Anwalt Steuerhinterziehung
- 24/7 Notfall-Erreichbarkeit
- Fachanwaltliche Expertise
- Bundesweite Videoberatung
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Ihre Ansprüche
durchsetzen
Stehen Sie unter Verdacht der Steuerhinterziehung oder haben eine Vorladung erhalten? Befürchten Sie, dass jahrelang verdrängte Steuerprobleme nun ans Licht kommen könnten?
In solchen Momenten brauchen Sie mehr als nur rechtlichen Rat – Sie benötigen einen erfahrenen Strafverteidiger, der Ihre Situation versteht und sofort handelt. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Fokussierung auf das Steuerstrafrecht biete ich Ihnen die Sicherheit einer fundierten Verteidigung.
Meine doppelte Kompetenz ermöglicht es mir, nicht nur das laufende Verfahren zu führen, sondern auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen strategisch zu berücksichtigen. Durch meine bundesweite Tätigkeit und digitale Beratungsmöglichkeiten stehe ich Ihnen überall in Deutschland zur Verfügung – diskret, zuverlässig und mit dem klaren Ziel, Ihre Freiheit und Existenz zu schützen.
Ihre Vorteile bei meiner Verteidigung:
- Sofortige Reaktion: Bei Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich über meine Notfallnummer rund um die Uhr
- Strategische Verteidigung: Individuelle Lösungen, die Strafverfahren und steuerliche Folgen gemeinsam betrachten
- Absolute Diskretion: Vertrauliche Bearbeitung zum Schutz Ihres Rufes und Ihrer Privatsphäre
- Bundesweite Expertise: Deutschlandweite Vertretung mit Kenntnis regionaler Besonderheiten
- Kostenlose Ersteinschätzung: Unverbindliche Bewertung Ihrer Situation
- Flexible Beratung: Persönliche Termine, Videokonferenz oder Telefonberatung nach Ihren Bedürfnissen
Unsere
Leistungen
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Leistungen
im Detail
Verteidigung bei Steuerhinterziehungsvorwürfen
Wenn Ihnen konkret Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, entwickle ich eine spezifische Verteidigungsstrategie, die auf die jeweiligen Vorwürfe zugeschnitten ist. Dabei prüfe ich zunächst, ob überhaupt alle Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung erfüllt sind und ob der erforderliche Vorsatz nachweisbar ist. Häufig lassen sich vermeintliche Steuerhinterziehungsvorwürfe als fahrlässige Steuerverkürzung oder sogar als rechtmäßiges Verhalten darstellen. Ich analysiere alle Beweismittel kritisch und suche nach Schwachstellen in der Anklage. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest erheblich zu mildern. Durch meine Erfahrung mit ähnlichen Fällen kenne ich die typischen Argumentationsmuster der Staatsanwaltschaften und kann gezielt Gegenstrategien entwickeln.
Strategien gegen Steuerhinterziehungsverfahren
Ein erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerhinterziehungsverfahren erfordert eine durchdachte Strategie von Beginn an. Ich entwickle für jeden Fall individuelle Verteidigungskonzepte, die sowohl auf eine Verfahrenseinstellung als auch auf eine Strafmilderung abzielen können. Dazu gehört die Prüfung von Verfahrensfehlern, die Geltendmachung von Verjährungseinreden und die strategische Nutzung von Kronzeugenprogrammen. Besonders wichtig ist auch die Koordination zwischen dem Strafverfahren und parallel laufenden steuerlichen Verfahren. Ich sorge dafür, dass sich diese Verfahren nicht gegenseitig behindern, sondern optimal aufeinander abgestimmt werden. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, auch in komplexen Konstellationen die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Präventive Beratung bei Steuerproblemen
Oft entstehen steuerstrafrechtliche Verfahren aus Situationen, die frühzeitig hätten geklärt werden können. Ich berate Sie bereits dann, wenn erste Zweifel an Ihrer Steuererklärung aufkommen oder wenn Sie Angst haben, dass nicht angegebene Einkünfte entdeckt werden könnten. Durch eine rechtzeitige Beratung kann ich Ihnen dabei helfen, das Risiko eines Strafverfahrens zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Diese präventive Herangehensweise erspart Ihnen nicht nur rechtliche Probleme, sondern auch erhebliche Kosten und persönlichen Stress. Meine Erfahrung zeigt: Eine frühe Beratung ist oft der beste Schutz vor späteren gravierenden Konsequenzen.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase jedes Steuerstrafverfahrens. Hier werden die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf gestellt. Ich übernehme sofort nach Ihrer Kontaktaufnahme die Kommunikation mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Dabei prüfe ich alle Beweismittel kritisch, bereite Sie auf eventuelle Vernehmungen vor und entwickele eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, bereits in dieser frühen Phase eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die Vorwürfe erheblich zu reduzieren. Jede meiner Handlungen zielt darauf ab, Sie vor den schwerwiegenden Folgen eines Hauptverfahrens zu bewahren.
