Rechtsbeiträge

§ 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§ 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Ein Vorwurf nach § 178 StGB gehört zu den schwersten im deutschen Strafrecht. Verursacht der Täter durch einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, droht lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Der Beitrag erklärt die Voraussetzungen, die Abgrenzung zu Tötungsdelikten und die richtige Verteidigungsstrategie.

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Gruppenvergewaltigungen

Gruppenvergewaltigungen

Der Begriff „Gruppenvergewaltigung“ ist keine eigene Strafnorm, sondern beschreibt eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach § 177 StGB, die mehrere Täter gemeinschaftlich begehen. Die rechtliche Einordnung der einzelnen Beteiligung entscheidet maßgeblich über Tatbestand und Strafrahmen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend.

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184h stgb

184h stgb

Wird jemandem eine sexuell motivierte Berührung vorgeworfen, hängt die strafrechtliche Bewertung entscheidend von der Erheblichkeitsschwelle des § 184h StGB ab. Der Beitrag erläutert die gesetzliche Definition, den Maßstab der Rechtsprechung und die Bedeutung für die Strafverteidigung.

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