnen bei Bedarf qualifizierte psychologische Hilfe, um diese Zeit zu bewältigen.
Ich nehme mir Zeit für persönliche Gespräche und bin auch für Ihre emotionalen Sorgen ansprechbar. Meine jahrelange Erfahrung hat mich gelehrt, wie wichtig die menschliche Komponente in solchen Verfahren ist.
Sie erhalten von mir realistische Einschätzungen zur Verfahrensentwicklung, um unnötige Ängste zu vermeiden. Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und gibt Ihnen Sicherheit.
Ich helfe Ihnen dabei, einen Weg zurück in ein normales Leben zu finden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
So arbeiten
wir zusammen
Erste Kontaktaufnahme
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich innerhalb von kurzer Zeit bei Ihnen zurück und vereinbare einen persönlichen Termin.
Ausführliches Erstgespräch
Wir besprechen Ihren Fall im Detail und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Konsequente Fallbearbeitung
Ich übernehme alle rechtlichen Schritte und halte Sie kontinuierlich über den Fortgang Ihres Verfahrens auf dem Laufenden. Sie haben jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner.
Die Kanzlei Nikias Roth -
Ihr starker Partner
Als Fachanwalt Nikias Roth habe ich mich vollständig dem Strafrecht verschrieben. Meine Kanzlei bearbeitet ausschließlich strafrechtliche Mandate mit einem besonderen Schwerpunkt auf Verkehrsdelikten.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr konfrontiert wurden.
Meine Kanzlei ist technisch bestens ausgestattet, um modernste Methoden der Beweisanalyse und -präsentation einzusetzen.
Ehrlichkeit und Transparenz sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Sie erhalten stets eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechen.
Mein Ziel ist nicht nur die bestmögliche rechtliche Lösung, sondern auch, dass Sie wieder Zuversicht für die Zukunft gewinnen können.
Häufig gestellte
Fragen
Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich nach einem tödlichen Verkehrsunfall beschuldigt werde?
Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie mich umgehend. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt werden und begleite Sie zu allen Vernehmungen.
Mit welchen Strafen muss ich bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr rechnen?
Die fahrlässige Tötung einer anderen Person wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft (§ 222 StGB). Entscheidend sind die individuellen Umstände wie Ihr Verschuldensgrad, mögliche Alkohol- oder Drogeneinflüsse und Ihr Verhalten nach dem Unfall. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sogenannte „Nebenstrafen“ zu verhängen. Diese können ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten sowie 2 Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis sowie drei Punkten umfassen. Darüber hinaus kann das Gericht im Zuge der Verurteilung feststellen, dass eine Person ungeeignet ist zum Führen von Kraftfahrzeugen. In diesen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU) anordnen.
Verliere ich automatisch meinen Führerschein?
Nein, ein automatischer Führerscheinentzug erfolgt nicht. Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren Verkehrsverstößen ist ein Entzug jedoch wahrscheinlich. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um Ihren Führerschein zu erhalten oder die Sperrfrist zu minimieren, besonders wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung?
Die Verfahrensdauer beträgt typischerweise zwischen 6 und 18 Monaten. Komplexe Fälle mit umfangreichen Gutachten können länger dauern. Ich arbeite gezielt darauf hin, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und gleichzeitig alle Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Sie werden während der gesamten Zeit kontinuierlich über den Fortgang informiert.
Was kostet die anwaltliche Vertretung in einem solchen Fall?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren fallen typischerweise Honorare an. Bei Hauptverhandlungen kommen weitere Kosten hinzu. Ich biete Ihnen transparente Honorarvereinbarungen und flexible Zahlungsmodelle an.
Darf ich nach einer Verurteilung jemals wieder Auto fahren?
Ja, in den meisten Fällen dürfen Sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren. Bei erstmaligen Vergehen ohne Vorsatz werden typischerweise Sperrfristen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren verhängt. Ich kann durch gezielte Verteidigung auf eine Verkürzung hinwirken und Sie bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis unterstützen.
Kann ich eine Inhaftierung direkt nach dem Unfall vermeiden?
Eine sofortige Inhaftierung erfolgt bei fahrlässiger Tötung ohne weitere belastende Faktoren wie Fahrerflucht selten. Ich stelle sicher, dass keine Haftgründe wie Fluchtgefahr vorliegen und vertrete Sie gegebenenfalls in Haftprüfungsterminen. Durch meine sofortige Intervention kann in fast allen Fällen eine Untersuchungshaft vermieden werden.
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?
Bringen Sie alle bereits erhaltenen behördlichen Schreiben mit, insbesondere Vorladungen, Strafbefehle oder Anklageschriften. Auch Unfallberichte, Versicherungsunterlagen und medizinische Dokumente sind hilfreich. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto zielgerichteter kann ich Sie beraten. Notieren Sie sich zudem den genauen Unfallhergang aus Ihrer Sicht.
Wie wirkt sich eine Verurteilung auf meine berufliche Zukunft aus?
Die Auswirkungen hängen stark von Ihrem Beruf ab. Besonders bei Berufen mit Verantwortung für Menschenleben oder bei Berufskraftfahrern können die Folgen gravierend sein. Ich arbeite gezielt darauf hin, berufliche Konsequenzen zu minimieren und kann Sie an kompetente Kollegen vermitteln.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit den Hinterbliebenen möglich?
Ja, in vielen Fällen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine andere Form der Wiedergutmachung sinnvoll sein. Dies kann nicht nur zur emotionalen Bewältigung beitragen, sondern auch strafmildernd wirken. Ich unterstütze Sie bei der angemessenen Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Hinterbliebenen, wenn dies gewünscht ist.