Sind Sie mit einem Vorwurf wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts der möglichen Konsequenzen? Ich verstehe, dass Sie sich in einer belastenden Situation befinden. Die Angst vor einer Verurteilung, vor beruflichen und sozialen Folgen kann erdrückend sein. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Als spezialisierter Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite – mit Fachwissen, Erfahrung und einem verständnisvollen Ohr für Ihre individuelle Lage. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um Ihre Rechte zu schützen und die Auswirkungen auf Ihr Leben zu minimieren.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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Wenn Sie wegen Drogenbesitzes beschuldigt werden, prüfe ich sorgfältig die Beweislage und die Umstände der Sicherstellung. Ich setze mich dafür ein, die Menge als gering einzustufen, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe zu erreichen. Dabei berücksichtige ich Ihre persönliche Situation und argumentiere für eine Behandlung statt Bestrafung, wenn dies angemessen ist. Mein Ziel ist es, die rechtlichen Konsequenzen für Sie so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig Wege aufzuzeigen, wie Sie zukünftig solche Situationen vermeiden können.
Bei schwerwiegenderen Vorwürfen wie Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, entwickle ich eine umfassende Verteidigungsstrategie. Ich hinterfrage die Ermittlungsmethoden, prüfe die Zulässigkeit von Beweisen und arbeite daran, Ihre Rolle zu minimieren. Mein Ziel ist es, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden oder zumindest eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Position bestmöglich zu vertreten. Ich berate Sie auch darüber, wie Sie sich während des laufenden Verfahrens verhalten sollten, um Ihre Situation nicht zu verschlimmern.
Wurde bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und setze mich dafür ein, dass unrechtmäßig erlangte Beweise nicht gegen Sie verwendet werden. Ich berate Sie auch, wie Sie sich bei zukünftigen Durchsuchungen verhalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren. Dabei erkläre ich Ihnen genau, was die Behörden dürfen und was nicht, und wie Sie sich in solch stressigen Situationen am besten verhalten. Mein Ziel ist es, Sie zu empowern und Ihnen die nötige Sicherheit im Umgang mit solchen Situationen zu geben.
Das BtMG bietet die Möglichkeit, eine Therapie statt einer Haftstrafe zu absolvieren. Ich berate Sie umfassend zu dieser Option, prüfe Ihre Eignung und setze mich bei Gericht für diese Alternative ein. Ich erkläre Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Option und unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung. Mein Ziel ist es, nicht nur eine juristische Lösung zu finden, sondern auch einen Weg, der Ihnen langfristig hilft.
Von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung stehe ich an Ihrer Seite. Ich analysiere die Anklageschrift, erarbeite eine Verteidigungsstrategie und vertrete Sie vor Gericht. Dabei nutze ich meine Erfahrung, um Schwachstellen in der Anklage aufzudecken und Ihre Position bestmöglich darzustellen. Ich bereite Sie gründlich auf das Verfahren vor, erkläre Ihnen jeden Schritt und stehe Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Sie sicher durch das Verfahren zu führen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Ich prüfe diesen sorgfältig auf rechtliche Schwachstellen und Fehleinschätzungen. Oft lassen sich hier Ansatzpunkte finden, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Ich lege fristgerecht Einspruch ein und erarbeite eine fundierte Begründung. Dabei nutze ich meine umfassende Erfahrung im Betäubungsmittelrecht, um Ihre Position zu stärken. Mein Ziel ist es, entweder eine Aufhebung des Strafbefehls oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafe zu erreichen. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt des Prozesses und bereite Sie auf mögliche Szenarien vor.
Sollte eine Verurteilung unvermeidbar sein, setze ich mich mit Nachdruck für eine Bewährungsstrafe ein. Ich sammle und präsentiere alle relevanten Faktoren, die für eine Bewährung sprechen – sei es Ihre persönliche Situation, Ihre Reue oder Ihre Bereitschaft zur Veränderung. Dabei arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um ein überzeugendes Gesamtbild zu erstellen. Ich erkläre Ihnen die Bedingungen einer Bewährung und helfe Ihnen, realistische Ziele für die Bewährungszeit zu formulieren. Mein Ziel ist es, dem Gericht zu zeigen, dass eine Bewährungsstrafe in Ihrem Fall die sinnvollste Option ist und Sie bestmöglich bei der Resozialisierung unterstützt.
In geeigneten Fällen strebe ich Gespräche mit der Staatsanwaltschaft an, um einen Deal auszuhandeln. Dies kann eine effektive Strategie sein, um ein für Sie günstigeres Ergebnis zu erzielen. Ich nutze meine Erfahrung und mein Verhandlungsgeschick, um die bestmöglichen Konditionen für Sie zu erreichen. Dabei könnte es um eine Reduzierung der Anklage, eine mildere Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens gehen. Ich erkläre Ihnen transparent die Vor- und Nachteile eines solchen Deals und berate Sie ausführlich, bevor wir Entscheidungen treffen. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihre rechtliche Situation verbessert und gleichzeitig das Verfahren beschleunigt.
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Ich erarbeite eine individuelle Strategie und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikte bin ich, Nikias Roth, Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Betäubungsmittelrechts. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen habe ich mich auf die Verteidigung in BtMG-Fällen spezialisiert. Mein Ansatz geht über die rein juristische Betrachtung hinaus – ich verstehe die persönlichen und sozialen Herausforderungen, die mit einer Anklage einhergehen. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Therapeuten biete ich Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung. Mein Engagement, meine Diskretion und mein Verständnis für Ihre individuelle Situation machen mich zu Ihrem idealen Ansprechpartner in dieser schwierigen Zeit. Bei mir sind Sie mehr als nur ein Fall – ich sehe den Menschen hinter der Anklage und setze mich mit Leidenschaft für Ihre Rechte und Ihre Zukunft ein.
Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen, abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes. Ich setze mich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Ja, in vielen Fällen ist eine Einstellung möglich, besonders bei Ersttätern oder geringen Mengen. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um dies für Sie zu erreichen.
Bei einer Hausdurchsuchung haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich berate Sie, wie Sie sich verhalten sollten und prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung.
Das BtMG ermöglicht unter bestimmten Umständen, eine Therapie anstelle einer Haftstrafe zu absolvieren. Ich prüfe, ob diese Option für Sie in Frage kommt und setze mich dafür ein.
Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Ich arbeite daran, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf Ihren Beruf, Ihre Reisefreiheit und Ihren Führerschein haben. Ich setze alles daran, diese Folgen zu minimieren.
Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Falls. Ich biete transparente Preismodelle und bespreche die Kosten im Erstgespräch.
Ja, es ist nie zu spät für anwaltliche Unterstützung. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten.
Die Aussageverweigerung ist Ihr Recht und kann strategisch sinnvoll sein. Ich berate Sie, wann Schweigen die beste Option ist.
Ich lege höchsten Wert auf Diskretion und Vertraulichkeit. Ihr Fall wird mit äußerster Sorgfalt und unter Wahrung Ihrer Privatsphäre behandelt.
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