Stehen Sie unter dem Vorwurf der Fahrerflucht? Haben Sie ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten? In dieser belastenden Situation brauchen Sie einen starken Beistand an Ihrer Seite. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setze ich mich täglich für Menschen ein, die sich in einer ähnlichen Lage wie Sie befinden. Ich weiß, dass oft nur ein kurzer Moment der Panik oder Unsicherheit zu einer folgenschweren Entscheidung führen kann. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Situation. Mein Ziel ist es, die rechtlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten und insbesondere Ihren Führerschein zu schützen. Durch meine ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht kenne ich die entscheidenden Hebel, die in Ihrem Fall den Unterschied machen können.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Eine Unfallflucht kann weitreichende Konsequenzen haben. Ich analysiere umgehend die Beweislage in Ihrem Fall. Oft lassen sich in den Ermittlungsakten Ansatzpunkte finden, die für Sie sprechen. Ich prüfe, ob alle Voraussetzungen einer strafbaren Unfallflucht tatsächlich vorliegen. Häufig können bereits kleine Details den entscheidenden Unterschied machen. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, auch in schwierigen Fällen erfolgversprechende Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Bei einer Vernehmung können Sie schnell Fehler machen, die später schwer zu korrigieren sind. Ich bereite Sie intensiv auf die Vernehmung vor oder begleite Sie direkt. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie für Ihr Aussageverhalten. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unzulässigen Fragen gestellt werden. Durch meine Anwesenheit vermeiden wir unbedachte Äußerungen, die Ihnen später schaden könnten.
Meine tägliche Arbeit mit Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht eine realistische Einschätzung Ihrer Situation. Ich weiß, welche Argumente bei welchen Entscheidern verfangen. In vielen Fällen können wir bereits im Vorfeld einer Hauptverhandlung eine für Sie günstige Lösung erreichen. Durch frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft lassen sich oft härtere Konsequenzen vermeiden. Meine Erfahrung hilft dabei, den richtigen Ton und Zeitpunkt für Verhandlungen zu finden.
Der drohende Verlust der Fahrerlaubnis ist meist die größte Sorge meiner Mandanten. Ich entwickle Strategien, um Ihren Führerschein zu schützen. Dabei berücksichtige ich Ihre berufliche und private Situation. Oft lassen sich durch geschickte Verhandlungsführung alternative Lösungen finden. Wenn nötig, kämpfe ich auch vor Gericht für Ihren Führerschein.
Eine nachträgliche Schadensregulierung kann Ihre Position deutlich verbessern. Ich unterstütze Sie bei der korrekten Abwicklung aller notwendigen Schritte. Gemeinsam sorgen wir für eine vollständige Dokumentation der Wiedergutmachung. Dies kann sich positiv auf den Ausgang Ihres Verfahrens auswirken. Auch eine spätere Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten kann sinnvoll sein.
Eine zügige und vollständige Schadenswiedergutmachung verbessert Ihre Position erheblich. Ich berate Sie zur optimalen Vorgehensweise bei der Regulierung. Gemeinsam dokumentieren wir jeden Schritt sorgfältig für das Verfahren. Eine proaktive Wiedergutmachung signalisiert Verantwortungsübernahme und Einsicht. Durch meine Erfahrung weiß ich, welche Maßnahmen besonders positiv von Staatsanwaltschaft und Gericht bewertet werden.
Ich prüfe die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen. In vielen Fällen lässt sich dadurch eine Hauptverhandlung vermeiden. Die Auflagen werden so verhandelt, dass sie für Sie tragbar sind. Eine Einstellung schützt Sie vor einer Verurteilung und deren Folgen. Durch meine engen Kontakte zur Staatsanwaltschaft können wir oft günstige Lösungen erreichen.
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail. In einem kurzen Gespräch schildern Sie Ihre Situation, und wir vereinbaren zeitnah einen persönlichen Termin.
Im persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihren Fall. Sie erhalten eine realistische Einschätzung und einen konkreten Handlungsplan.
Ich übernehme die komplette rechtliche Vertretung und halte Sie durchgehend über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Als Fachanwalt betreue ich ausschließlich Mandate im Bereich des Strafrechts – das garantiert Ihnen meine volle Aufmerksamkeit und Kompetenz. Diese klare Fokussierung ermöglicht mir eine besonders effektive Mandatsführung in Ihrem Fall. Die enge Zusammenarbeit mit den Justizbehörden vor Ort hat sich über Jahre bewährt. Dies ermöglicht oft kurze Wege und schnelle Lösungen. Die direkte Kommunikation mit mir als Ihrem Anwalt ist jederzeit gewährleistet.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu stelle ich Ihnen diese ausführlich vor. Das erste ausführliche Beratungsgespräch ist kostenfrei.
Zeugenaussagen sind nicht immer eindeutig und können angezweifelt werden. Wir prüfen die Glaubwürdigkeit und Verwertbarkeit solcher Aussagen sorgfältig. Oft lassen sich Zweifel an der sicheren Identifizierung begründen.
Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser. Idealerweise kontaktieren Sie mich, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder in einen Unfall verwickelt wurden. So können wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen.
Ein unverschuldetes Nichtbemerken des Unfalls schließt eine Strafbarkeit aus. Wir prüfen genau die Umstände des Vorfalls und können oft nachweisen, dass der Unfall unter den gegebenen Bedingungen tatsächlich übersehen werden konnte.
Die Dauer variiert stark und hängt von vielen Faktoren ab. Bei guter Verteidigung und kooperativem Verhalten kann das Verfahren oft schon nach wenigen Wochen eingestellt werden. Im Fall einer gerichtlichen Verhandlung kann es mehrere Monate oder Jahre dauern.
Dies hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt kein Eintrag. Bei einer Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe lässt sich ein Eintrag oft vermeiden. Ich setze alles daran, negative Folgen für Ihr Führungszeugnis zu verhindern.
Eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153 a StPO) bedeutet, dass das Verfahren ohne Verurteilung beendet wird, wenn Sie bestimmte Auflagen erfüllen. Das können zum Beispiel eine Geldzahlung oder ein Fahrtraining sein. Dies ist oft die beste Lösung, da Sie damit keine Vorstrafe erhalten.
Die technischen Möglichkeiten zur Aufklärung haben stark zugenommen. Videoaufnahmen aus Dashcams, Überwachungskameras oder Smartphones können als Beweismittel dienen. Wir prüfen gemeinsam die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit solcher Aufnahmen. Oft lassen sich auch bei vorhandenen Aufzeichnungen Zweifel an der eindeutigen Identifizierung begründen.
Auch auf Privatgrundstücken wie Parkplätzen gilt die Pflicht, nach einem Unfall zu warten. Die Regelungen des Strafgesetzbuches gelten hier genauso wie im öffentlichen Straßenverkehr. Allerdings können sich bei der rechtlichen Bewertung Besonderheiten ergeben, die wir für Ihre Verteidigung nutzen können.
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Strafrecht
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