Catcalling: Ist das in Deutschland strafbar, und was bedeutet ein Vorwurf für Sie?

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Catcalling: Ist das in Deutschland strafbar, und was bedeutet ein Vorwurf für Sie?

Das Wichtigste in Kürze

Kaum ein Begriff aus dem Sexualstrafrecht wird derzeit so intensiv diskutiert wie Catcalling. Gemeint sind Zurufe, Pfiffe oder anzügliche Bemerkungen im öffentlichen Raum. Wer wegen eines solchen Vorfalls einen Anhörungsbogen, eine Vorladung oder gar eine Anzeige erhalten hat, fragt sich zu Recht, welcher Straftatbestand überhaupt in Betracht kommt und wie ernst die Angelegenheit zu nehmen ist. Als Anwalt für Sexualstrafrecht mit Schwerpunkt sexuelle Belästigung in Mülheim an der Ruhr ordne ich in diesem Beitrag die aktuelle Rechtslage ein und zeige auf, was Beschuldigte jetzt beachten sollten.

Was versteht man unter Catcalling?

Catcalling ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung. Gemeint sind sexuell aufgeladene Zurufe, Pfiffe, Kussgeräusche oder anzügliche Bemerkungen, die im öffentlichen Raum gegenüber einer fremden Person geäußert werden, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung kommt. Der Deutsche Juristinnenbund und Teile der Politik bezeichnen dieses Verhalten inzwischen bevorzugt als nichtkörperliche oder verbale sexuelle Belästigung, weil der englische Begriff als verharmlosend empfunden wird. Für die strafrechtliche Bewertung ist diese Bezeichnung jedoch zunächst nebensächlich. Entscheidend ist, was tatsächlich gesagt oder getan wurde, in welchem Kontext dies geschah und ob ein bestehender Straftatbestand erfüllt ist. Genau hier liegt für Beschuldigte der wichtigste Ansatzpunkt: Nicht jede unangenehme oder geschmacklose Bemerkung ist automatisch eine Straftat. In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff sehr weit verstanden und reicht von einem einmaligen Hinterherpfeifen bis hin zu wiederholten, aufdringlichen Kommentaren in einer Gruppe. Diese Bandbreite ist einer der Gründe, warum eine pauschale rechtliche Einordnung nicht möglich ist. Ein einzelner, flüchtiger Zuruf beim Vorbeigehen ist rechtlich anders zu bewerten als eine wiederholte, gezielte Ansprache derselben Person über einen längeren Zeitraum. Wer mit einem konkreten Vorwurf konfrontiert wird, sollte deshalb genau darauf achten, welches Verhalten ihm tatsächlich zur Last gelegt wird, und dieses nicht vorschnell mit dem weiten öffentlichen Verständnis von Catcalling gleichsetzen.

Ist Catcalling nach aktueller Rechtslage strafbar?

Nach dem derzeit geltenden Strafgesetzbuch gibt es keinen eigenen Tatbestand für Catcalling. Ein bloßes Pfeifen, ein Hinterherrufen oder eine anzügliche Bemerkung ohne körperlichen Kontakt bleibt in vielen Fällen straflos. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Verhalten in diesem Bereich folgenlos ist. Je nach Wortlaut, Häufigkeit und Umständen des Einzelfalls prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Äußerung einen der folgenden, bereits bestehenden Tatbestände erfüllt:
  • Beleidigung nach § 185 StGB, wenn der Äußerung ein herabsetzendes Element innewohnt
  • Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB, allerdings nur bei tatsächlicher körperlicher Berührung
  • Nötigung nach § 240 StGB oder Nachstellung nach § 238 StGB, jeweils nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
Für Beschuldigte ist dieser erste Prüfungsschritt oft entscheidend, denn ein Großteil der Verfahren in diesem Bereich wird bereits im Ermittlungsstadium eingestellt, wenn sich keine strafbare Handlung nachweisen lässt.

Wann erfüllt eine Bemerkung den Tatbestand der Beleidigung?

Eine Beleidigung nach § 185 StGB setzt voraus, dass jemand die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung verletzt. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2017 entschieden, dass eine rein sexualbezogene Äußerung allein noch keine Beleidigung darstellt, solange ihr kein eigenständiges herabsetzendes Element innewohnt. Eine geschmacklose oder anzügliche Bemerkung reicht demnach für sich genommen nicht aus. Erst wenn die Äußerung erkennbar darauf abzielt, die betroffene Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen, kommt § 185 StGB in Betracht. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei öffentlicher Begehung, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts bei bis zu zwei Jahren. Wichtig für Beschuldigte: Eine Beleidigung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss dabei innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB). Verfahren, in denen diese Frist versäumt wurde, sind bereits aus formellen Gründen einzustellen.

