Körperverletzung ist ein ernstes Delikt, das im Jugendstrafrecht genauso geahndet wird wie im allgemeinen Strafrecht. Doch welche Strafen drohen Jugendlichen bei einer Körperverletzung? Und wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht von anderen Strafrechtsformen?
Einfache und schwere Körperverletzung
Im Jugendstrafrecht gibt es wie im allgemeinen Strafrecht zwei Arten von Körperverletzungen: einfache und schwere. Eine einfache Körperverletzung ist eine Verletzung, die keine schwerwiegenden Folgen hat. Eine schwere Körperverletzung hingegen führt zu einer dauerhaften Schädigung des Opfers oder sogar zum Tod.
Maximale Strafe bei Körperverletzung im Jugendstrafrecht
Im allgemeinen Strafrecht kann eine einfache Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Jugendstrafrecht gilt das gleiche Höchstmaß an Freiheitsentzug, selbst bei einer schweren Körperverletzung. Das bedeutet, dass Jugendliche bei einer Körperverletzung maximal fünf Jahre ins Gefängnis kommen können.
Im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht gibt es im Jugendstrafrecht einige Unterschiede. So sind die Strafen für Jugendliche in der Regel milder als für Erwachsene. Zudem steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das bedeutet, dass Jugendliche bei einer Straftat nicht nur bestraft, sondern auch erzogen werden sollen, um in Zukunft keine Straftaten mehr zu begehen.
Strafen für Heranwachsende bei Körperverletzung
Für Heranwachsende, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten im Jugendstrafrecht besondere Regelungen. Sie können je nach Einzelfall ebenfalls mit einer Strafe von bis zu 10 Jahren belegt werden. Allerdings wird bei Heranwachsenden auch hier der Erziehungsgedanke berücksichtigt.
Jugendstrafrecht und Körperverletzung – so hilft ein Anwalt
Körperverletzung ist ein schweres Delikt, das im Jugendstrafrecht genauso geahndet wird wie im allgemeinen Strafrecht. Allerdings gibt es im Jugendstrafrecht einige Unterschiede, die vor allem auf den Erziehungsgedanken abzielen. Jugendliche können bei einer Körperverletzung maximal fünf Jahre ins Gefängnis kommen, während Heranwachsende je nach Einzelfall auch mit einer Strafe von bis zu 10 Jahren belegt werden können.
Wenn Sie als Jugendlicher eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten haben, sollten Sie keine Aussage tätigen. Kontaktieren Sie lieber einen im Jugendstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt, damit dieser Sie bestmöglich vor der Staatsanwaltschaft verteidigt. Sie brauchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!