Kompetente strafrechtliche Vertretung bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung

Anwalt für fahrlässige Körperverletzung

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Nikias Roth
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Anwalt fahrlässige Körperverletzung

Hilfe bei Vorwürfen der
Körperverletzung

Haben Sie ein polizeiliches Schreiben oder eine Anklageschrift wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten? Befürchten Sie eine Vorstrafe oder hohe Schadensersatzforderungen?

Fahrlässige Körperverletzung kann jeden treffen – bei einem Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, bei einem Missgeschick am Arbeitsplatz oder durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Die rechtlichen Folgen können jedoch gravierend sein und Ihre berufliche wie private Zukunft belasten.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Ich verstehe die Verunsicherung und die Schuldgefühle, die Sie möglicherweise belasten. Mein Ziel ist es, die strafrechtlichen Konsequenzen für Sie zu minimieren und überhöhte Forderungen abzuwehren.

Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung. Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt.

Immer für Sie erreichbar:
Kontakt

Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Erstberatung und Fallanalyse

In einem ausführlichen Erstgespräch erfasse ich alle Details Ihres Falles. Ich analysiere die vorliegenden Dokumente und prüfe den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung auf seine rechtliche Substanz. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und möglichen Verteidigungsstrategien. Wir besprechen offen die verschiedenen Handlungsoptionen und deren Konsequenzen. Bereits hier setze ich alles daran, Ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen. Sie erhalten einen konkreten Fahrplan für das weitere Vorgehen und wissen nach dem Gespräch genau, welche nächsten Schritte anstehen.

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist eine entscheidende Phase bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung. Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und schütze Sie vor übereilten Aussagen. Ich begleite Sie zu Vernehmungen und achte darauf, dass Ihre Rechte jederzeit gewahrt werden. Durch mein frühzeitiges Eingreifen kann ich oft bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Mein Ziel ist es, den Ermittlungsdruck von Ihnen zu nehmen und gleichzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen. Ich halte Sie kontinuierlich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Akteneinsicht und Beweiswürdigung

Als Ihr Verteidiger habe ich das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Ich prüfe sämtliche Beweismittel kritisch und identifiziere Schwachstellen in der Anklage. Die sorgfältige Analyse von Zeugenaussagen, Gutachten und anderen Beweismitteln bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie. Ich achte besonders auf Verfahrensfehler, die zu Ihren Gunsten genutzt werden können. Durch meine strafrechtliche Erfahrung erkenne ich entlastende Faktoren, die für Laien oft nicht erkennbar sind. Diese nutze ich gezielt für Ihre Verteidigung.

Verhandlung mit Staatsanwaltschaft

In vielen Fällen von fahrlässiger Körperverletzung kann eine frühzeitige Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung vermeiden. Ich setze mich für eine Einstellung des Verfahrens ein, gegebenenfalls gegen Auflagen. Mein gutes Verhältnis zu Staatsanwälten und meine Verhandlungserfahrung ermöglichen oft günstige Lösungen für meine Mandanten. Ich argumentiere überzeugend für mildernde Umstände und betone Ihre Kooperationsbereitschaft. Durch geschickte Verhandlungsführung strebe ich an, das Verfahren ohne Vorstrafe für Sie zu beenden. Dies ist besonders wichtig für Ihre berufliche Zukunft.

Verteidigung vor Gericht

Sollte es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie mit Nachdruck vor Gericht. Ich bereite Sie gründlich auf den Ablauf der Verhandlung vor und nehme Ihnen die Angst vor dem Unbekannten. In der Verhandlung präsentiere ich Ihre Sicht des Geschehens überzeugend und hinterfrage kritisch die Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Ich achte auf die Einhaltung aller Verfahrensregeln und lege bei Bedarf Rechtsmittel ein. Mein Ziel ist stets ein Freispruch oder eine möglichst milde Strafe. Ich setze mich mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein.

Einspruch gegen Strafbefehle

Strafbefehle bei fahrlässiger Körperverletzung werden oft vorschnell erlassen. Ich prüfe jeden Strafbefehl auf seine Rechtmäßigkeit und lege bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein. Durch den Einspruch zwingen wir die Staatsanwaltschaft, ihre Vorwürfe in einer Hauptverhandlung zu beweisen. Dies eröffnet uns neue Verteidigungsmöglichkeiten und führt häufig zu günstigeren Ergebnissen. Ich berate Sie ausführlich zu den Chancen und Risiken eines Einspruchs und treffe gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Entscheidung.

Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

Polizeiliche Vernehmungen bergen erhebliche Risiken für Beschuldigte. Ich begleite Sie zu jeder Vernehmung und berate Sie umfassend zu Ihrem Aussageverhalten. Während der Vernehmung achte ich darauf, dass keine unzulässigen Fragen gestellt werden und Sie nicht unter Druck gesetzt werden. Ich greife ein, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Durch meine Anwesenheit vermeiden wir unüberlegte Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Dies ist ein entscheidender Vorteil für den weiteren Verfahrensverlauf.

Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann bei fahrlässiger Körperverletzung eine sinnvolle Alternative zum Strafverfahren sein. Ich prüfe, ob diese Option für Ihren Fall geeignet ist und leite bei Bedarf die entsprechenden Schritte ein. Durch eine Entschuldigung und gegebenenfalls eine Wiedergutmachungszahlung kann oft eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. Ich verhandle mit dem Geschädigten über faire Bedingungen. Diese Lösung ermöglicht es Ihnen, Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig eine Vorstrafe zu vermeiden. Ich begleite Sie durch den gesamten Ausgleichsprozess.

So arbeiten wir
zusammen

01

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihren Fall und Ihre rechtliche Situation ausführlich.

02

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Basierend auf allen Fakten entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Sie erhalten einen klaren Plan mit konkreten nächsten Schritten.

