Was ist die Strafe für Drogenbesitz?

Das Wichtigste
Im Überblick

Anwalt Strafrecht, Nikias Roth
Inhalt

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit einer Anzeige oder Strafe wegen Drogenbesitzes konfrontiert sind, befinden Sie sich wahrscheinlich in einer äußerst belastenden Situation. Die Sorge vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, dem Verlust des Führerscheins oder sogar des Arbeitsplatzes kann überwältigend sein. In dieser schwierigen Lage ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Expertise im Bereich Betäubungsmittel möchte ich Ihnen mit diesem Artikel einen umfassenden Überblick über die mögliche Strafe bei Besitz von Betäubungsmittel geben und aufzeigen, wie wir Ihnen in dieser Situation zur Seite stehen können.

Die rechtlichen Grundlagen: Was sagt das Gesetz?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Straftaten im Zusammenhang mit Drogenbesitz. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den §§ 29 ff. BtMG. Dort werden die verschiedenen Straftatbestände rund um den Besitz, Erwerb und Handel mit Betäubungsmitteln definiert.

Wichtig zu wissen ist, dass bereits der bloße Besitz von Drogen eine Straftat darstellt – unabhängig davon, ob Sie die Substanzen konsumieren wollen oder nicht. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig von Art und Menge der Drogen sowie den Umständen des Einzelfalls.

Strafmaß: Von welchen Faktoren hängt die Strafe ab?

Die Höhe der Strafe bei Drogenbesitz ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Art der Droge spielt eine wesentliche Rolle, wobei harte Drogen wie Heroin oder Kokain in der Regel strenger bestraft werden. Auch die Menge der sichergestellten Drogen beeinflusst das Strafmaß erheblich – je größer die Menge, desto höher fällt in der Regel die Strafe aus.

Vorstrafen, insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, können strafverschärfend wirken. Der Zweck des Besitzes wird ebenfalls berücksichtigt, wobei Besitz zum Eigenkonsum oft milder beurteilt wird als Besitz mit Verkaufsabsicht. Nicht zuletzt spielen auch Ihre persönlichen Umstände eine Rolle, wie etwa eine bestehende Drogenabhängigkeit oder Ihre Bereitschaft zur Therapie.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Pauschale Aussagen über zu erwartende Strafen sind daher schwierig. Als erfahrene Strafverteidiger können wir Ihren Fall jedoch eingehend prüfen und Ihnen eine realistische Einschätzung der möglichen Konsequenzen geben.

Möglichkeiten der Strafmilderung oder -vermeidung

Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um in bestimmten Fällen von einer Bestrafung abzusehen oder diese zu mildern. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 31a BtMG von der Strafverfolgung absehen. Die Anwendung dieser Vorschrift hängt jedoch vom Einzelfall ab und wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Für drogenabhängige Straftäter bietet § 35 BtMG die Möglichkeit, eine Therapie anstelle einer Haftstrafe zu absolvieren. Dies kann eine vielversprechende Option sein, um nicht nur einer Freiheitsstrafe zu entgehen, sondern auch die zugrundeliegende Suchtproblematik anzugehen.

In manchen Fällen kann auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden, etwa gegen Zahlung einer Geldbuße oder Ableistung gemeinnütziger Arbeit. Dies führt dazu, dass keine Verurteilung erfolgt und somit auch kein Eintrag ins Führungszeugnis.

Weitere Konsequenzen neben der Strafe

Neben der eigentlichen Strafe drohen bei Drogendelikten oft weitere Konsequenzen, die für die Betroffenen sehr einschneidend sein können. Ein häufiges Szenario ist der Führerscheinentzug, selbst wenn das Delikt nicht im Straßenverkehr begangen wurde. Hier genügen bereits Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Eine Verurteilung wegen eines Drogendelikts kann unter Umständen ins Führungszeugnis eingetragen werden, was erhebliche Auswirkungen auf die beruflichen Perspektiven haben kann. Je nach Beruf kann eine Verurteilung zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zu Einschränkungen bei der Berufsausübung führen. Auch Reisebeschränkungen sind möglich, da einige Länder Personen mit Vorstrafen wegen Drogendelikten die Einreise verweigern.

Diese möglichen Folgen verdeutlichen, wie wichtig eine professionelle rechtliche Vertretung ist, um die Gesamtsituation bestmöglich zu gestalten.

