Gemeinsam finden wir einen Weg aus der Krise.
Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts eines drohenden Strafverfahrens gegen Ihr Kind? Suchen Sie nach einem Weg, die Zukunft Ihres Jugendlichen zu schützen?
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht verstehe ich Ihre Sorgen und Ängste. Die plötzliche Konfrontation mit dem Justizsystem kann für die ganze Familie belastend sein. Mein Team und ich sind darauf spezialisiert, Jugendliche und ihre Eltern in dieser schwierigen Situation einfühlsam zu begleiten. Wir setzen uns mit vollem Engagement dafür ein, die bestmögliche Lösung für Ihr Kind zu finden und langfristige negative Konsequenzen zu vermeiden. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, die nicht nur die rechtlichen Aspekte berücksichtigt, sondern auch die persönliche Entwicklung Ihres Kindes fördert.
Unsere Leistungen
im Überblick
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
Rufen Sie uns an, benutzen Sie unseren Rückrufservice oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Anwendung des
Jugendstrafrechts
Im deutschen Rechtssystem gelten besondere Regeln für junge Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden:
- Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren kommt ausnahmslos das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
- Bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren (Heranwachsende) können die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ebenfalls Anwendung finden.
- Personen, die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, findet stets Erwachsenenstrafrecht (Allgemeines Strafrecht) Anwendung. Das Jugendstrafrecht ist in diesen Fällen nicht anwendbar.
Diese Altersgrenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen die unterschiedlichen Entwicklungsstufen junger Menschen und zielen darauf ab, altersgerechte und erzieherisch wirksame Maßnahmen zu ermöglichen
Gesetzliche Grundlagen und unser Einsatz
für entwicklungsfördernde Maßnahmen
Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kenne ich die Besonderheiten des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) genau. Das deutsche Jugendstrafrecht setzt gemäß §§ 5, 18 Abs. 1 S. 3 JGG primär auf Erziehung statt harte Strafen. Es bietet jungen Menschen die Chance, aus Fehlern zu lernen und sich positiv zu entwickeln.
Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig und im JGG klar geregelt:
Erziehungsmaßregeln (§§ 9 ff. JGG)
z.B. Soziale Trainingskurse oder Weisungen zur Lebensführung
Zuchtmittel (§§ 13 ff. JGG)
- Verwarnungen (§ 14 JGG)
- Auflagen wie Sozialstunden oder Schadenswiedergutmachung (§ 15 JGG)
- Jugendarrest bis zu 4 Wochen (§ 16 JGG)
Jugendstrafe (§§ 17 ff. JGG):
Als ultima ratio, mit einer Dauer von 6 Monaten bis 5 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 10 Jahre
Zusätzlich kann das Gericht Hilfen wie Erziehungsbeistandschaft (§ 12 Nr. 1 JGG) oder eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung (§ 12 Nr. 2 JGG i.V.m. § 34 SGB VIII) anordnen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich (§ 45 Abs. 2 S. 2 JGG) ist ebenfalls möglich und kann zur Einstellung des Verfahrens führen.
Als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht nutze ich den großen Ermessensspielraum des Gerichts (§ 5 JGG), um die bestmögliche Lösung für Ihr Kind zu finden. Ich prüfe auch immer die Möglichkeit einer Strafaussetzung (zur Bewährung, vgl. §§ 21, 27, 61 JGG). Mein Ziel ist es, harte Strafen zu vermeiden und stattdessen Maßnahmen zu erwirken, die Ihr Kind unterstützen und seine Zukunftschancen wahren.
Mit meiner Erfahrung als Anwalt im Jugendstrafrecht kämpfe ich dafür, dass Ihr Kind eine faire Chance erhält, ohne Stigmatisierung seinen Weg zu gehen. Ich stehe Ihnen und Ihrem Kind in dieser schwierigen Situation zur Seite und setze mich für eine Lösung ein, die sowohl rechtlich angemessen ist als auch die persönliche Entwicklung Ihres Kindes fördert. Vertrauen Sie auf meine Expertise im Jugendstrafrecht, um das bestmögliche Ergebnis für Ihr Kind zu erzielen.
