Was ist die Strafe für Drogenhandel?

Das Wichtigste
Im Überblick

Anwalt Strafrecht, Nikias Roth
Inhalt

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit Vorwürfen des Drogenhandels konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer äußerst belastenden Situation. Die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen, mögliche Haftstrafen und die Sorge um die berufliche und persönliche Zukunft können überwältigend sein. In dieser schwierigen Lage ist es entscheidend, sich frühzeitig kompetente rechtliche Unterstützung zu sichern. Als erfahrener Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, mögliche Folgen und Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen des Drogenhandels geben.

Die rechtlichen Grundlagen: § 29 BtMG und Folgende

Das zentrale Gesetz im Bereich des Drogenhandels ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). § 29 BtMG stellt dabei eine Vielzahl von Handlungen mit Betäubungsmitteln unter Strafe, darunter insbesondere das Handeltreiben. Wichtig zu wissen ist, dass der Begriff des Handeltreibens von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt wird. Auch wer nur einmalig eine größere Menge Drogen erwirbt, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, kann sich bereits des Handeltreibens strafbar machen – selbst wenn es letztlich nicht zum Verkauf kommt.

Die Strafandrohung nach § 29 BtMG reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeltreiben nach § 29 Abs. 3 oder der Abgabe an Minderjährige, oder das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge nach § 29a BtMG sind sogar Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr vorgesehen. Noch härter bestraft werden nach § 30 BtMG Taten wie das bandenmäßige Handeltreiben oder der gewerbsmäßige Handel mit nicht geringen Mengen – hier drohen Freiheitsstrafen von mindestens 2 bis 15 Jahren.

Typischer Ablauf eines Strafverfahrens wegen Drogenhandels

Wenn gegen Sie der Verdacht des Drogenhandels besteht, beginnt in der Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Dabei kommen oft verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz, etwa Observationen, Telefonüberwachung oder der Einsatz verdeckter Ermittler. Häufig erfolgt dann eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räumlichkeiten, bei der Beweismittel sichergestellt werden sollen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfahren Betroffene von den Ermittlungen gegen sie.

Es ist wichtig zu wissen: Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Vorschnelle Aussagen können Ihre Position erheblich verschlechtern.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Mögliche Schritte sind die Einstellung des Verfahrens, der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder die Anklageerhebung mit anschließender Hauptverhandlung vor Gericht. Als Ihr Verteidiger begleite ich Sie durch alle Phasen dieses Verfahrens und setze mich mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein.

Verteidigungsstrategien und Handlungsoptionen

Eine effektive Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der Sach- und Rechtslage. Dabei prüfe ich als Ihr Anwalt unter anderem die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen, mögliche Verfahrensfehler und die Belastbarkeit der Beweislage. Basierend auf dieser Analyse entwickle ich in enger Abstimmung mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Je nach Situation kann diese verschiedene Ziele verfolgen: das Anstreben einer Verfahrenseinstellung, eine Strafmilderung durch Aufklärungshilfe oder eine konfrontative Verteidigung, bei der wir die Vorwürfe Punkt für Punkt angreifen. Welcher Ansatz in Ihrem Fall der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich die Erfolgsaussichten verschiedener Strategien realistisch einschätzen und berate Sie umfassend zu Ihren Optionen.

Mögliche Rechtsfolgen bei einer Verurteilung

Sollte es trotz aller Verteidigungsbemühungen zu einer Verurteilung kommen, drohen je nach Schwere des Vorwurfs unterschiedliche Sanktionen. Diese reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen mit oder ohne Bewährung bis hin zur Einziehung von Vermögenswerten. Auch Berufsverbote oder ein Führerscheinentzug können angeordnet werden.

Auch hier setze ich mich als Ihr Verteidiger dafür ein, die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten. Oft lassen sich durch eine gut vorbereitete Einlassung, die Darlegung persönlicher Umstände und eine überzeugende Argumentation in der Hauptverhandlung noch deutliche Strafmilderungen erreichen.

Vorgehen gegen unbefriedigendes Urteil

Sind Sie mit dem Urteil nicht zufrieden und wollen dagegen vorgehen, stehen Ihnen in der Regel noch Rechtsmittel zur Verfügung. Als Ihr Verteidiger prüfe ich das Urteil sorgfältig auf mögliche Rechtsfehler oder Verfahrensmängel. Gemeinsam besprechen wir die Option einer Berufung oder Revision. Bei einer Berufung wird der Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu verhandelt, während eine Revision sich auf die Überprüfung von Rechtsfehlern beschränkt. Meine Aufgabe ist es, die Erfolgsaussichten dieser Rechtsmittel realistisch einzuschätzen und Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Entscheiden wir uns für das Einlegen eines Rechtsmittels, übernehme ich die fristgerechte und formgerechte Einlegung sowie die umfassende Begründung. Dabei nutze ich meine Erfahrung und rechtliche Expertise, um Ihre Chancen auf eine Aufhebung oder Abänderung des Urteils zu maximieren. Mein Ziel ist es, auch in dieser Phase des Verfahrens das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Warum Sie auf spezialisierte anwaltliche Hilfe setzen sollten

Angesichts der Komplexität des Betäubungsmittelstrafrechts und der potenziell schwerwiegenden Folgen einer Verurteilung ist es unerlässlich, sich von einem spezialisierten Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren biete ich Ihnen umfassende Expertise, eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien.

