Ihr Weg aus der Krise - Spezialisierte Strafverteidigung mit Herz und Verstand

Nicht geringe Menge BTMG

Erfahrene rechtliche Unterstützung für Ihre Zukunft – Ich kämpfe für Ihre zweite Chance

Fühlen Sie sich überfordert und hilflos angesichts einer Anklage wegen nicht geringer Menge von Betäubungsmitteln? Suchen Sie dringend einen vertrauenswürdigen Anwalt, der Ihre Situation versteht und Ihnen neue Perspektiven eröffnet?

Ich weiß, dass Sie sich in einer äußerst belastenden Situation befinden. Die Angst vor einer Gefängnisstrafe, die Sorge um Ihre berufliche und familiäre Zukunft sowie die Scham gegenüber Ihrem Umfeld können erdrückend sein. Als Fachanwalt für Strafrecht verstehe ich Ihre Ängste und Bedürfnisse. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur die bestmögliche rechtliche Verteidigung zu bieten, sondern Ihnen auch menschlich zur Seite zu stehen. Ich kämpfe für Ihre Rechte, entwickle maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und unterstütze Sie dabei, eine positive Zukunftsperspektive zu entwickeln – sei es durch Strafminderung, Bewährung oder die Vermittlung von Therapiemöglichkeiten.

Anwalt Strafrecht, Nikias Roth

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Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.

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Umfassende rechtliche Unterstützung
in Betäubungsmittelverfahren

Verteidigung bei Anklagen wegen nicht geringer Menge

Bei Anklagen wegen Besitz, Handel oder Einfuhr einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln steht für Sie viel auf dem Spiel. Ich analysiere sorgfältig die Beweislage, prüfe die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest eine deutliche Strafminderung zu erreichen. Dabei berücksichtige ich alle Umstände Ihres Falles, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Erarbeitung individueller Verteidigungsstrategien

Jeder Fall ist einzigartig, und so muss auch jede Verteidigungsstrategie individuell erarbeitet werden. Ich analysiere gründlich alle Aspekte Ihrer Situation – von den rechtlichen Gegebenheiten bis hin zu Ihrer persönlichen Lebenssituation. Basierend darauf entwickele ich eine Strategie, die Ihre Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis maximiert. Dies kann die Anfechtung von Beweisen, die Argumentation für mildernde Umstände oder die Ausarbeitung von Alternativen zur Haftstrafe umfassen.

Verhandlung von Bewährungsstrafen

Eine meiner Prioritäten ist es, eine Gefängnisstrafe zu vermeiden und stattdessen eine Bewährungsstrafe zu erwirken. Ich setze meine Erfahrung und Verhandlungsgeschick ein, um dem Gericht aufzuzeigen, warum eine Bewährungsstrafe in Ihrem Fall angemessen ist. Dabei betonen ich positive Aspekte wie Ihre Kooperationsbereitschaft, eventuelle Therapiebemühungen oder Ihre soziale Integration.

Einleitung von "Therapie statt Strafe"-Maßnahmen

Für viele meiner Mandanten ist die Option „Therapie statt Strafe“ eine Chance auf einen Neuanfang. Ich habe umfangreiche Erfahrung in der Einleitung und Begleitung solcher Maßnahmen. Mein Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Suchtproblematik zu adressieren und gleichzeitig eine Gefängnisstrafe zu vermeiden.

Unterstützung bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sind oft traumatische Erfahrungen. Ich stehe Ihnen in diesen Situationen zur Seite, kläre Sie über Ihre Rechte auf und prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Sollten bereits Gegenstände beschlagnahmt worden sein, setze ich mich für eine schnelle Rückgabe ein, sofern diese nicht als Beweismittel benötigt werden.

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist eine kritische Phase, in der wichtige Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Ich vertrete Sie von Beginn an gegenüber den Ermittlungsbehörden, prüfe die Aktenlage und entwickle frühzeitig Strategien zu Ihrer Entlastung. Mein Ziel ist es, bereits in dieser Phase eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung im Hauptverfahren zu legen.

Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

Polizeiliche Vernehmungen können entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Ich begleite Sie zu diesen Vernehmungen, berate Sie vorab ausführlich und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Meine Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und verhindert, dass Sie sich selbst belasten. Ich achte darauf, dass Ihre Aussagen korrekt protokolliert werden und intervenieren, wenn unangemessene oder irrelevante Fragen gestellt werden.

So einfach
kommen wir zusammen

01

Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Online-Formular für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme.

02

Erstberatung

In einem vertraulichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation und skizziere mögliche Verteidigungsstrategien.

03

Mandatsübernahme

Nach Klärung aller Fragen übernehme ich Ihr Mandat und starten sofort mit der Verteidigung Ihrer Interessen.

Ihre Spezialisten für
Betäubungsmittelstrafrecht

Mit langjähriger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen setze ich mich engagiert für die Rechte meiner Mandanten ein. Mein Ansatz geht über die rein juristische Vertretung hinaus – ich verstehe die komplexen persönlichen und sozialen Herausforderungen, die mit Betäubungsmitteldelikten einhergehen. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Therapeuten und Sozialarbeitern biete ich eine ganzheitliche Betreuung, die nicht nur auf den Freispruch oder die Strafminderung abzielt, sondern auch Ihre persönliche Zukunft im Blick hat. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen und gemeinsam mit Ihnen den Weg in eine positive Zukunft zu ebnen.

