Anwalt allgemeines Strafrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Fühlen Sie sich von rechtlichen Vorwürfen bedroht? Suchen Sie nach einem vertrauenswürdigen Anwalt, der Ihre Situation wirklich versteht? In schwierigen Zeiten wie diesen ist es wichtig, einen erfahrenen und einfühlsamen Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben. Als Ihr Strafverteidiger setzt sich Nikias Roth mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein. Er versteht die Ängste und Sorgen, die Sie in dieser Situation belasten, und bietet Ihnen nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch menschliche Unterstützung. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt und auf das bestmögliche Ergebnis abzielt.
Unsere Leistungen
im Überblick
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
Rufen Sie uns an, benutzen Sie unseren Rückrufservice oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Unsere
Leistungen
Umfassende strafrechtliche Verteidigung
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Unser Ansatz berücksichtigt nicht nur die rechtlichen Aspekte Ihres Falles, sondern auch die persönlichen und beruflichen Auswirkungen, die ein Strafverfahren mit sich bringen kann. Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite und setzen uns mit all unserem Fachwissen und unserer Erfahrung für Ihre Interessen ein.
Beratung und Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens
Von der ersten Beschuldigung bis zum Abschluss des Verfahrens sind wir an Ihrer Seite. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, erklären Ihnen jeden Schritt des Verfahrens und vertreten Sie kompetent gegenüber Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Phase optimal zu unterstützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Erstellung maßgeschneiderter Verteidigungsstrategien
Jeder Fall ist einzigartig, und so sollte auch die Verteidigungsstrategie sein. Wir analysieren sorgfältig alle Aspekte Ihres Falles und entwickeln eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Strategie. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Fakten, sondern auch Ihre persönlichen Umstände und Ziele.
Vertretung bei Vernehmungen und vor Gericht
Wir begleiten Sie zu Vernehmungen und vertreten Sie vor Gericht. Unsere Präsenz stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Wir bereiten Sie gründlich auf Aussagen vor und sorgen dafür, dass Ihre Sichtweise angemessen dargestellt wird.
Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln
Sollte ein Urteil zu Ihren Ungunsten ausfallen, prüfen wir sorgfältig die Möglichkeiten für Rechtsmittel. Wir erklären Ihnen die Chancen und Risiken einer Berufung oder Revision und setzen diese, wenn sinnvoll, für Sie um. Unser Ziel ist es, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.
Beratung zu strafprozessualen Maßnahmen
Wir informieren Sie umfassend über mögliche strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Überwachungsmaßnahmen. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und entwickeln Strategien, um angemessen auf solche Maßnahmen zu reagieren und Ihre Interessen zu schützen.
Unterstützung bei der Bewältigung der persönlichen und beruflichen Folgen
Ein Strafverfahren kann weitreichende Auswirkungen auf Ihr persönliches und berufliches Leben haben. Wir unterstützen Sie dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehört die Beratung zu möglichen beruflichen Konsequenzen, Unterstützung bei der Kommunikation mit Arbeitgebern oder Geschäftspartnern und Hilfe bei der Bewältigung der emotionalen Belastung.
Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gerichten
Wir führen in Ihrem Namen Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Unser Ziel ist es, möglichst günstige Bedingungen für Sie zu erreichen, sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, einen Strafbefehl oder eine Absprache. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken
Prävention ist oft der beste Schutz. Wir beraten Sie auch vorbeugend, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. Dies kann die Überprüfung von Geschäftspraktiken, die Schulung zu rechtlichen Grauzonen oder die Entwicklung von Compliance-Strategien umfassen. Unser Ziel ist es, Sie vor potenziellen rechtlichen Fallstricken zu bewahren.
Diskrete und vertrauliche Mandantenbetreuung
Wir verstehen, wie sensibel strafrechtliche Angelegenheiten sind. Daher legen wir größten Wert auf Diskretion und Vertraulichkeit. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt. Wir sorgen dafür, dass Ihre Privatsphäre geschützt bleibt und kommunizieren stets auf sichere und diskrete Weise mit Ihnen.