Der Ablauf des Strafverfahrens

Um Ihnen mehr Sicherheit zu geben, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den typischen Ablauf eines Strafverfahrens wegen Drogenbesitzes geben. Zunächst leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, meist aufgrund einer Anzeige oder eines Polizeieinsatzes. Es folgt in der Regel eine Beschuldigtenvernehmung, bei der Sie das Recht haben zu schweigen – ein Recht, das Sie unbedingt nutzen sollten, nachdem Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Im Falle einer Anklageerhebung kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht, an deren Ende ein Urteil steht. Gegen dieses können unter Umständen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden.

In jeder Phase dieses Prozesses gibt es Möglichkeiten, auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis.

Wie wir Ihnen helfen können

Als auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierter Fachanwalt verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Drogenstrafsachen. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder, wenn nötig, eine engagierte Verteidigung vor Gericht.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihrer rechtlichen Situation, prüfen die Ermittlungsakten und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, verhandeln mögliche Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen und bereiten, wenn nötig, die Hauptverhandlung vor.

Wir wissen, wie belastend eine Anklage wegen Drogenbesitzes sein kann. Daher legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen und gemeinsam den besten Weg durch diese schwierige Situation zu finden.

Praktische Tipps im Umgang mit Behörden

Abschließend möchten wir Ihnen noch einige wichtige Verhaltensregeln mit auf den Weg geben, falls Sie mit einem Drogendelikt konfrontiert werden. Bewahren Sie Ruhe, auch wenn die Situation beängstigend ist. Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt.

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Anwalt, da dies Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis erheblich verbessert. Dokumentieren Sie genau, was passiert ist, einschließlich Ort, Zeit und anwesender Personen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente wie Beschlagnahmeprotokolle oder Vorladungen für Ihren Anwalt auf.

Bleiben Sie höflich gegenüber den Behörden, aber geben Sie keine Informationen preis, die Sie belasten könnten. Eine kooperative, aber vorsichtige Haltung ist hier der beste Weg.

Nächste Schritte

Eine Anklage wegen Drogenbesitzes kann weitreichende Folgen haben, aber Sie müssen dieser Situation nicht alleine gegenüberstehen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie Ihre Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis deutlich verbessern.

Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen und stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall, erläutern Ihnen Ihre rechtliche Situation und zeigen mögliche Handlungsoptionen auf.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher wir in Ihren Fall einbezogen werden, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten und auf ein positives Ergebnis hinarbeiten.

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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Häufig gestellte
Fragen

Welche Strafe droht mir bei Drogenbesitz?

Die Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Menge der Drogen, Ihren Vorstrafen und den Umständen des Falls. Sie kann von einer Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Bei geringen Mengen zum Eigengebrauch ist unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Ein Führerscheinentzug ist möglich, auch wenn das Delikt nicht im Straßenverkehr begangen wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen haben. Eine anwaltliche Vertretung kann helfen, den Führerscheinverlust zu vermeiden oder die Sperrfrist zu verkürzen.

Bei einer Verurteilung ist ein Eintrag ins Führungszeugnis wahrscheinlich. Allerdings gibt es Möglichkeiten, dies zu vermeiden, etwa durch eine Einstellung des Verfahrens. Wir setzen uns dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden, um negative Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft zu minimieren.

Ja, das ist unter bestimmten Umständen möglich. § 35 BtMG sieht vor, dass bei drogenabhängigen Straftätern die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden kann. Wir prüfen gerne, ob diese Option für Sie in Frage kommt und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Nein, Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dieses auch nutzen. Machen Sie keine Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt. Wir raten dringend dazu, sich so früh wie möglich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Position zu stärken.

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und der Art Ihrer Tätigkeit ab. In manchen Berufen kann eine Verurteilung tatsächlich zum Jobverlust führen. Wir berücksichtigen Ihre berufliche Situation bei der Verteidigungsstrategie, um negative Konsequenzen möglichst zu vermeiden.

Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Es hängt davon ab, ob das Verfahren eingestellt wird, ob es zur Hauptverhandlung kommt und ob Rechtsmittel eingelegt werden. Wir setzen uns für eine möglichst zügige und für Sie vorteilhafte Lösung ein.

Eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes kann tatsächlich zu Einreisebeschränkungen in einige Länder führen, besonders in die USA. Die genauen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab. Wir berücksichtigen auch diesen Aspekt in unserer Verteidigungsstrategie.

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis erheblich verbessern. Wir prüfen die Ermittlungsakten auf Verfahrensfehler, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über mögliche Einstellungen oder Strafmilderungen und vertreten Sie vor Gericht. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erreichen.