Diskrete und zielgerichtete Strafverteidigung für Ihre persönliche Situation

Anwalt bei Erregung öffentlichen Ärgernisses

Ihr Strafverteidiger bei
Vorwürfen nach §183a StGB

Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erhalten? Fühlen Sie sich von den möglichen Konsequenzen überfordert? Als Strafverteidiger weiß ich, wie belastend diese Situation für Sie sein kann. Die Vorwürfe können weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, professionelle Verteidigung. In meiner Kanzlei erhalten Sie die Unterstützung, die Sie jetzt brauchen. Ich arbeite diskret, sachlich und zielorientiert an der bestmöglichen Lösung für Ihre individuelle Situation. Durch jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung kenne ich die effektivsten Strategien, um negative Konsequenzen für Sie zu minimieren.

Anwalt Erregung öffentlichen Ärgernisses

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:

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Leistungen
im Detail

Verteidigung gegen Vorwürfe exhibitionistischer Handlungen

Die rechtliche Bewertung exhibitionistischer Handlungen erfordert eine sorgfältige Prüfung der konkreten Umstände. Ich analysiere die Beweislage detailliert und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei prüfe ich insbesondere, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist und ob Aussage gegen Aussage steht. Oft lässt sich durch geschickte Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Mein Ziel ist es, die Auswirkungen auf Ihr Leben so gering wie möglich zu halten.

Rechtsbeistand bei Vorwürfen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit

Bei Vorwürfen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit ist eine präzise rechtliche Einordnung entscheidend. Ich prüfe genau, ob die vorgeworfene Handlung tatsächlich den Tatbestand erfüllt und ob ausreichende Beweise vorliegen. Dabei berücksichtige ich alle entlastenden Umstände und arbeite diese klar heraus. Durch meine Erfahrung weiß ich, welche Argumente bei Staatsanwaltschaft und Gericht Gehör finden. Eine frühzeitige Verteidigung kann hier oft den entscheidenden Unterschied machen.

Vertretung bei Vorwürfen des öffentlichen Urinierens

Vorwürfe des öffentlichen Urinierens werden häufig als Erregung öffentlichen Ärgernisses eingestuft. Ich prüfe in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür überhaupt vorliegen. Dabei spielt die konkrete Situation eine wichtige Rolle: War der Ort tatsächlich öffentlich? Gab es Zeugen? Wie ausgeprägt war die Sichtbarkeit? Durch geschickte Argumentation lässt sich oft eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafe erreichen.

Unterstützung bei Vorwürfen der Nacktheit in der Öffentlichkeit

Bei Vorwürfen der Nacktheit in der Öffentlichkeit ist eine differenzierte rechtliche Betrachtung erforderlich. Nicht jede Form der Nacktheit erfüllt den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ich analysiere die genauen Umstände und prüfe, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Dabei berücksichtige ich auch gesellschaftliche Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung. Mein Ziel ist es, eine für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Verteidigung bei Strafbefehlen und Anklagen

Ein Strafbefehl sollte nie ungeprüft akzeptiert werden. Ich prüfe den Sachverhalt gründlich und lege bei Bedarf Einspruch ein. Durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft gelingt es oft, eine günstigere Lösung zu erreichen. Bei einer Anklage vertrete ich Sie vor Gericht und setze mich für Ihre Interessen ein. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

Bei polizeilichen Vernehmungen sollten Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand erscheinen. Ich bereite Sie auf die Vernehmung vor und begleite Sie persönlich. Dabei achte ich darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine vorschnellen, möglicherweise belastenden Aussagen machen. Eine gut vorbereitete Vernehmung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.

Der Weg zu Ihrer
optimalen Verteidigung

01

Erstkontakt

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail. Ich reagiere umgehend und verschaffe mir einen ersten Überblick über Ihre Situation.

02

Persönliches Beratungsgespräch

In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir die Details Ihres Falls und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

03

Aktive Verteidigung

Ich übernehme alle notwendigen Schritte und halte Sie kontinuierlich über den Fortgang Ihres Verfahrens informiert.

Strafverteidigung auf
höchstem Niveau

Als ausschließlich im Strafrecht tätige Kanzlei verstehe ich die Bedeutung einer zielgerichteten Verteidigung. Seit mehreren Jahren vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, mit besonderem Fokus auf sensible Verfahren. Meine Kanzlei zeichnet sich durch absolute Diskretion und höchste Professionalität aus. Durch die ausschließliche Konzentration auf das Strafrecht kann ich mich vollständig auf Ihre Verteidigung fokussieren.

Mit einem bewährten Netzwerk zu Staatsanwaltschaften und Gerichten finde ich oft Wege zu einvernehmlichen Lösungen. Die persönliche Betreuung meiner Mandanten und die permanente Erreichbarkeit sind für mich selbstverständlich.In meiner Kanzlei erhalten Sie keine Standardlösungen, sondern eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Häufig gestellte
Fragen

Der Straftatbestand nach §183a StGB liegt vor, wenn jemand öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Nicht jede als unanständig empfundene Handlung erfüllt diesen Tatbestand.

Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. In der Praxis wird bei Ersttätern meist eine Geldstrafe verhängt oder das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.

Eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wird im Führungszeugnis eingetragen. Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt kein Eintrag.

Vor einer Aussage bei der Polizei sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Vorschnelle Aussagen können Ihre Position verschlechtern.

Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Schwere des Vorwurfs. Das Erstgespräch ist bei mir kostenlos.

Nach Zustellung eines Strafbefehls haben Sie nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Sie sollten daher umgehend anwaltliche Hilfe suchen. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nach Ablauf bestimmter Fristen kann eine Verurteilung aus dem Führungszeugnis getilgt werden. Die genaue Frist hängt von der Höhe der Strafe ab.

Öffentliches Urinieren kann als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden. Oft lässt sich aber eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Bei Vorwürfen nach §183a StGB ist professionelle Verteidigung dringend anzuraten. Die möglichen Konsequenzen für Ihr weiteres Leben sind zu gravierend.

Die Dauer variiert stark. Mit einer geschickten Verteidigungsstrategie lässt sich das Verfahren oft innerhalb weniger Wochen oder Monate abschließen.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!