Unsere
Leistungen
Umfassende Verteidigung bei Jugendstrafverfahren
Bei Jugendstrafverfahren setzen wir auf eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie, die auf die individuellen Bedürfnisse und Umstände des Jugendlichen zugeschnitten ist. Unser Ansatz umfasst nicht nur die rechtliche Vertretung, sondern auch die Berücksichtigung der persönlichen Entwicklung und Zukunftsperspektiven des Jugendlichen. Wir analysieren sorgfältig jeden Aspekt des Falles, von Körperverletzungsdelikten über Drogendelikte bis hin zu Eigentums- und Verkehrsdelikten. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung, um mildernde Umstände geltend zu machen und alternative Maßnahmen vorzuschlagen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch die bestmöglichen Chancen für die Zukunft Ihres Kindes wahrt.
Begleitung bei Vernehmungen und Gerichtsterminen
Polizeiliche Vernehmungen und Gerichtstermine können für Jugendliche sehr einschüchternd sein. Wir begleiten unsere Mandanten zu allen Terminen und sorgen dafür, dass seine Rechte gewahrt bleiben. Vor jeder Vernehmung oder Verhandlung bereiten wir Sie sorgfältig vor, erklären den Ablauf und besprechen mögliche Strategien. Während der Termine achten wir darauf, dass alle Fragen angemessen und jugendgerecht gestellt werden. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen zu entlasten und gleichzeitig die bestmögliche rechtliche Vertretung zu gewährleisten.
Vermittlung von Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine wichtige Alternative zu herkömmlichen Strafen im Jugendstrafrecht. Wir setzen uns aktiv dafür ein, diese Möglichkeit zu nutzen, da sie oft zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten führt. Ziel ist es, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen und gleichzeitig das Verständnis für die Folgen des eigenen Handelns zu fördern. Dieser Prozess kann nicht nur zur Einstellung des Verfahrens führen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung Ihres Kindes leisten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Organisation von Sozialstunden
Sozialstunden sind eine häufig angewandte erzieherische Maßnahme im Jugendstrafrecht, die wir oft als Alternative zu härteren Strafen vorschlagen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung dieser Maßnahme. Dabei legen wir Wert darauf, eine Einsatzstelle zu finden, die nicht nur den gerichtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den Fähigkeiten und Interessen Ihres Kindes entgegenkommt. Unser Ziel ist es, die Sozialstunden so zu gestalten, dass sie eine positive Lernerfahrung darstellen und möglicherweise sogar neue berufliche Perspektiven eröffnen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, von der Vermittlung einer geeigneten Stelle bis hin zur Dokumentation und Berichterstattung an das Gericht.
Beantragung von Therapiemaßnahmen
In vielen Fällen können therapeutische Maßnahmen eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zu strafrechtlichen Konsequenzen sein. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Therapeuten und Einrichtungen und können so passgenaue Therapieangebote für Sie vermitteln. Ob es sich um Anti-Aggressions-Training, Suchtberatung oder psychologische Unterstützung handelt – wir finden die richtige Maßnahme. Im Rahmen unserer Verteidigung setzen wir uns dafür ein, dass das Gericht diese Therapien als konstruktive Lösungsansätze anerkennt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Koordination mit den Behörden und der Nachweisführung über die Teilnahme. Unser Ziel ist es, nicht nur eine Strafmilderung zu erreichen, sondern auch nachhaltig positive Veränderungen im Leben anzustoßen.
Vermeidung von Jugendarrest
Der Jugendarrest ist eine der härtesten Maßnahmen im Jugendstrafrecht und oft das letzte Mittel. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um einen Jugendarrest zu vermeiden. Dazu nutzen wir unsere profunde Kenntnis des Jugendstrafrechts und argumentieren überzeugend für alternative Maßnahmen. Wir präsentieren dem Gericht einen umfassenden Plan, der erzieherische Aspekte in den Vordergrund stellt und aufzeigt, wie Ihr Kind ohne Freiheitsentzug auf den richtigen Weg gebracht werden kann. Dabei berücksichtigen wir individuelle Faktoren wie familiäre Situation, schulische Leistungen und persönliche Entwicklung. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der Justiz gerecht wird als auch die Zukunftschancen Ihres Kindes wahrt.
