Ihr Anwalt beim Vorwurf sexuelle Belästigung
- Fachanwalt für Strafrecht
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Mehr als 6.000 Verfahren bestritten
Rechtsanwalt, Strafverteidiger,
Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Ihr Anwalt bei
sexueller Belästigung
Werden Sie mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert? Drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen? Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen. Niemand sollte vorschnell verurteilt werden. Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die Ihrer individuellen Situation gerecht wird. Dabei verbinde ich entschlossenes rechtliches Vorgehen mit absoluter Diskretion.
Immer für Sie erreichbar:
Kontakt
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland.
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In Notfällen wie bspw. Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an folgende Notfallnummer:
Leistungen
im Detail
Verteidigung im Strafverfahren
Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich zunächst sorgfältig die Vorwürfe und Beweislage. Ich begleite Sie bei Vernehmungen und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Durch geschickte Verhandlungsführung streben wir eine Einstellung des Verfahrens an. Wenn nötig, vertrete ich Sie auch vor Gericht und setze mich für einen Freispruch oder eine milde Strafe ein.
Akteneinsicht und Beweisanalyse
Als erfahrener Strafverteidiger führe ich eine detaillierte Analyse der Ermittlungsakte durch. Ich prüfe kritisch die Beweismittel, identifiziere Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle Gegenargumente. Wenn nötig, beauftrage ich Sachverständige für Gegengutachten oder führe eigene Ermittlungen durch. Eine gründliche Beweisanalyse ist oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung.
Unterlassungsklagen
Mit Unterlassungsklagen gehen wir gegen falsche Anschuldigungen und Rufschädigung vor. Ich stelle sicher, dass der Sachverhalt korrekt dargestellt wird. Durch Androhung rechtlicher Konsequenzen unterbinden wir weitere Falschbehauptungen. Bei Verstößen setze ich sofort Ordnungsgelder durch.
Schadensersatz bei Rufschädigung
Als Ihr Verteidiger helfe ich Ihnen, Schadensersatz bei ungerechtfertigter Rufschädigung durchzusetzen. Ich ermittle systematisch alle ersatzfähigen Schäden wie Verdienstausfall oder berufliche Nachteile. Durch fundierte rechtliche Argumentation maximieren wir Ihre Ansprüche.
Einstweilige Verfügungen
Ich erwirke schnelle einstweilige Verfügungen gegen falsche Verdächtigungen und deren Verbreitung. Diese untersagen weitere rufschädigende Äußerungen unter Androhung empfindlicher Strafen. Bei Eilbedürftigkeit setze ich dies innerhalb weniger Tage durch.
Verteidigung gegen Vergeltungsmaßnahmen
Als Ihr Anwalt gehe ich konsequent gegen ungerechtfertigte Vergeltungsmaßnahmen vor. Ich erwirke Unterlassungsverfügungen gegen Mobbing oder Ausgrenzung. Bei beruflichen Nachteilen setze ich Ihre Rechte im Eilverfahren durch.
Der Weg zu Ihrem
Recht - so einfach geht's
Kontaktaufnahme
Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Persönliches Gespräch
In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie.
Konsequente Umsetzung
Als Ihr Fachanwalt setze ich die vereinbarte Strategie mit Nachdruck um und halte Sie stets auf dem Laufenden.
Die Kanzlei Nikias Roth -
Ihr starker Partner
Mit langjähriger Erfahrung verteidige ich erfolgreich Mandanten gegen Vorwürfe sexueller Belästigung. Mein Schwerpunkt liegt im Strafrecht, wodurch ich eine besondere Kompetenz in derartigen Verfahren entwickelt habe. Mein Team und ich arbeiten mit höchster Diskretion und Professionalität. In zahlreichen Fällen konnte ich bereits positive Ergebnisse für meine Mandanten erzielen – sei es durch Verfahrenseinstellungen oder erfolgreiche Gerichtsverfahren. Die persönliche Betreuung durch mich als Fachanwalt garantiert Ihnen durchgehend höchste rechtliche Kompetenz.
