
§ 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Ein Vorwurf nach § 178 StGB gehört zu den schwersten im deutschen Strafrecht. Verursacht der Täter durch einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, droht lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Der Beitrag erklärt die Voraussetzungen, die Abgrenzung zu Tötungsdelikten und die richtige Verteidigungsstrategie.