Häufig gestellte
Fragen

Was bedeutet "nicht geringe Menge" im Betäubungsmittelgesetz?

Die „nicht geringe Menge“ ist ein rechtlicher Begriff, der je nach Betäubungsmittel unterschiedlich definiert wird. Sie markiert die Grenze, ab der mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Die genauen Grenzwerte variieren je nach Substanz und werden durch die Rechtsprechung festgelegt.

Nein, eine Gefängnisstrafe ist nicht zwangsläufig. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können oft Bewährungsstrafen oder alternative Maßnahmen wie „Therapie statt Strafe“ erreicht werden. Jeder Fall wird individuell bewertet.

Ich bespreche Ihre Situation, gebe eine erste rechtliche Einschätzung und skizziere mögliche Verteidigungsstrategien. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Ja, es ist nie zu spät, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten. Aber auch nach einer Vorladung oder sogar nach Erhalt einer Anklageschrift ist meine Unterstützung wertvoll.

„Therapie statt Strafe“ ist eine Möglichkeit, eine Haftstrafe durch die Teilnahme an einer Suchttherapie zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Option steht prinzipiell jedem offen, der eine Betäubungsmittelabhängigkeit nachweisen kann und zur Therapie bereit ist.

Die Dauer kann stark variieren, von einigen Monaten bis zu über einem Jahr. Sie hängt von der Komplexität des Falles, der Beweislage und der Arbeitsbelastung der Gerichte ab. Ich  setze mich für eine zügige Bearbeitung ein, um die Belastung für Sie zu minimieren.

Beschlagnahmte Gegenstände oder Vermögenswerte können eingezogen werden, wenn sie als Beweismittel dienen oder aus Straftaten stammen. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und setze mich für die Rückgabe ein, wo dies möglich ist.

In der Regel ja. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ich berate Sie auch dazu, wie Sie berufliche Konsequenzen minimieren können.

Absolute Diskretion ist für mich selbstverständlich. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und behandle alle Informationen streng vertraulich. Ihr Schutz und Ihre Privatsphäre haben für mich höchste Priorität.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Bedenken Sie, dass eine professionelle Verteidigung Ihre Chancen auf ein günstiges Urteil erheblich verbessert.

Das sagen unsere
Mandanten

Z.A.
Herr Nikias Roth hat mich in meinem Fall hervorragend vertreten. Seine überzeugende Argumentation vor der Staatsanwaltschaft und der Richterin hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Verfahren zu meinen gewünschten Ergebnissen ausgegangen ist. Seine Fachkompetenz und sein strategisches Vorgehen haben mich tief beeindruckt. Zudem schätze ich seine Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Herr Roth hat mein vollstes Vertrauen gewonnen, und ich würde ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
A.S.
Herr Roth war am Samstag, 23.12.23 in meiner größten Not mein Anker. Dafür danke ich ihm wirklich. Das Resultat ist super und nicht teurer als angekündigt, Danke. Es war befremdlich alles über WhatsApp und Email zu regeln. Sicherlich hätte ich auf ein Gespräch bestehen können, es aber aus sehr privaten Gründen nicht gemacht. Obwohl ich sehr skeptisch war, bin ich froh, bei all den bösen Buben im Internet, an einen guten geraten zu sein. Danke Herr Roth, für alles.
J.S.
Meine Erfahrungen mit Herrn Roth sind nur positiv. Egal welches Anliegen wir hatten er war steht’s an unserer Seite und hat uns das bestmögliche Ergebnis erzielt. Herrn Roth hat sich von Anfang an steht’s bemüht und engagiert gezeigt, hat jede offene Frage die vorhanden war, beantwortet. Die Beratung war zudem immer verständlich und gut erklärt. Ich persönlich würde für jedes weitere Anliegen immer wieder zum Herrn Roth gehen. Vielen Dank!
F.H.
Nachdem ich Herrn Roth mein Anliegen geschildert und ihn mit der Sache beauftragt habe lief das weitere Vorgehen reibungslos ab. Herr Roth war stets erreichbar und hat sich mich als Klienten angenommen. Durch seine kompetente Expertise war die Angelegenheit schnell geklärt. Ich bin Ihm sehr dankbar für die investierte Arbeit und werde jederzeit auf diesen Anwalt zurückkommen !
C.T.
Nachdem ich mein Problem der Kanzlei eigenen AI geschildert hatte, wurde ich noch am gleichen Tag von Herrn Roth zurückgerufen, der mir direkt den Großteil meiner Sorgen nehmen konnte. Nach Eingang der Akte in der Kanzlei ging der Rest äußerst schnell und mein Verfahren wurde ohne Auflage eingestellt. Gute Arbeit, ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
S.K.
Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Roth und Frau Kröber in Anspruch zu nehmen. Meine Erfahrung war sehr positiv. Die fachliche Kompetenz, effiziente Bearbeitung und engagierte Unterstützung haben mir ein hohes Maß an Vertrauen vermittelt. Definitiv zu empfehlen - eine herausragende Wahl für rechtliche Belange!