Sind Sie mit dem Vorwurf der Einfuhr von Betäubungsmitteln konfrontiert? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts der möglichen Konsequenzen? Ich verstehe, dass Sie sich in einer belastenden und möglicherweise lebensverändernden Situation befinden. Die Angst vor einer Verurteilung, vor Haft und den sozialen sowie beruflichen Folgen kann erdrückend sein. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikte stehe ich Ihnen zur Seite – mit Fachwissen, Erfahrung und einem verständnisvollen Ohr für Ihre individuelle Lage. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um Ihre Rechte zu schützen und die Auswirkungen auf Ihr Leben zu minimieren.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Wenn Sie wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln beschuldigt werden, prüfe ich sorgfältig die Beweislage und die Umstände der Festnahme. Ich setze mich dafür ein, die eingeführte Menge als gering einzustufen, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe zu erreichen. Dabei berücksichtige ich Ihre persönliche Situation und argumentiere für eine Behandlung statt Bestrafung, wenn dies angemessen ist. Mein Ziel ist es, die rechtlichen Konsequenzen für Sie so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig Wege aufzuzeigen, wie Sie zukünftig solche Situationen vermeiden können.
Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Postsendungen, die Betäubungsmittel enthalten, entwickle ich eine umfassende Verteidigungsstrategie. Ich hinterfrage die Ermittlungsmethoden, prüfe die Zulässigkeit von Beweisen und arbeite daran, Ihre Rolle zu minimieren. Mein Ziel ist es, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden oder zumindest eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Position bestmöglich zu vertreten.
Wurden Sie an einem Grenzübergang festgenommen? Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und setze mich dafür ein, dass unrechtmäßig erlangte Beweise nicht gegen Sie verwendet werden. Ich berate Sie auch, wie Sie sich bei Vernehmungen verhalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren. Dabei erkläre ich Ihnen genau, was die Behörden dürfen und was nicht, und wie Sie sich in solch stressigen Situationen am besten verhalten.
Das BtMG bietet die Möglichkeit, eine Therapie statt einer Haftstrafe zu absolvieren. Ich berate Sie umfassend zu dieser Option, prüfe Ihre Eignung und setze mich bei Gericht für diese Alternative ein. Ich erkläre Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Option und unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung.
Von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung stehe ich an Ihrer Seite. Ich analysiere die Anklageschrift, erarbeite eine Verteidigungsstrategie und vertrete Sie vor Gericht. Dabei nutze ich meine Erfahrung, um Schwachstellen in der Anklage aufzudecken und Ihre Position bestmöglich darzustellen. Ich bereite Sie gründlich auf das Verfahren vor, erkläre Ihnen jeden Schritt und stehe Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Haben Sie einen Strafbefehl wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln erhalten? Ich prüfe diesen sorgfältig auf rechtliche Schwachstellen und Fehleinschätzungen. Oft lassen sich hier Ansatzpunkte finden, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Ich lege fristgerecht Einspruch ein und erarbeite eine fundierte Begründung. Dabei nutze ich meine umfassende Erfahrung im Betäubungsmittelrecht, um Ihre Position zu stärken. Mein Ziel ist es, entweder eine Aufhebung des Strafbefehls oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafe zu erreichen. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt des Prozesses und bereite Sie auf mögliche Szenarien vor.
Sollte eine Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln unvermeidbar sein, setze ich mich mit Nachdruck für eine Bewährungsstrafe ein. Ich sammle und präsentiere alle relevanten Faktoren, die für eine Bewährung sprechen – sei es Ihre persönliche Situation, Ihre Reue oder Ihre Bereitschaft zur Veränderung. Dabei arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um ein überzeugendes Gesamtbild zu erstellen. Ich erkläre Ihnen die Bedingungen einer Bewährung und helfe Ihnen, realistische Ziele für die Bewährungszeit zu formulieren. Mein Ziel ist es, dem Gericht zu zeigen, dass eine Bewährungsstrafe in Ihrem Fall die sinnvollste Option ist und Sie bestmöglich bei der Resozialisierung unterstützt. Ich argumentiere auch für begleitende Maßnahmen wie Therapien oder Sozialstunden, die Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewährung erhöhen.
In geeigneten Fällen von Einfuhrdelikten strebe ich Gespräche mit der Staatsanwaltschaft an, um einen Deal auszuhandeln. Dies kann eine effektive Strategie sein, um ein für Sie günstigeres Ergebnis zu erzielen. Ich nutze meine Erfahrung und mein Verhandlungsgeschick, um die bestmöglichen Konditionen für Sie zu erreichen. Dabei könnte es um eine Reduzierung der Anklage, eine mildere Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gehen. Ich erkläre Ihnen transparent die Vor- und Nachteile eines solchen Deals und berate Sie ausführlich, bevor wir Entscheidungen treffen. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihre rechtliche Situation verbessert und gleichzeitig das Verfahren beschleunigt. Ich achte dabei besonders darauf, dass eventuelle Zugeständnisse in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen und Ihre langfristigen Interessen gewahrt bleiben.
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Ich erarbeite eine individuelle Strategie und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikte bin ich, Nikias Roth, Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen zu Einfuhrdelikten. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen habe ich mich auf die Verteidigung in solchen Fällen spezialisiert. Mein Ansatz geht über die rein juristische Betrachtung hinaus – ich verstehe die persönlichen und sozialen Herausforderungen, die mit einer Anklage einhergehen. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Therapeuten biete ich Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung. Mein Engagement, meine Diskretion und mein Verständnis für Ihre individuelle Situation machen mich zu Ihrem idealen Ansprechpartner in dieser schwierigen Zeit. Bei mir sind Sie mehr als nur ein Fall – ich sehe den Menschen hinter der Anklage und setze mich mit Leidenschaft für Ihre Rechte und Ihre Zukunft ein.
Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen, abhängig von der Art und Menge der Betäubungsmittel. Ich setze mich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Ja, in manchen Fällen ist eine Einstellung möglich, besonders bei Ersttätern oder geringen Mengen. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um dies für Sie zu erreichen.
Dies kann als Einfuhrdelikt gewertet werden. Ich prüfe die Beweislage und entwickle eine Strategie, um Ihre Beteiligung in Frage zu stellen oder zu minimieren.
Das BtMG ermöglicht unter bestimmten Umständen, eine Therapie anstelle einer Haftstrafe zu absolvieren. Ich prüfe, ob diese Option für Sie in Frage kommt und setze mich dafür ein.
Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Ich arbeite daran, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf Ihren Beruf, Ihre Reisefreiheit und Ihren Führerschein haben. Bei ausländischen Mandanten kann auch eine Ausweisung drohen. Ich setze alles daran, diese Folgen zu minimieren.
Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Falls. Ich biete transparente Preismodelle und bespreche die Kosten im Erstgespräch.
Ja, es ist nie zu spät für anwaltliche Unterstützung. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten.
Die Aussageverweigerung ist Ihr Recht und kann bei Einfuhrdelikten strategisch sinnvoll sein. Ich berate Sie, wann Schweigen die beste Option ist.
Ich lege höchsten Wert auf Diskretion und Vertraulichkeit. Ihr Fall wird mit äußerster Sorgfalt und unter Wahrung Ihrer Privatsphäre behandelt.
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