Häufig gestellte
Fragen
Ich wurde der sexuellen Belästigung beschuldigt - was genau wird mir rechtlich vorgeworfen?
Sexuelle Belästigung umfasst jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten. Dazu gehören körperliche Berührungen, anzügliche Bemerkungen, das Zeigen pornographischer Bilder und ähnliche Verhaltensweisen, die die Würde der betroffenen Person verletzen. Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich zunächst genau, ob die Vorwürfe überhaupt den rechtlichen Tatbestand erfüllen. Nicht jede missverständliche Situation oder Kommunikation stellt eine strafbare Handlung dar. Ich analysiere die konkreten Vorwürfe und erkläre Ihnen präzise, welche rechtlichen Konsequenzen drohen könnten. Gemeinsam arbeiten wir die tatsächlichen Ereignisse auf und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Ich wurde angezeigt - wie soll ich mich jetzt verhalten?
Mein dringender Rat: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber Polizei, Arbeitgeber oder anderen Beteiligten. Jede unbedachte Äußerung könnte später gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie mich als Strafverteidiger umgehend. Ich prüfe zunächst die Vorwürfe und die Beweislage. Dann entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, ob und wie Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollten.
Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten - muss ich hingehen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Ich rate Ihnen dringend, vor jeder Aussage zunächst mit mir als Ihrem Verteidiger zu sprechen. Oft ist es strategisch klüger, zunächst die Ermittlungsakte einzusehen und dann zu entscheiden, ob und wie eine Aussage erfolgen soll.
Wie lange wird das Verfahren gegen mich dauern?
Die Verfahrensdauer hängt von vielen Faktoren ab. Als Ihr Verteidiger arbeite ich auf eine möglichst schnelle Einstellung des Verfahrens hin. Dies gelingt oft bereits im Ermittlungsverfahren binnen weniger Monate. Kommt es zur Anklage, muss mit einer Verfahrensdauer von mehreren Monaten gerechnet werden. Ich setze alles daran, das Verfahren so zügig wie möglich abzuschließen.
Was kostet die rechtliche Vertretung?
Die Kosten richten sich nach dem Vorwurf und der Komplexität des Falls.
Die Aussage steht gegen meine Aussage - reicht das für eine Verurteilung?
Nein. Die Staatsanwaltschaft muss Ihre Schuld zweifelsfrei beweisen. Als Ihr Verteidiger prüfe ich die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussagen äußerst kritisch. Ich arbeite eventuelle Widersprüche heraus und präsentiere alternative Geschehensabläufe. Aussage-gegen-Aussage-Situationen führen oft zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch.
Was passiert in unserem ersten Gespräch?
In einem ausführlichen Erstgespräch nehme ich mir Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen. Wir sprechen über die Vorwürfe und Ihre Sicht der Dinge. Ich erkläre Ihnen die rechtliche Lage und mögliche Konsequenzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und wir besprechen die strategischen Optionen. Das Gespräch dient auch dazu, dass Sie mich als Ihren potenziellen Verteidiger kennenlernen.
Kann ich auch anonym bleiben?
Als Ihr Strafverteidiger unterliege ich der absoluten anwaltlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, behandle ich streng vertraulich. Dies gilt auch gegenüber Ermittlungsbehörden, Gerichten und anderen Beteiligten. Sie können sich mir gegenüber völlig offen anvertrauen – nur so kann ich Sie optimal verteidigen.
Die Polizei steht zur Durchsuchung vor der Tür - was soll ich tun?
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Kontaktieren Sie mich sofort – als Ihr Verteidiger komme ich wenn möglich zur Durchsuchung dazu. Machen Sie keine Aussagen zur Sache. Unterschreiben Sie nichts ohne meine Anwesenheit. Beobachten Sie die Durchsuchung genau und fertigen Sie wenn möglich Fotos oder Notizen an.
Wie schnell können Sie aktiv werden?
In dringenden Fällen kann ich sehr kurzfristig tätig werden. Kontaktieren Sie mich – ich melde mich umgehend bei Ihnen zur Terminvereinbarung.