In meiner Praxis konnte ich bereits zahlreiche Mandate im Bereich des Drogenhandels erfolgreich betreuen. Durch sorgfältige Ermittlungsarbeit, das Aufspüren von Verfahrensfehlern und geschicktes Verhandeln gelang es mir oft, Verfahren einzustellen, Strafen deutlich zu mildern oder sogar Freisprüche zu erwirken.

Praktische Tipps für Betroffene

Sollten Sie mit Vorwürfen des Drogenhandels konfrontiert werden, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine übereilten Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Strafverteidiger.

Im Falle einer Durchsuchung sollten Sie höflich bleiben, aber auf Ihre Rechte bestehen. Verlangen Sie die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Protokollieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.

Bereiten Sie sich sorgfältig auf das Erstgespräch mit Ihrem Anwalt vor, indem Sie alle relevanten Fakten zum Tatvorwurf notieren und eine Liste aller Fragen erstellen, die Sie beschäftigen. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit.

Kompetente rechtliche Unterstützung als Schlüssel

Ein Vorwurf des Drogenhandels kann Ihr Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf stellen. Die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen können gravierend sein. Doch Sie müssen dieser Situation nicht hilflos gegenüberstehen. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen auf ein bestmögliches Verfahrensergebnis erheblich.

Als spezialisierter Verteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Lage als kompetenter und vertrauensvoller Partner zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um. Dabei behalte ich stets das Ziel im Blick, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es durch eine Verfahrenseinstellung, Strafmilderung oder, wenn nötig, eine engagierte Verteidigung vor Gericht.

Zögern Sie nicht, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu sichern. Je eher Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen, den Vorwürfen effektiv zu begegnen und negative Konsequenzen abzuwenden.

Kontaktieren Sie mich noch heute für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu schützen.

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Häufig gestellte
Fragen

Was gilt rechtlich als Drogenhandel?

Als Drogenhandel gilt nicht nur der tatsächliche Verkauf von Betäubungsmitteln, sondern auch der Erwerb größerer Mengen mit der Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs. Selbst wenn es nicht zum Verkauf kommt, kann der Besitz mit Verkaufsabsicht bereits als Handeltreiben gewertet werden.

Die Strafen können je nach Schwere des Falls stark variieren. Nach § 29 BtMG drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Verwirklichen sie den Tatbestand des § 29a BtMG oder des § 30 BtMG, beträgt die Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Als Ersttäter haben Sie grundsätzlich bessere Chancen auf eine mildere Strafe. Allerdings kommt es auf die Gesamtumstände an. Auch bei Ersttätern kann bei schweren Fällen eine Haftstrafe verhängt werden. Eine gute Verteidigung kann hier oft eine Bewährungsstrafe oder andere Alternativen erreichen.

Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kann das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt werden. Die Definition einer „geringen Menge“ variiert je nach Bundesland und Drogenart. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen.

Typischerweise beginnt es mit Ermittlungen der Polizei, oft gefolgt von einer Durchsuchung und Beschlagnahme. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklageerhebung oder Einstellung. Bei einer Anklage kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht, die mit einem Urteil endet.

Es ist in der Regel ratsam, zunächst keine Aussage zu machen und sich umgehend mit einem Anwalt zu beraten. Vorschnelle Aussagen können Ihre Position verschlechtern. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Situation einschätzen und Sie zur besten Vorgehensweise beraten.

Ja, nach § 31 BtMG kann eine Kooperation zu einer erheblichen Strafmilderung führen. Allerdings sollte eine solche Entscheidung nur nach sorgfältiger Abwägung und anwaltlicher Beratung getroffen werden, da sie auch Risiken bergen kann.

Bei einer Verurteilung droht die Einziehung von Vermögenswerten, die aus dem Drogenhandel stammen. In manchen Fällen kann auch legal erworbenes Vermögen eingezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass es aus Drogengeschäften stammt.

Eine Verurteilung kann erhebliche berufliche Konsequenzen haben. In manchen Berufen kann ein Berufsverbot verhängt werden. Auch ohne direktes Verbot kann eine Verurteilung zum Jobverlust führen. Eine gute Verteidigung zielt daher auch darauf ab, solche Folgen zu minimieren.

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Ihre Rechte schützen, die Beweislage prüfen, Verfahrensfehler aufdecken und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Er kann mit der Staatsanwaltschaft verhandeln, auf Strafmilderung hinwirken oder in geeigneten Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Zudem bereitet er Sie auf alle Verfahrensschritte vor und vertritt Sie engagiert vor Gericht.