Bereiche des
allgemeinen Strafrechts
Ich biete neben den Spezialgebieten eine umfassende Strafverteidigung für folgende Delikte des allgemeinen Strafrechts an:
Vermögensdelikte:
- Diebstahl (§ 242 StGB): Unbefugte Wegnahme fremden Eigentums mit der Absicht, es zu behalten.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB): Strafzumessungsregel bei Vorliegen des einfachen Diebstahls in Rücksicht eines besonders erschwerenden Umstandes, z.B. durch eines Einbruch oder eines hohen Wertes der Beute.
- Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB): Qualifizierter Diebstahl unter erschwerenden Umständen, z.B. Einbruch oder hoher Wert der Beute.
- Besonders schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB): Besonders schwerer Fall des Bandendiebstahls, oft mit Waffen oder unter gefährlichen Umständen.
- Unterschlagung (§ 246 StGB): Unrechtmäßige Aneignung von Gegenständen oder Geld.
- Raub (§ 249 StGB): Gewaltsame oder unter Androhung von Gewalt erfolgende Wegnahme fremden Eigentums.
- Schwerer Raub (§ 250 StGB): Raub unter erschwerenden, qualifizierten Umständen.
- Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Anwendung von Gewalt oder Drohung, um sich im Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten.
- Erpressung (§ 253 StGB): Nötigung einer Person, die in einer Bereicherungsabsicht erfolgt.
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): Erpressung, die unter Anwendung der qualifizierten Nötungsmittel des Raubes erfolgt. So durch Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
- Begünstigung (§ 257 StGB): Unterstützung eines Täters, um ihm die Vorteile einer Straftat zu sichern.
- Hehlerei (§ 259 StGB): Erwerb, Verkauf oder Verbergung von Gegenständen, die durch Straftaten erlangt wurden.
- Geldwäsche (§ 261 StGB): Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten aus Straftaten.
- Betrug (§ 263 StGB): Täuschung anderer, um sich einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
- Computerbetrug (§ 263a StGB): Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen oder Computerprogrammen zur unrechtmäßigen Vermögensverschaffung.
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB): Nutzung von Dienstleistungen ohne Bezahlung.
- Untreue (§ 266 StGB): Missbrauch einer Vertrauensstellung zum finanziellen Nachteil des Vertretenen.
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.
Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit:
- Körperverletzung (§ 223 StGB): Vorsätzliche Gesundheitsschädigung einer anderen Person.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Körperverletzung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs oder durch einen hinterlistigen Überfall.
- Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB): Quälen oder Vernachlässigen von Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlosen, die der Fürsorge oder Obhut des Täters unterstehen.
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 227 StGB): Unbeabsichtigte Verletzung einer Person durch Nachlässig- oder Unachtsamkeit.
- Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Beharrliches Verfolgen und Belästigen einer Person, das deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Unrechtmäßiges Festhalten oder Einschränken der Bewegungsfreiheit einer Person.
- Nötigung (§ 240 StGB): Unzulässige Beeinflussung des Handelns einer Person durch Gewalt oder Drohung.
- Bedrohung (§ 241 StGB): Androhung schwerer Straftaten gegen eine Person oder ihr nahestehende Menschen.
Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs:
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Herstellen oder Verändern von Dokumenten mit der Absicht der Täuschung.
- Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB): Vorenthalten oder Entziehen der Benutzung des Beweismittels des Beweisführungsberechtigten.
- Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§ 276 StGB): Herstellung, Beschaffung oder Weitergabe gefälschter behördlicher Dokumente.
Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB): Aktive Behinderung von Amtsträgern bei der Ausübung ihrer Pflichten.
- Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB): Gewaltsamer Angriff auf einen Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes oder in Bezug auf seinen Dienst.
- Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Bewusst unwahre Angaben vor Gericht oder einer zuständigen Behörde.
- Meineid (§ 154 StGB): Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung vor Gericht.
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Unbegründete Beschuldigung einer Person bei Behörden, eine Straftat begangen zu haben.
- Strafvereitelung (§ 258 StGB): Handlungen, die darauf abzielen, die rechtmäßige Bestrafung eines Täters zu verhindern.
