Diebstahl mit Waffen nach § 244 StGB – diese Strafe droht

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Strafe bei Diebstahl mit einer Waffe

Wenn ein Täter einen Diebstahl begeht und dabei gefährliche Werkzeuge oder gar Waffen einsetzt, kann der § 244 StGB (Diebstahl mit Waffen) gegeben sein.

Hier erfahren Sie, wann ein Diebstahl als Diebstahl mit Waffen gilt, welche Strafen dabei drohen und was Beschuldigte bei einem Ermittlungsverfahren beachten sollten.

 

Was ist ein „Diebstahl mit Waffen“? 

Ein Diebstahl mit Waffen liegt vor, wenn der Täter den Diebstahl begeht unter Zuhilfenahme von Waffen, (gefährlichen) Werkzeugen oder Mitteln im Sinne des § 244 StGB.

 

Wann ist ein „Diebstahl mit Waffen“ strafbar? 

Der Straftatbestand schützt das Eigentum des Opfers. Um sich wegen eines Diebstahls mit Waffen nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Zunächst muss der Täter einen Diebstahl begehen. Sodann muss bei diesem Diebstahl der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich geführt haben (Nr. 1) oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich geführt haben, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (Nr. 2). Zu der Kategorie „Waffen“ zählt neben den Waffen im klassischen Sinne („Schusswaffen“) auch (funktionsfähige) Gas- und Schreckschusspistolen.

 

Was sind gefährliche Werkzeuge?

Gefährliche Werkzeuge sind „waffenähnliche“ Gegenstände, die nach ihrer Art der Verwendung und objektiven Beschaffenheit im konkreten Fall dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Zu den Gegenständen gehören unter anderem (Spring-)Messer, Schlagstöcke, Schlagringe, Knüppel, Baseballschläger, Eisenstangen, Schraubenzieher, Hammer, Elektroschocker und Kampfhunde.

 

Was sind sonstige Werkzeuge oder Mittel?

Zu den sonstigen Werkzeugen oder Mitteln zählen insbesondere Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Klebeband zum Fesseln, Kabelstücke, Schlafmittel sowie sogenannte „Scheinwaffen“. Unter „Scheinwaffen“ fallen nicht funktionsfähige oder nicht einsatzbereite Waffen, ungeladene Schreckschusspistolen, Spielzeugpistolen und echt aussehende Waffen.

 

Was heißt Beisichführen?

Der Täter muss bei dem Diebstahl einen solchen Gegenstand bei sich geführt haben. Das liegt vor, wenn dem Täter bei der Ausführung seiner Tat der Gegenstand zur Verfügung steht. Das heißt, dass sich der Gegenstand in räumlicher Nähe zum Täter befinden muss, sodass er während der Tat jederzeit darauf zugreifen kann.

Nur wenn der Gegenstand, den der Täter bei sich führt, dazu dient, möglichen Widerstand von Personen, einschließlich des Opfers, zu verhindern oder zu überwinden, wird er strafbar.

 

Werde ich auch bestraft, wenn ich aus beruflichen Gründen eine Waffe trage?

Wenn der Täter während der Ausübung der Tat aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit eine Waffe bei sich führt, wird er als „berufsmäßiger Waffenträger“ oder „Berufswaffenträger“ bezeichnet. In diesem Fall ist die Tatsache, dass er eine Waffe trägt, ausreichend für eine verschärfte Strafbarkeit, auch wenn er die Waffe nicht speziell für die begangene Straftat, sondern lediglich aus dienstlichen Gründen bei sich trägt.

 

Wie hoch ist die Strafe?

Der Diebstahl mit Waffen wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahren, vgl. § 244 Abs. 3 StGB. Eine Geldstrafe ist nicht möglich.

 

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