03

Durchsetzungsstarke Vertretung

Ich übernehme die Kommunikation mit allen Beteiligten und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck – ob bei Verhandlungen, im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht.

Fachanwalt Nikias Roth –
Ihr Verteidiger im Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf die Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Diese klare Fokussierung ermöglicht mir eine tiefgreifende Kenntnis aller relevanten Urteile und Verfahrensweisen.

Meine Kanzlei steht für persönliche Betreuung und direkte Kommunikation. Sie haben stets direkten Zugang zu mir als Ihrem Verteidiger – nicht zu wechselnden Sachbearbeitern. In kritischen Situationen bin ich schnell an Ihrer Seite. Für berufstätige Mandanten biete ich flexible Termine an – auch abends und samstags.

Ich arbeite mit einem Netzwerk aus medizinischen Gutachtern und Unfallrekonstrukteuren zusammen, um entlastende Beweise zu sichern. Diese interdisziplinäre Herangehensweise stärkt Ihre Verteidigung erheblich.

Meine lösungsorientierte Arbeitsweise berücksichtigt auch außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten, wenn diese in Ihrem besten Interesse sind.

Häufig gestellte
Fragen

Was genau ist fahrlässige Körperverletzung?

Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn Sie unbeabsichtigt durch Unachtsamkeit oder Pflichtverstoß die Gesundheit einer anderen Person schädigen. Im Gegensatz zur vorsätzlichen Körperverletzung fehlt hier das vorsätzliche Handeln. Typische Beispiele sind Verkehrsunfälle mit Personenschaden, Arbeitsunfälle durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder Verletzungen durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Auch wenn keine böse Absicht vorlag, kann fahrlässige Körperverletzung erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.

Eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB  wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Ersttätern und leichteren Fällen wird meist eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen und der Schwere der Tat richtet. In besonders milden Fällen kann das Verfahren auch gegen Auflagen eingestellt werden. Wichtig: Selbst eine geringe Geldstrafe führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und damit zu einer Vorstrafe. Diese kann erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Als Ihr Verteidiger setze ich alles daran, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Als Beschuldigter in einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sie haben das Recht zu schweigen. Als Zeuge hingegen müssen Sie grundsätzlich erscheinen, haben aber in bestimmten Fällen ein Aussageverweigerungsrecht. Mein dringender Rat: Sprechen Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand mit der Polizei. Selbst harmlos erscheinende Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt einer Vorladung. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und begleite Sie gegebenenfalls zur Vernehmung.

Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Urteilsvorschlag des Gerichts ohne mündliche Verhandlung. Wenn Sie nichts unternehmen, wird er nach zwei Wochen rechtskräftig wie ein Urteil. Legen Sie daher unbedingt fristgerecht Einspruch ein, um Zeit für eine rechtliche Prüfung zu gewinnen. Der Einspruch kann später auch teilweise zurückgenommen werden. Als Ihr Verteidiger prüfe ich den Strafbefehl gründlich auf formale und inhaltliche Fehler und entwickle die optimale Strategie. In vielen Fällen gelingt es mir, nach einem Einspruch eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Bei fahrlässiger Körperverletzung kann Ihre private Haftpflichtversicherung für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufkommen. Bei Verkehrsunfällen greift die KFZ-Haftpflicht, bei beruflichen Vorfällen möglicherweise eine Berufshaftpflicht. Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben oder in bestimmten Ausschlussfällen (z.B. bei Alkoholeinfluss im Straßenverkehr).

Ja, in vielen Fällen kann ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt werden. Möglichkeiten sind die folgenlose Einstellung mangels öffentlichen Interesses, die Einstellung gegen Auflagen (z.B. Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit) oder die Einstellung nach einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich. Entscheidend sind dabei Faktoren wie die Schwere der Verletzung, Ihr Vorleben, Ihre Kooperationsbereitschaft und die Wiedergutmachungsbemühungen. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich alle Einstellungsmöglichkeiten und setze mich mit Nachdruck für eine solche Lösung ein, da sie keine Vorstrafe zur Folge hat.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist ein moderiertes Gespräch zwischen Ihnen und dem Geschädigten mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. Sie können sich entschuldigen und eine Wiedergutmachung (meist finanziell) anbieten. Bei Erfolg führt dies oft zur Einstellung des Strafverfahrens. Der Ausgleich lohnt sich, wenn Sie Verantwortung übernehmen möchten und eine strafrechtliche Verurteilung vermeiden wollen. Sie sparen Zeit, Geld und emotionale Belastung durch ein langwieriges Verfahren. Als Ihr Anwalt prüfe ich, ob ein Ausgleich für Ihren Fall sinnvoll ist, bereite Sie auf das Gespräch vor und verhandle vorab mit der Staatsanwaltschaft über die Verfahrenseinstellung bei erfolgreichen Ausgleichsbemühungen.

Die Kosten für Ihre Verteidigung richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Bei strafrechtlichen Verfahren arbeite ich mit transparenten Pauschalvereinbarungen je nach Verfahrensphase. In unserem Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Kostenschätzung für Ihren individuellen Fall.

Die Dauer eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung variiert erheblich. Ein Verfahren, das bereits im Ermittlungsstadium eingestellt wird, kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Kommt es zur Hauptverhandlung, dauert das Verfahren typischerweise 3-6 Monate. Bei komplexen Sachverhalten mit medizinischen Gutachten kann sich dies auf 1-2 Jahre verlängern. Als Ihr Verteidiger arbeite ich auf eine zügige Verfahrensbeendigung hin, ohne dabei die Qualität der Verteidigung zu beeinträchtigen. Ich halte Sie kontinuierlich über den Verfahrensstand informiert und gebe Ihnen eine realistische Zeitprognose für die weiteren Schritte.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!