Bedrohung nach § 241 StGB: Was Beschuldigte wissen sollten

Inhalt

Bedrohung im Strafrecht

Schnell kann es zum Vorwurf einer Bedrohung kommen. Doch wann ist diese wirklich strafrechtlich relevant? Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung nach § 241 StGB und was sollte man als Beschuldiger tun?

 

Was ist eine Bedrohung?

Eine Bedrohung ist gegeben, wenn eine Person absichtlich das Opfer oder eine Person in seiner Nähe mit einer rechtswidrigen Straftat (einem Verbrechen oder bestimmten Vergehen), die vom Gesetz definiert ist, bedroht. Es spielt keine Rolle, ob der Täter die Drohung tatsächlich ernst meint oder nicht. Das Wichtige ist, dass die Drohung für einen neutralen Beobachter glaubwürdig erscheint.

Durch das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 30. März 2021 hat sich der Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB geändert und erweitert. Am 04. April 2021 trat durch Artikel 15 des „Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft“ die neue Fassung in Kraft, die insbesondere Strafschärfungen für Bedrohungen in der Öffentlichkeit vorsieht. Die neue Fassung gilt für Taten ab dem Tag des Inkrafttretens, während für Taten vor diesem Datum die alte Gesetzeslage gemäß § 2 Abs. 1 StGB gilt.

 

Wann kann man wegen einer Bedrohung bestraft werden?

Die Bedrohung als Straftatbestand dient dem Schutz des individuellen Rechtsfriedens des Opfers gegen das Androhen oder Vortäuschen von Straftaten. Es gibt verschiedene Situationen, die als Bedrohung gelten und mit unterschiedlichen Strafen geahndet werden.

Handelt jemand vorsätzlich und droht einer Person, die entweder das Opfer selbst oder einer nahestehenden Person ist, mit einer Straftat, so begeht dieser gemäß Absatz 1 dieses Gesetzes eine Straftat. Als nahestehende Person gilt insbesondere ein Angehöriger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Hierzu zählen insbesondere

  • Ehegatten,
  • (Pflege-) Kinder,
  • Geschwister
  • und (Pflege-) Eltern

 

Wann droht ein Täter?

Der Täter droht, wenn er ein künftiges Übel in Aussicht stellt, auf das er Einfluss zu haben vorgibt. Es gibt verschiedene Aussprüche, die eine solche Drohung darstellen können wie z.B.:

  • Ich bring dich um
  • Ich hau dir aufs Maul
  • Ich steh dich ab

Nur wenn der Täter eine Straftat begeht, die die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert betrifft, kann er damit drohen.

 

 

Was bedeutet Androhung einer Straftat?

Wenn die angedrohte rechtswidrige Tat gegen das Opfer oder dessen nahestehenden Angehörigen ein Verbrechen gemäß §12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches darstellt, wird der Täter auch nach Absatz 2 dieses Gesetzes weiterhin strafrechtlich verfolgt. Gemäß §12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird eine Tat als Verbrechen angesehen, wenn sie mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr geahndet werden kann.

Solche Taten können sein:

  • Tötungsdelikte (z.B. Mord, Totschlag)
  • Vergewaltigung
  • Brandstiftung
  • Raub

 

Kann auch das Vortäuschen einer Drohung bestraft werden?

Nach § 241 Abs. 3 StGB wird bestraft, wer wissentlich die Drohung mit einem Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB vortäuscht. Unter einer Täuschung versteht man das Hervorrufen einer Fehlvorstellung (Irrtum) bei dem Opfer.

 

Was ist, wenn ich die Drohung gar nicht ernst gemeint habe?

Es spielt keine Rolle, ob der Täter die Drohung ernst meinte oder nur als Scherz gemeint hat. Ebenso ist es unerheblich, ob der Bedrohte die Drohung persönlich ernst nahm oder nicht. Entscheidend ist allein, ob ein neutraler Beobachter die Drohung als ernsthaft betrachten musste. Eine Straftat liegt nur dann nicht vor, wenn auch ein Außenstehender die Drohung nicht ernst nehmen konnte, z. B. wenn die Drohung von einer offensichtlich verwirrten oder betrunkenen Person ausgesprochen wurde.

 

Wie hoch ist die Strafe bei einer Bedrohung?

Die Bedrohung nach § 240 Abs. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Strafschärfung erfolgt hingegen nach § 241 Abs. 4 StGB, wenn die Bedrohung öffentlich erfolgt. Das ist der Falle, wenn die Bedrohung in einer der Allgemeinheit zugänglichen Weise erfolgt. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Drohung in den sozialen Medien, wie Facebook, Instagram, Twitter oder Tiktok erfolgt. Die Bedrohung wird dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.