Delikte gegen die öffentliche Ordnung:
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Unerlaubtes Betreten oder Verweilen in fremden Räumlichkeiten oder Grundstücken.
- Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB): Gründung oder Mitgliedschaft in einer Gruppe, die auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist.
- Amtsanmaßung (§ 132 StGB): Unbefugtes Auftreten als Amtsträger oder Ausübung von Amtshandlungen.
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB): Falsche Meldung einer nicht begangenen Straftat bei Behörden.
Wie ist der Prozess
Der Zusammenarbeit?
01 Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich ein erstes Beratungsgespräch.
02 Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Situation ausführlich und entwickeln gemeinsam eine Strategie.
03 Verteidigung
Wir setzen uns mit voller Kraft für Ihre Rechte ein und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Warum Sie sich
für uns entscheiden sollten
Nikias Roth ist ein erfahrener Strafverteidiger mit langjähriger Expertise im deutschen Strafrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. Seine Leidenschaft für Gerechtigkeit und sein tiefes Verständnis für die menschlichen Aspekte hinter jedem Fall machen ihn zu einem wertvollen Verbündeten in schwierigen Zeiten. Herr Roth hat sich durch seine empathische Herangehensweise und seine scharfsinnigen juristischen Strategien einen Namen gemacht. Er versteht es, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären und seine Mandanten durch den oft verwirrenden Prozess der Strafverteidigung zu führen. Seine Fähigkeit, sich in die Lage seiner Mandanten zu versetzen, ermöglicht es ihm, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die sowohl die rechtlichen als auch die persönlichen Aspekte jedes Falles berücksichtigen. Nikias Roth sieht seine Aufgabe nicht nur darin, seine Mandanten rechtlich zu vertreten, sondern ihnen auch menschlichen Beistand in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens zu leisten. Sein Engagement geht oft über das rein Juristische hinaus, indem er seinen Mandanten hilft, auch die persönlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die mit einer strafrechtlichen Anklage einhergehen können.
Häufig gestellte
Fragen
Was kostet eine erste Beratung bei Ihnen?
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Hier können wir Ihre Situation besprechen und gemeinsam den besten Weg für Sie finden.
Wie schnell können Sie mich in einem dringenden Fall vertreten?
In dringenden Fällen reagieren wir umgehend. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und können Sie bei Bedarf auch kurzfristig bei polizeilichen Vernehmungen oder vor Gericht vertreten.
Was passiert, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie Anspruch darauf haben.
Wie lange dauert ein Strafverfahren üblicherweise?
Die Dauer eines Strafverfahrens kann stark variieren. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexere Verfahren können sich über mehrere Jahre erstrecken. Wir setzen uns stets für eine möglichst zügige Bearbeitung ein.
Muss ich vor Gericht aussagen?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Wir beraten Sie ausführlich darüber, ob und wie eine Aussage in Ihrer spezifischen Situation sinnvoll sein könnte.
Kann ich eine Vorstrafe aus meinem Führungszeugnis löschen lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Einträge im Führungszeugnis gelöscht werden. Wir prüfen gerne Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den Möglichkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen?
Vergehen sind weniger schwerwiegende Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Kann ich auch dann einen Anwalt konsultieren, wenn noch keine Anklage erhoben wurde?
Absolut. Es ist oft sogar ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte von Anfang an zu schützen und mögliche negative Entwicklungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich in Untersuchungshaft komme?
Wir setzen uns umgehend für Ihre Rechte ein und prüfen alle Möglichkeiten, um eine Aufhebung oder Aussetzung der U-Haft zu erreichen. Wir stehen Ihnen während der gesamten Zeit zur Seite und sorgen für eine bestmögliche Vorbereitung Ihrer Verteidigung.
Wie vertraulich sind meine Gespräche mit Ihnen?
Als Ihr Anwalt unterliege ich der absoluten Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt streng vertraulich. Diese Verschwiegenheit ist ein fundamentales Recht in der Anwalt-Mandanten-Beziehung und bildet die Grundlage für unser Vertrauensverhältnis.