Erfahrene rechtliche Unterstützung für Ihre Zukunft – Ich kämpfe für Ihre zweite Chance
Fühlen Sie sich überfordert und hilflos angesichts einer Anklage wegen nicht geringer Menge von Betäubungsmitteln? Suchen Sie dringend einen vertrauenswürdigen Anwalt, der Ihre Situation versteht und Ihnen neue Perspektiven eröffnet?
Ich weiß, dass Sie sich in einer äußerst belastenden Situation befinden. Die Angst vor einer Gefängnisstrafe, die Sorge um Ihre berufliche und familiäre Zukunft sowie die Scham gegenüber Ihrem Umfeld können erdrückend sein. Als Fachanwalt für Strafrecht verstehe ich Ihre Ängste und Bedürfnisse. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur die bestmögliche rechtliche Verteidigung zu bieten, sondern Ihnen auch menschlich zur Seite zu stehen. Ich kämpfe für Ihre Rechte, entwickle maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und unterstütze Sie dabei, eine positive Zukunftsperspektive zu entwickeln – sei es durch Strafminderung, Bewährung oder die Vermittlung von Therapiemöglichkeiten.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Bei Anklagen wegen Besitz, Handel oder Einfuhr einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln steht für Sie viel auf dem Spiel. Ich analysiere sorgfältig die Beweislage, prüfe die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest eine deutliche Strafminderung zu erreichen. Dabei berücksichtige ich alle Umstände Ihres Falles, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Jeder Fall ist einzigartig, und so muss auch jede Verteidigungsstrategie individuell erarbeitet werden. Ich analysiere gründlich alle Aspekte Ihrer Situation – von den rechtlichen Gegebenheiten bis hin zu Ihrer persönlichen Lebenssituation. Basierend darauf entwickele ich eine Strategie, die Ihre Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis maximiert. Dies kann die Anfechtung von Beweisen, die Argumentation für mildernde Umstände oder die Ausarbeitung von Alternativen zur Haftstrafe umfassen.
Eine meiner Prioritäten ist es, eine Gefängnisstrafe zu vermeiden und stattdessen eine Bewährungsstrafe zu erwirken. Ich setze meine Erfahrung und Verhandlungsgeschick ein, um dem Gericht aufzuzeigen, warum eine Bewährungsstrafe in Ihrem Fall angemessen ist. Dabei betonen ich positive Aspekte wie Ihre Kooperationsbereitschaft, eventuelle Therapiebemühungen oder Ihre soziale Integration.
Für viele meiner Mandanten ist die Option „Therapie statt Strafe“ eine Chance auf einen Neuanfang. Ich habe umfangreiche Erfahrung in der Einleitung und Begleitung solcher Maßnahmen. Mein Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Suchtproblematik zu adressieren und gleichzeitig eine Gefängnisstrafe zu vermeiden.
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sind oft traumatische Erfahrungen. Ich stehe Ihnen in diesen Situationen zur Seite, kläre Sie über Ihre Rechte auf und prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Sollten bereits Gegenstände beschlagnahmt worden sein, setze ich mich für eine schnelle Rückgabe ein, sofern diese nicht als Beweismittel benötigt werden.
Das Ermittlungsverfahren ist eine kritische Phase, in der wichtige Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Ich vertrete Sie von Beginn an gegenüber den Ermittlungsbehörden, prüfe die Aktenlage und entwickle frühzeitig Strategien zu Ihrer Entlastung. Mein Ziel ist es, bereits in dieser Phase eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung im Hauptverfahren zu legen.
Polizeiliche Vernehmungen können entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Ich begleite Sie zu diesen Vernehmungen, berate Sie vorab ausführlich und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Meine Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und verhindert, dass Sie sich selbst belasten. Ich achte darauf, dass Ihre Aussagen korrekt protokolliert werden und intervenieren, wenn unangemessene oder irrelevante Fragen gestellt werden.
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In einem vertraulichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation und skizziere mögliche Verteidigungsstrategien.
Nach Klärung aller Fragen übernehme ich Ihr Mandat und starten sofort mit der Verteidigung Ihrer Interessen.
Mit langjähriger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen setze ich mich engagiert für die Rechte meiner Mandanten ein. Mein Ansatz geht über die rein juristische Vertretung hinaus – ich verstehe die komplexen persönlichen und sozialen Herausforderungen, die mit Betäubungsmitteldelikten einhergehen. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Therapeuten und Sozialarbeitern biete ich eine ganzheitliche Betreuung, die nicht nur auf den Freispruch oder die Strafminderung abzielt, sondern auch Ihre persönliche Zukunft im Blick hat. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen und gemeinsam mit Ihnen den Weg in eine positive Zukunft zu ebnen.
Die „nicht geringe Menge“ ist ein rechtlicher Begriff, der je nach Betäubungsmittel unterschiedlich definiert wird. Sie markiert die Grenze, ab der mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Die genauen Grenzwerte variieren je nach Substanz und werden durch die Rechtsprechung festgelegt.
Nein, eine Gefängnisstrafe ist nicht zwangsläufig. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können oft Bewährungsstrafen oder alternative Maßnahmen wie „Therapie statt Strafe“ erreicht werden. Jeder Fall wird individuell bewertet.
Ich bespreche Ihre Situation, gebe eine erste rechtliche Einschätzung und skizziere mögliche Verteidigungsstrategien. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Ja, es ist nie zu spät, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten. Aber auch nach einer Vorladung oder sogar nach Erhalt einer Anklageschrift ist meine Unterstützung wertvoll.
„Therapie statt Strafe“ ist eine Möglichkeit, eine Haftstrafe durch die Teilnahme an einer Suchttherapie zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Option steht prinzipiell jedem offen, der eine Betäubungsmittelabhängigkeit nachweisen kann und zur Therapie bereit ist.
Die Dauer kann stark variieren, von einigen Monaten bis zu über einem Jahr. Sie hängt von der Komplexität des Falles, der Beweislage und der Arbeitsbelastung der Gerichte ab. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein, um die Belastung für Sie zu minimieren.
Beschlagnahmte Gegenstände oder Vermögenswerte können eingezogen werden, wenn sie als Beweismittel dienen oder aus Straftaten stammen. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und setze mich für die Rückgabe ein, wo dies möglich ist.
In der Regel ja. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ich berate Sie auch dazu, wie Sie berufliche Konsequenzen minimieren können.
Absolute Diskretion ist für mich selbstverständlich. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und behandle alle Informationen streng vertraulich. Ihr Schutz und Ihre Privatsphäre haben für mich höchste Priorität.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Bedenken Sie, dass eine professionelle Verteidigung Ihre Chancen auf ein günstiges Urteil erheblich verbessert.
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