Haben Sie eine Vorladung nach § 29 BtMG erhalten und fühlen sich verunsichert? Fragen Sie sich, wie Sie damit umgehen sollen und welche Konsequenzen Ihnen drohen? Ich verstehe, dass Sie sich in einer belastenden und möglicherweise überwältigenden Situation befinden. Die Angst vor einer Verurteilung und deren Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben kann erdrückend sein. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikte stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Situation zu verschaffen, Sie optimal auf die Vorladung vorzubereiten und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen – lassen Sie uns zusammen für Ihre Rechte kämpfen und die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
Rufen Sie uns an, benutzen Sie unseren Rückrufservice oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
In einem ausführlichen Erstgespräch analysiere ich gemeinsam mit Ihnen die Details Ihres Falls. Ich höre Ihnen aufmerksam zu und stelle gezielte Fragen, um ein vollständiges Bild der Situation zu erhalten. Basierend auf meiner langjährigen Erfahrung mit § 29 BtMG-Fällen gebe ich Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und erläutere Ihnen verständlich die möglichen Konsequenzen sowie Ihre Handlungsoptionen. Dabei berücksichtige ich nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche Situation. Mein Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit und Orientierung zu geben und gemeinsam mit Ihnen die Weichen für das weitere Vorgehen zu stellen.
Eine gründliche Vorbereitung auf die Vernehmung ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Ich gehe mit Ihnen Schritt für Schritt durch den Ablauf der Vorladung und erkläre Ihnen Ihre Rechte und Pflichten. Wir besprechen verschiedene Szenarien und üben, wie Sie auf mögliche Fragen reagieren können. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass Sie sich sicher und selbstbewusst fühlen. Ich berate Sie auch darüber, welche Informationen Sie preisgeben sollten und wann es ratsam ist, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Mein Ziel ist es, Sie so vorzubereiten, dass Sie in der Vernehmungssituation ruhig und überlegt handeln können.
Auf Wunsch begleite ich Sie persönlich zur polizeilichen Vorladung. Meine Anwesenheit gibt Ihnen nicht nur emotionale Unterstützung, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Rechte während der gesamten Vernehmung gewahrt bleiben. Ich achte darauf, dass keine unzulässigen Fragen gestellt werden und Sie nicht unter Druck gesetzt werden. Bei Bedarf kann ich eingreifen, um Klarstellungen vorzunehmen oder Pausen zu erwirken. Nach der Vernehmung bespreche ich mit Ihnen den Verlauf und die nächsten Schritte. Meine Begleitung gibt Ihnen die Sicherheit, in dieser herausfordernden Situation nicht allein zu sein.
Basierend auf den spezifischen Umständen Ihres Falls entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche Situation und Ziele. Ich prüfe sorgfältig alle Beweise und Ermittlungsergebnisse auf Schwachstellen und identifiziere mögliche Verfahrensfehler. Gemeinsam erörtern wir verschiedene Verteidigungsansätze und wägen deren Vor- und Nachteile ab. Meine Strategie zielt darauf ab, entweder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder, falls dies nicht möglich ist, die bestmöglichen Bedingungen für Sie auszuhandeln. Ich halte Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und passe die Strategie bei Bedarf an neue Entwicklungen an.
Als erfahrener Strafverteidiger führe ich Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Ich nutze meine fundierten Kenntnisse des Betäubungsmittelrechts und meine Verhandlungserfahrung, um Ihre Position zu stärken. Dabei strebe ich, wo möglich, eine außergerichtliche Lösung an, sei es durch eine Einstellung des Verfahrens oder einen Strafbefehl mit minimalen Konsequenzen. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Ich argumentiere überzeugend für mildernde Umstände und setze mich für eine möglichst geringe Strafe ein. Mein Ziel ist es stets, die Auswirkungen auf Ihr Leben so gering wie möglich zu halten.
Eine Verfahrenseinstellung ist oft das bestmögliche Ergebnis in § 29 BtMG-Fällen. Ich prüfe sorgfältig alle Möglichkeiten, eine Einstellung zu erreichen. Dies kann beispielsweise nach § 153 oder § 153a StPO erfolgen, insbesondere bei geringen Mengen oder Ersttätern. Ich argumentiere gegenüber der Staatsanwaltschaft für die Geringfügigkeit des Vergehens oder biete, wenn sinnvoll, Auflagen wie Sozialstunden oder Geldzahlungen an. Auch die Möglichkeit einer Einstellung nach § 31a BtMG bei geringen Mengen zum Eigenkonsum prüfe ich eingehend. Dabei nutze ich meine Erfahrung, um einzuschätzen, welche Argumente bei den zuständigen Staatsanwälten am erfolgversprechendsten sind. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Eintrag im Führungszeugnis und weitere negative Konsequenzen zu ersparen.
