Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Sorgen Sie sich um Ihren Führerschein und Ihre berufliche Zukunft? Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite. Ich weiß, dass viele Menschen den Unfallort aus Panik oder Unwissenheit verlassen – oft ohne böse Absicht. Durch meine langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Fahrerfluchtvorwürfen kenne ich die effektivsten Strategien, um die Folgen für Sie zu minimieren. Mein Ziel ist es, einen Führerscheinentzug zu vermeiden und bestenfalls eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Eine polizeiliche Vorladung bedeutet noch keine Verurteilung. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und bereite Sie optimal auf mögliche Befragungen vor. Dabei achte ich besonders darauf, dass Sie keine selbstbelastenden Aussagen machen. Durch frühzeitiges Eingreifen können oft bereits hier die Weichen für einen günstigen Verfahrensausgang gestellt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass eine professionelle Vertretung in dieser Phase entscheidend für den weiteren Verlauf sein kann.
Die richtige Kommunikationsstrategie mit der Staatsanwaltschaft ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Ich pflege seit Jahren professionelle Beziehungen zu den relevanten Behörden. Dies ermöglicht mir, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und günstige Verfahrensausgänge zu verhandeln. Dabei setze ich auf eine sachliche, lösungsorientierte Zusammenarbeit.
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise. Ich analysiere Ihre spezifische Situation gründlich und entwickle darauf basierend eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich alle entlastenden Umstände und mögliche Milderungsgründe. Die Strategie wird kontinuierlich an neue Entwicklungen im Verfahren angepasst. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich verschiedene Verteidigungsoptionen gegeneinander abwägen und die erfolgversprechendste für Sie auswählen.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist oft die beste Lösung. Ich setze mich aktiv dafür ein, eine Einstellung nach § 153a StPO zu erreichen. Dabei verhandle ich mit der Staatsanwaltschaft über möglichst günstige Auflagen. Diese können zum Beispiel in Form einer Geldauflage oder der Teilnahme an einem Verkehrsseminar erfolgen. Durch geschickte Verhandlungsführung gelingt es häufig, eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis hat höchste Priorität. Ich nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um einen Führerscheinentzug abzuwenden. Dabei argumentiere ich mit Ihrer beruflichen Situation und persönlichen Umständen. Wenn nötig, erarbeite ich alternative Lösungen wie die freiwillige Teilnahme an Schulungen. Meine Erfahrung zeigt, dass oft auch bei schwierigen Ausgangssituationen der Führerschein erhalten werden kann.
Bei der Bemessung von Geldstrafen gibt es erhebliche Spielräume. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden. Durch die gezielte Darstellung von strafmildernden Umständen und Ihre Kooperationsbereitschaft können oft deutliche Reduzierungen erreicht werden. Bei Bedarf verhandle ich auch über Ratenzahlungen.
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie umfassend vor Gericht. Die sorgfältige Vorbereitung der Verhandlung und eine überzeugende Verteidigungsstrategie sind dabei entscheidend. Ich stelle alle entlastenden Umstände dar und argumentiere für eine möglichst milde Strafe. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung mit der Verhandlungsführung in Verkehrsstrafsachen.
Kontaktaufnahme & erste Einschätzung
Persönliches Strategiegespräch & Entwicklung der Verteidigungsstrategie
Aktive Vertretung Ihrer Interessen & regelmäßige Updates
Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf die strafrechtliche Verteidigung. Diese klare Fokussierung ermöglicht mir eine hocheffektive Vertretung Ihrer Interessen. Mein bundesweites Netzwerk und die langjährigen Beziehungen zu Staatsanwaltschaften und Gerichten sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren. In meiner Kanzlei lege ich besonderen Wert auf transparente Kommunikation und halte Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden. Die Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien und das Erreichen bestmöglicher Ergebnisse für meine Mandanten stehen dabei im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Das Gesetz sieht in § 142 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Nach § 69 StGB wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen, da die Fahrerflucht ein Indiz für die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen darstellt. Die Sperrfrist für die Neuerteilung beträgt typischerweise 6-12 Monate.
Nach § 142 Abs. 2 StGB kann eine nachträgliche Meldung straffrei bleiben, wenn sie „unverzüglich“ erfolgt. Nach der Rechtsprechung muss eine „angemessene Zeit“ am Unfallort gewartet werden. Diese Zeit ist nicht genau definiert und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie sich bereits entfernt haben, ist eine nachträgliche Meldung möglich und notwendig. Diese muss „unverzüglich“ erfolgen, was in der Regel bedeutet, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.
Wichtig: Es reicht nicht aus, nur am Unfallort zu warten. Wenn nach angemessener Wartezeit niemand erscheint, müssen Sie sich aktiv bei der nächsten Polizeidienststelle melden, um Ihre Beteiligung am Unfall anzuzeigen.
Ich berate Sie gerne zum richtigen Vorgehen in Ihrer spezifischen Situation, da jeder Unfall unterschiedliche Umstände haben kann und eine individuelle Betrachtung erfordert.
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden und bereite mit Ihnen das weitere Vorgehen vor.
Ja, die Unterstützung durch einen Anwalt ist in jedem Verfahrensstadium sinnvoll. Je früher Sie sich allerdings rechtlichen Beistand sichern, desto besser sind die Möglichkeiten, auf den Verfahrensausgang Einfluss zu nehmen.
Die Dauer variiert stark und hängt von vielen Faktoren ab. Bei einer frühen Einstellung kann das Verfahren innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Kommt es zur Anklage, kann sich das Verfahren über mehrere Monate erstrecken.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Ein persönliches Beratungsgespräch ist kostenfrei.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. Ich setze alles daran, eine Verurteilung zu vermeiden oder zumindest eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erreichen, die nicht als Vorstrafe gilt.
Wurde der Führerschein bereits beschlagnahmt, prüfe ich alle Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Rückgabe. Oft kann durch verschiedene Maßnahmen wie die Teilnahme an Verkehrsseminaren die Sperrfrist verkürzt werden.
Auch bei belastenden Beweisen gibt es oft Verteidigungsmöglichkeiten. Ich prüfe die Verwertbarkeit der Beweise und entwickle eine darauf abgestimmte Strategie. Häufig lassen sich trotz ungünstiger Beweislage noch gute Ergebnisse erzielen.
Die Höhe des verursachten Schadens ist ein wichtiger Faktor bei der Strafzumessung. Durch eine frühzeitige Schadenswiedergutmachung können wir jedoch positiv auf das Verfahren einwirken.
Häufig steht § 142 StGB in Tateinheit mit § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder § 303 StGB (Sachbeschädigung). Auch ein Verstoß gegen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) kommt oft in Betracht. Die Strafzumessung erfolgt dann nach § 52 StGB unter Bildung einer Gesamtstrafe.
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