Hauptverfahren und Gerichtsvertretung
Sollte es dennoch zu einer Anklage kommen, vertrete ich Sie kompetent vor Gericht. Mit fundierter Vorbereitung und strategischer Prozessführung kämpfe ich um das beste Ergebnis für Sie. Dabei berücksichtige ich nicht nur die rein strafrechtlichen Aspekte, sondern auch die Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn und Ihr Unternehmen. Meine Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden und einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern. Durch meine Erfahrung mit verschiedenen Gerichten kenne ich die örtlichen Gepflogenheiten und kann diese zu Ihrem Vorteil nutzen. Auch in der Hauptverhandlung setze ich auf diskrete und respektvolle Kommunikation, um Ihren Ruf zu schützen.
Selbstanzeige und Strafbefreiung
Eine wirksame Selbstanzeige kann Sie vor einem Strafverfahren bewahren – aber nur wenn sie korrekt und vollständig erfolgt. Ich prüfe zunächst, ob in Ihrem Fall eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Dabei behalte ich stets im Blick, dass eine fehlerhafte Selbstanzeige Ihre Situation verschlechtern kann. Meine Erfahrung mit erfolgreichen Selbstanzeigen hilft Ihnen dabei, diesen Weg sicher zu beschreiten und tatsächlich Straffreiheit zu erlangen.
Begleitung bei steuerlichen Nebenfolgen
Ein Steuerstrafverfahren bringt oft erhebliche finanzielle Belastungen mit sich: Nachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge. Ich begleite Sie auch bei diesen steuerlichen Nebenfolgen und arbeite eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um die Belastungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Dabei prüfe ich auch, ob staatliche Einziehungsmaßnahmen oder Kontenpfändungen drohen und wie diese abgewendet werden können. Mein Ziel ist es, nicht nur das Strafverfahren erfolgreich zu beenden, sondern auch Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Diese ganzheitliche Betreuung unterscheidet meine Kanzlei von reinen Strafverteidigern ohne steuerrechtliche Expertise.
Notfallvertretung bei Durchsuchung und Verhaftung
Bei einer Durchsuchung oder Verhaftung zählt jede Minute. Über meine 24/7-Notfallnummer erreichen Sie mich sofort, und ich komme umgehend zu Ihnen oder koordiniere die ersten Schritte telefonisch. Ich sorge dafür, dass bei der Durchsuchung keine Fehler gemacht werden, die später Ihre Verteidigung erschweren könnten. Falls Sie verhaftet werden, beantrage ich umgehend Ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft und bereite Sie auf die erste Vernehmung vor. In diesen kritischen Momenten ist es entscheidend, einen erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, der die richtigen Entscheidungen trifft und Sie vor übereilten Aussagen schützt.
Unser
Bersatungsprozess
Sofortkontakt & Erstberatung
Kontaktieren Sie mich über meine Notfallnummer oder vereinbaren Sie einen Termin. In einem ausführlichen Gespräch (persönlich, per Telefon oder Videokonferenz) analysiere ich Ihre Situation und bewerte die Risiken.
Strategieentwicklung
Basierend auf Ihrer individuellen Situation entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich sowohl die strafrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte Ihres Falls.
Umsetzung & Vertretung
Ich setze die Verteidigungsstrategie konsequent um, übernehme die Kommunikation mit Behörden und vertrete Sie in allen Verfahrensschritten – bis zum erfolgreichen Abschluss.
Unsere
Kanzlei
Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Fokussierung auf das Steuerstrafrecht verbinde ich juristische Kompetenz mit praktischer Erfahrung aus hunderten von Verfahren. Meine Kanzlei Strafverteidigung Roth steht für Vertrauen, Erfahrung und Ergebnisse – Werte, die in kritischen Situationen den entscheidenden Unterschied machen.
Ich unterstütze Menschen, die sich in einer der schwierigsten Situationen ihres Lebens befinden: Wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, wenn Post von der Steuerfahndung kommt oder wenn die Angst vor Entdeckung nicht angemeldeter Einkünfte das Leben überschattet.