Sollte es trotz aller Bemühungen zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertrete ich Sie umfassend und engagiert. Ich bereite Sie gründlich auf die Hauptverhandlung vor, erkläre Ihnen den Ablauf und bespreche mit Ihnen Ihre Aussagestrategie. Während der Verhandlung achte ich darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und trete etwaigen Verfahrensfehlern entschieden entgegen. Ich führe effektive Zeugenbefragungen durch und halte ein überzeugendes Plädoyer. Dabei argumentiere ich nicht nur mit juristischen Fakten, sondern stelle auch Ihre persönliche Situation und positive Entwicklung dar. Mein Ziel ist es, entweder einen Freispruch zu erreichen oder, wenn dies nicht möglich ist, die mildestmögliche Strafe für Sie auszuhandeln.
In vielen Fällen von Verstößen gegen das BtMG kann eine Therapie eine sinnvolle Alternative zur Strafe sein. Ich berate Sie ausführlich über die Möglichkeit „Therapie statt Strafe“ nach § 35 BtMG. Dabei erkläre ich Ihnen die Voraussetzungen und den Ablauf einer solchen Maßnahme. Ich helfe Ihnen bei der Suche nach geeigneten Therapieeinrichtungen und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Auch andere Alternativen wie Drogenberatung oder Sozialstunden prüfe ich für Sie. Mein Ziel ist es, nicht nur eine juristische Lösung zu finden, sondern Ihnen auch Wege aufzuzeigen, wie Sie langfristig aus der Drogensituation herauskommen können. Dabei arbeite ich eng mit Therapeuten und Sozialarbeitern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular für eine erste unverbindliche Anfrage.
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie.
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung auf die Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikte bin ich, Nikias Roth, Ihr erfahrener Partner bei § 29 BtMG-Vorladungen. Meine langjährige Erfahrung und mein tiefgreifendes Fachwissen im Betäubungsmittelrecht ermöglichen es mir, auch in komplexen Fällen effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Ich verstehe die Ängste und Sorgen, die Sie in dieser Situation belasten, und biete Ihnen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche Unterstützung. Mein Ansatz ist ganzheitlich: Ich betrachte nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die Auswirkungen auf Ihr persönliches Leben. In zahlreichen Fällen konnte ich bereits Verfahrenseinstellungen oder deutliche Strafmilderungen erreichen. Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch intensive persönliche Betreuung, ständige Erreichbarkeit und ein hohes Maß an Engagement aus. Bei mir sind Sie mehr als nur ein Fall – ich sehe den Menschen hinter der Anklage und kämpfe mit Leidenschaft für Ihre Rechte und Ihre Zukunft.
Eine polizeiliche Vorladung ist grundsätzlich freiwillig. Ich berate Sie, ob ein Erscheinen in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Das hängt von den Umständen Ihres Falls ab. Oft ist es ratsam, zunächst zu schweigen. Ich berate Sie ausführlich zu dieser wichtigen Entscheidung.
Die Strafen können von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen reichen. Ich setze mich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Ja, in vielen Fällen ist eine Einstellung möglich, besonders bei Ersttätern oder geringen Mengen. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um dies für Sie zu erreichen.
Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Ich arbeite daran, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Falls. Ich biete transparente Preismodelle und bespreche die Kosten im Erstgespräch.
Ja, es ist nie zu spät für anwaltliche Unterstützung. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten.
Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf Ihren Beruf, Ihre Reisefreiheit und Ihren Führerschein haben. Ich setze alles daran, diese Folgen zu minimieren.
Ja, das BtMG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit „Therapie statt Strafe“ vor. Ich prüfe, ob diese Option für Sie in Frage kommt.
Ich lege höchsten Wert auf Diskretion und Vertraulichkeit. Ihr Fall wird mit äußerster Sorgfalt und unter Wahrung Ihrer Privatsphäre behandelt.
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Hingbergstraße 377
45472 Mülheim an der Ruhr
Bürozeiten:
Mo. – Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr
Auch außerhalb der Bürozeiten kann jederzeit ein Besprechungstermin vereinbart werden.