Warum § 184i StGB bei reinem Catcalling meist nicht greift

Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB wurde 2016 eingeführt, um Übergriffe unterhalb der Schwelle einer sexuellen Nötigung zu erfassen. Der Wortlaut setzt jedoch zwingend voraus, dass eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Worte, Gesten oder Pfiffe ohne jeden Körperkontakt erfüllen diese Voraussetzung nach ganz überwiegender Auffassung nicht. Genau das ist der Kern der aktuellen politischen Debatte: Wer sich auf reine verbale Äußerungen beschränkt, kann sich derzeit nicht auf § 184i StGB stützen. Für Beschuldigte bedeutet das im Umkehrschluss, dass eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne nachweisbare körperliche Berührung rechtlich auf schwachen Füßen steht und im Verfahren genau hinterfragt werden sollte. Hinzu kommt: § 184i StGB ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 184i Abs. 3 StGB). Wurde kein fristgerechter oder wirksamer Strafantrag gestellt, ist das Verfahren einzustellen. Das ist ein eigenständiger Ansatzpunkt für die Verteidigung, den ich in jedem einschlägigen Verfahren prüfe.

Kommen Nötigung oder Nachstellung in Betracht?

In besonders gelagerten Einzelfällen wird auch eine Nötigung nach § 240 StGB oder eine Nachstellung nach § 238 StGB geprüft. Eine Nötigung verlangt, dass jemand mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird, und zusätzlich einen tatsächlichen Nötigungserfolg. Bei einem einmaligen Zuruf auf der Straße fehlt es in aller Regel bereits an dieser Drohung und an einem erzwungenen Verhalten der betroffenen Person. Eine Nachstellung setzt ein wiederholtes Verhalten gegenüber derselben Person voraus, das geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, etwa fortgesetztes Verfolgen oder Kontaktieren. Ein einmaliger Vorfall reicht dafür grundsätzlich nicht aus. Wird Ihnen dennoch eine Nötigung oder Nachstellung vorgeworfen, lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob diese engen Voraussetzungen im konkreten Fall überhaupt vorliegen. Zur Orientierung fasst die folgende Übersicht zusammen, welcher Tatbestand was voraussetzt und ob reines Catcalling ohne Körperkontakt darunter fällt:
StraftatbestandKernvoraussetzungStrafrahmen (Grundfall)AntragserfordernisBei reinem Catcalling einschlägig?
Beleidigung, § 185 StGBHerabsetzendes Element, keine bloße GeschmacklosigkeitBis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder GeldstrafeJa, grundsätzlich AntragsdeliktNur im Einzelfall, wenn Herabsetzung erkennbar ist
Sexuelle Belästigung, § 184i StGBKörperliche Berührung in sexuell bestimmter WeiseBis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder GeldstrafeJa, grundsätzlich Antragsdelikt (§ 184i Abs. 3 StGB)In der Regel nein, da keine Berührung stattfindet
Nötigung, § 240 StGBGewalt oder Drohung plus tatsächlicher NötigungserfolgBis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder GeldstrafeNein, OffizialdeliktNur in Ausnahmefällen
Nachstellung, § 238 StGBWiederholtes Verhalten mit erheblicher BeeinträchtigungBis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder GeldstrafeNein, seit der Reform 2021 OffizialdeliktNur bei wiederholtem Verhalten gegenüber derselben Person
Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, warum ein einmaliger Zuruf ohne Körperkontakt in den meisten Konstellationen keinen der vier Tatbestände erfüllt.

Wird Catcalling bald zum eigenen Straftatbestand?

Die Bundesjustizministerin hat 2026 angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der gezielte, erhebliche verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen soll. Grundlage ist eine entsprechende Prüfklausel im Koalitionsvertrag sowie eine frühere Initiative aus dem Bundesrat zur Erweiterung des § 184i StGB. Ein solches Gesetz ist derzeit noch nicht beschlossen. Für Beschuldigte ist an dieser Stelle ein verfassungsrechtlicher Grundsatz von Bedeutung: Nach Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz und § 1 StGB kann eine Tat nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit bereits zum Zeitpunkt der Begehung gesetzlich bestimmt war. Selbst wenn ein neuer Tatbestand kommt, gilt er also nicht rückwirkend für Vorfälle, die vorher stattgefunden haben. Die aktuelle Rechtslage bleibt damit für laufende Vorwürfe maßgeblich, nicht eine mögliche künftige Reform.

Was bedeutet eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen für Sie?

Ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet zunächst, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, in der Regel ausgelöst durch eine Anzeige oder einen Strafantrag der betroffenen Person. Das ist noch keine Vorverurteilung. Die Staatsanwaltschaft muss vor einer Anklage insbesondere klären:
  • Ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt ist
  • Ob die Tat tatsächlich nachweisbar ist
  • Ob ein wirksamer und fristgerechter Strafantrag vorliegt
Viele Verfahren in diesem Bereich enden bereits an dieser Stelle mit einer Einstellung, insbesondere wenn sich der Vorwurf auf eine einmalige verbale Äußerung ohne Körperkontakt beschränkt. Wie ein solches Verfahren tatsächlich verläuft, hängt stark vom Einzelfall ab, von der Beweislage bis hin zur genauen Formulierung des Vorwurfs.

Wie sieht eine sinnvolle Verteidigung aus?

Als Beschuldigter sind Sie zu keiner Aussage verpflichtet, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Ich rate grundsätzlich davon ab, sich vor einer Akteneinsicht zu äußern, da unbedachte Angaben später schwer zu korrigieren sind. Sinnvoll ist stattdessen, zunächst die Akte einzusehen und erst danach eine Entscheidung über Schweigen oder Einlassung zu treffen. In der Praxis prüfe ich bei einem solchen Vorwurf unter anderem:
  • Ob überhaupt ein tauglicher Straftatbestand erfüllt ist
  • Ob die Äußerung wirklich ein herabsetzendes Element enthält
  • Ob eine körperliche Berührung tatsächlich stattgefunden hat
  • Ob der Strafantrag fristgerecht und formwirksam gestellt wurde
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne Zeugen oder Videoaufnahmen ergeben sich häufig erhebliche Zweifel, die einer Verurteilung entgegenstehen können.

Fazit

Catcalling ist ein Begriff, der in der öffentlichen Debatte deutlich weiter reicht als das, was nach heutigem Recht tatsächlich strafbar ist. Für einen Vorwurf braucht es immer einen konkreten, bestehenden Straftatbestand, meist die Beleidigung, seltener sexuelle Belästigung, Nötigung oder Nachstellung. Ob dieser im Einzelfall erfüllt ist, hängt von Wortlaut, Umständen und Beweislage ab. Wenn Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Anzeige wegen eines solchen Vorwurfs erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Sie sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern. Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

FAQ

Ist Catcalling in Deutschland strafbar?

Ein eigener Straftatbestand für Catcalling existiert bislang nicht. Strafbar kann ein solches Verhalten nur sein, wenn es zusätzlich die Voraussetzungen eines bestehenden Tatbestands erfüllt, etwa der Beleidigung.
Für eine Anzeige reicht theoretisch jedes Empfinden der betroffenen Person aus. Für eine Verurteilung reicht ein bloßes Pfeifen oder eine geschmacklose Bemerkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch in der Regel nicht aus.
§ 184i StGB setzt eine körperliche Berührung voraus. Reines Catcalling ohne Körperkontakt fällt nach ganz überwiegender Auffassung nicht unter diesen Tatbestand.
Ja, wenn ihr ein eigenständig herabsetzendes Element innewohnt und sie nicht nur eine geschmacklose, aber wertneutrale sexuelle Anspielung darstellt. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Nein. Sie sind als Beschuldigter nicht zur Aussage verpflichtet. Ich empfehle, vor einer Stellungnahme zunächst Akteneinsicht zu beantragen.
Das ist die Ausnahme. Eine Nötigung verlangt Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sowie einen tatsächlichen Nötigungserfolg, was bei einem einmaligen Zuruf regelmäßig fehlt.
Das hängt vom konkreten Straftatbestand und von der Höhe der verhängten Strafe ab. Geringe Geldstrafen tauchen im einfachen Führungszeugnis häufig nicht auf, das ist aber im Einzelfall zu prüfen.
Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich eine körperliche Berührung im Sinne des § 184i StGB vornehmen, kann dies einen besonders schweren Fall nach § 184i Abs. 2 StGB begründen. In diesem Fall beträgt der Strafrahmen drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Daneben kann der eigenständige Tatbestand des § 184j StGB einschlägig sein, wenn sich jemand an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person bedrängt, und dabei eine Straftat nach § 177 oder § 184i StGB begangen wird. Jede Beteiligung wird individuell geprüft.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit politisch diskutiert und vorbereitet, ist aber noch nicht beschlossen. Für bereits geschehene Vorfälle gilt ohnehin nur die zum Tatzeitpunkt geltende Rechtslage.
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie ohne rechtlichen Rat keine Angaben zur Sache und lassen Sie den Vorwurf anhand der Ermittlungsakte fachlich einordnen, bevor Sie sich entscheiden, wie Sie reagieren.