Ob es um Selbstanzeigen bei Schwarzgeld im Ausland geht, um die Verteidigung nach einer Betriebsprüfung oder um die Abwehr von Vorwürfen der Umsatzsteuerhinterziehung – ich entwickle Lösungen, die sowohl das Strafverfahren als auch die finanziellen Folgen berücksichtigen.
Durch meine bundesweite Tätigkeit und moderne Kommunikationsmöglichkeiten kann ich Mandanten in ganz Deutschland betreuen, ohne dass die Qualität der Beratung leidet. Mein Versprechen: absolute Diskretion, schnelle Reaktionszeiten und eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihr individuelles Ziel ausgerichtet ist.
Ihre Vorteile
Eine Kanzlei im Steuerstrafrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber Generalisten. Das Steuerrecht und das Strafrecht sind beide hochkomplexe Rechtsgebiete – ihre Kombination erfordert besondere Expertise und ständige Fortbildung.
Fachliche Kompetenz: Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht kenne ich sowohl die strafrechtlichen Fallstricke als auch die steuerlichen Auswirkungen jeder Entscheidung. Diese doppelte Qualifikation ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Verteidigung.
Strategischer Vorteil: Während andere Verteidiger nur das Strafverfahren im Blick haben, kann ich bereits bei der Verteidigungsstrategie die späteren steuerlichen Konsequenzen einkalkulieren und so bessere Gesamtergebnisse erzielen.
Effiziente Zusammenarbeit: Durch mein Netzwerk zu spezialisierten Steuerberatern und Gutachtern kann ich schnell interdisziplinäre Teams bilden, die Ihren Fall aus allen relevanten Blickwinkeln betrachten.
Aktuelle Rechtsentwicklung: Das Steuerstrafrecht entwickelt sich ständig weiter. Durch regelmäßige Fortbildungen und meine Fokussierung auf dieses Rechtsgebiet bin ich immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und kann neue Entwicklungen zu Ihrem Vorteil nutzen.
Häufig gestellte
Fragen
Kann ich auch bei geringfügigen Steuerverkürzungen strafrechtlich verfolgt werden?
Ja, grundsätzlich ist jede vorsätzliche Steuerverkürzung strafbar, unabhängig von der Höhe. Allerdings stellen Staatsanwaltschaften bei Bagatellbeträgen das Verfahren oft gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Die Grenze liegt meist bei 50.000 Euro hinterzogener Steuern über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich und strafbefreiend?
Eine Selbstanzeige ist nur dann strafbefreiend, wenn noch keine Ermittlungen gegen Sie eingeleitet wurden oder Sie von solchen Ermittlungen Kenntnis erlangt haben. Sie muss zudem vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Bei Taten ab 50.000 Euro hinterzogener Steuern muss zusätzlich eine Strafzahlung geleistet werden.
Muss ich bei einer Vernehmung durch die Steuerfahndung aussagen?
Nein, Sie haben das Recht zu schweigen. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Aufklärung des gegen Sie erhobenen Vorwurfs mitzuwirken. Ich empfehle grundsätzlich, vor jeder Aussage einen Verteidiger zu konsultieren, da unüberlegte Äußerungen Ihre Situation verschlechtern können.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung?
Bei einer Durchsuchung werden Beweismittel gesucht und beschlagnahmt. Sie sollten sofort einen Verteidiger informieren und keine Aussagen machen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und dokumentieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden. Versuchen Sie nicht, die Durchsuchung zu behindern.
Kann ich als Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden haftbar gemacht werden?
Eine persönliche Haftung kommt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung in Betracht. Im Steuerstrafrecht können Sie sich jedoch wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, wenn Sie als Geschäftsführer vorsätzlich falsche Steuerangaben machen oder Steuern verkürzen.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen (bei Banden, gewerbsmäßiger Begehung oder Schäden über 50.000 Euro) droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden.
Können Sie mich auch bei bundesweiten Verfahren vertreten?
Ja, als zugelassener Rechtsanwalt kann ich Sie vor allen deutschen Gerichten vertreten. Durch moderne Kommunikationsmittel und meine Erfahrung mit überregionalen Verfahren ist eine effektive Vertretung auch außerhalb meines direkten Standortbereichs möglich.
Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren typischerweise?
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate eingestellt werden, während komplexe Wirtschaftsstrafsachen mehrere Jahre dauern können. Durch eine strategische Verteidigung lässt sich die Verfahrensdauer oft verkürzen.