Schutz vor Einträgen ins Führungszeugnis
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann weitreichende Konsequenzen für die berufliche und persönliche Zukunft Ihres Kindes haben. Wir setzen alle juristischen Mittel ein, um solche Einträge zu vermeiden oder zu minimieren. Dazu nutzen wir die besonderen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts. Wir argumentieren für Diversionsmaßnahmen, die keine Eintragung nach sich ziehen, und setzen uns für Verfahrenseinstellungen ein. Sollte eine Verurteilung unvermeidbar sein, kämpfen wir dafür, das Strafmaß unter der Eintragungsgrenze zu halten. Unser Ziel ist es, Ihrem Kind einen unbelasteten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen, ohne dass frühere Fehler die Zukunftschancen beeinträchtigen.
Wie ist der
Prozess der Zusammenarbeit?
Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine erste unverbindliche Anfrage.
Erstgespräch
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln erste Lösungsansätze.
Maßgeschneiderte Vertretung
Wir übernehmen Ihre Verteidigung und halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.
Warum Sie sich
für uns entscheiden sollten
Rechtsanwalt Nikias Roth ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Jugendstrafrecht. Seine Spezialisierung und sein Einfühlungsvermögen machen ihn zum idealen Ansprechpartner für Jugendliche in rechtlichen Schwierigkeiten. Herr Roth versteht die besonderen Herausforderungen und Ängste junger Menschen im Strafverfahren und setzt sich mit Leidenschaft für ihre Rechte ein. Sein Ansatz geht über die reine Rechtsberatung hinaus – er sieht sich als Wegbegleiter, der Jugendlichen hilft, aus Fehlern zu lernen und neue Perspektiven zu entwickeln. Mit seinem Netzwerk aus Jugendämtern, Sozialarbeitern und Therapeuten kann er ganzheitliche Lösungen anbieten. Herr Roth ist bekannt für seine klare Kommunikation, seine Durchsetzungsstärke vor Gericht und seinen unermüdlichen Einsatz für die Zukunft seiner jungen Mandanten.
Häufig gestellte
Fragen
Was erwartet meinen Sohn/meine Tochter beim ersten Polizeiverhör?
Beim Verhör werden in der Regel kritische Fragen gestellt, um den vorliegenden Sachverhalt aufzudecken. Möglicherweise versucht die Polizei ein Geständnis zu erreichen. Ihr Kind hat das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und uns vorher zu kontaktieren, damit wir Sie begleiten und beraten können.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, besonders im Jugendstrafrecht gibt es viele Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen. Wir setzen uns dafür ein, erzieherische Maßnahmen oder einen Täter-Opfer-Ausgleich als Alternative zu erreichen.
Muss mein Kind ins Gefängnis?
Freiheitsstrafen sind im Jugendstrafrecht die absolute Ausnahme. Wir arbeiten daran, alternative Maßnahmen wie Sozialstunden oder Betreuungsweisungen zu erwirken.
Wie können wir einen Eintrag ins Führungszeugnis vermeiden?
Durch geschickte Verhandlungsführung und die Nutzung jugendstrafrechtlicher Besonderheiten können wir in vielen Fällen einen Eintrag vermeiden oder minimieren.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Kosten sind individuell verschieden und unterliegen verschiedenen Faktoren. Wir besprechen die möglichen Kosten transparent im Erstgespräch.
Wie lange dauert ein Jugendstrafverfahren?
Die Dauer variiert, aber wir setzen uns für eine möglichst schnelle Bearbeitung ein, um die Belastung für Ihr Kind gering zu halten.
Müssen die Eltern bei Gerichtsterminen dabei sein?
In der Regel ist die Anwesenheit der Eltern nicht verpflichtend, aber erwünscht und kann sich positiv auf das Verfahren auswirken. Wir beraten Sie dazu individuell.
Kann mein Kind trotz Strafverfahren seine Ausbildung/Schule fortsetzen?
Wir setzen alles daran, dass das Verfahren die Ausbildung oder Schule Ihres Kindes möglichst wenig beeinträchtigt und arbeiten eng mit den betreffenden Institutionen zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht legt den Fokus auf Erziehung statt Bestrafung und bietet mehr Möglichkeiten für alternative Maßnahmen und Verfahrenseinstellungen.
Wie kann ich mein Kind am besten unterstützen?
Bleiben Sie ruhig, hören Sie Ihrem Kind zu und suchen Sie professionelle Hilfe. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihr Kind am besten durch diese schwierige Zeit begleiten können.