Betrug nach § 236 StGB: Straftatbestand und Strafen

Inhalt

Strafe bei Betrug - Wirtschaftsstrafrecht

Unter Betrug versteht man eine Tat, bei der eine Person (das Opfer) aufgrund der Täuschung durch eine andere Person (den Täter) einen (wirtschaftlichen) Schaden erleidet. Doch wann ist das wirklich der Fall? Und wenn, welche Strafe droht?

Hier erfahren Beschuldigte das Wichtigste über den Straftatbestand „Betrug“ und was sie tun sollten, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft.

 

Was ist „Betrug“? 

Unter Betrug versteht man eine Tat, bei der eine Person (das Opfer) aufgrund der Täuschung durch eine andere Person (den Täter) einen (wirtschaftlichen) Schaden erleidet.

Beispiele für einen Betrug sind:

  • eBay-Betrug
  • Onlinebetrug
  • Sozialbetrug
  • BAföG-Betrug
  • Eingehungsbetrug
  • Einmietbetrug
  • Enkeltrick

 

Wann ist der Betrug strafbar?

Der Straftatbestand schützt das Vermögen des Opfers. Grundvoraussetzungen für den Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB sind, dass der Täter den Geschädigten täuscht oder den Irrtum aufrechterhält, wodurch dieser eine Vermögensverfügung trifft. Zudem muss der Geschädigte einen wirtschaftlichen Schaden erleiden.

 

Liegt bei arglistiger Täuschung Betrug vor?

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden.

Eine arglistige Täuschung bedeutet, dass falsche Tatsachen bewusst vorgegaukelt werden. Dies kann sowohl durch mündliche oder schriftliche Aussagen als auch durch schlüssiges Verhalten geschehen. Wenn beispielsweise Preisschilder an Waren manipuliert werden und die Ware dann an der Kasse vorgezeigt wird, ist dies auch eine Form der Täuschung und somit Betrug.

Ein Entstellen des Sachverhalts tritt auf, wenn Informationen durch Zusätze, Auslassungen oder Verzerrungen verfälscht werden.

Das Unterdrücken von wahren Tatsachen liegt vor, wenn jemand es versäumt, rechtlich erforderliche Aufklärung zu leisten und somit die Kenntnisnahme verhindert. Diese Situation tritt oft bei Sozialbetrug auf, bei dem der Täter es versäumt, die Behörden über Veränderungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren.

 

Was sind Tatsachen?

Die Täuschung muss sich auf Tatsachen beziehen.

Unter Tatsachen werden konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart verstanden, die einem Beweis zugänglich sind. Davon umfasst sind sowohl äußere Tatsachen wie auch innere Tatsachen.

Zu unterscheiden sind äußere Tatsachen, die sich auf die Beschaffenheit oder Herkunft eines Gegenstands beziehen, wie zum Beispiel die Behauptung, dass es sich um „echtes Gold“, eine „neue“ Sache oder ein „unfallfreies“ Auto handelt. Ein weiteres Beispiel für eine äußere Tatsache wäre der Preis eines Produkts, der durch Manipulation an den Preisschildern verändert wurde.

Im Gegensatz dazu beziehen sich innere Tatsachen auf Kenntnisse und Absichten.

 

Was versteht man denn unter einem Irrtum?

Ein Irrtum liegt vor, wenn das Opfer eine Fehlvorstellung über eine Tatsache hat. Es muss also ein Widerspruch zwischen der (subjektiven) Vorstellung des Opfers und der Wirklichkeit vorliegen.

Durch diesen Irrtum muss das Opfer zu einer Vermögensverfügung veranlasst worden sein.  Durch die Täuschung über eine Tatsache müsste das Opfer also eine Handlung, Duldung oder Unterlassung vornehmen, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Es muss also unmittelbar ein Vermögensschaden eintreten.

Eine Vermögensverfügung liegt vor bei:

  • Abschluss eines Vertrages (= Handlung)
  • Zustimmung zum Mitnehmen einer Sache (= Duldung)
  • Nichtgeltendmachung einer (fälligen) Forderung (= Unterlassung)

 

Wann liegt ein Vermögensschaden vor?

Ein Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert den Schaden als die Gesamtheit aller wirtschaftlichen (geldwerten) Güter einer Person als Vermögen. Hierzu zählen neben Geld auch Forderungen, Eigentum und Besitz.

Handelt es sich bei dem Vermögensschaden um einen geringen Wert (Wert unter 50 Euro), so wird die Tat nur auf Antrag des Opfers verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) aufgrund besonderen öffentlichen Interesses eine Strafverfolgung von Amts wegen für geboten hält (vgl. §§ 263 Abs. 4, 248a StGB).

 

Welche Strafe droht bei Betrug?

Der „einfache“ Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Dabei richtet sich die Strafhöhe insbesondere danach, wie hoch der entstandene Schaden ist. In der Regel wird bei kleineren Schäden eine Geldstrafe verhängt.

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.