Fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad: Was Rad­fahrer wissen müssen

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Das Wichtigste in Kürze

Die meisten Menschen wissen, dass es verboten ist, betrunken Auto zu fahren. Aber dass dieselbe Strafnorm auch für Radfahrer gilt, überrascht viele. Die fahrlässige Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad ist kein seltener Randfall des Verkehrsstrafrechts — gerade nach Sommerfesten, Stadtfeiern oder Grillabenden erwischt die Polizei immer wieder Radfahrer mit deutlich erhöhten Promillewerten. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigen wir bei Kröber & Roth Mandanten bundesweit in genau solchen Konstellationen.

Was bedeutet fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB?

§ 316 Abs. 1 StGB macht strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Abs. 2 stellt klar: Die Tat ist auch dann strafbar, wenn sie fahrlässig begangen wird. Ein konkreter Unfall oder eine Gefährdung anderer ist für die Strafbarkeit nach § 316 StGB nicht erforderlich — es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Gilt ein Fahrrad als Fahrzeug im Sinne des Straf­rechts?

Die Antwort ist eindeutig: Ja. § 316 StGB gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge. Das Tatbestandsmerkmal des Führens setzt voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt und unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen in Bewegung gehalten wird. Das LG Freiburg hat in einem Urteil vom 26. Oktober 2021 (11/21 10 Ns 530 Js 30832/20) klargestellt, dass das betrunkene Schieben eines Fahrrads nicht als Führen im Sinne des § 316 StGB angesehen werden kann.

Wann beginnt die Straf­barkeit — Promille­grenzen für Rad­fahrer

Für Radfahrer liegt die absolute Fahruntüchtigkeit nach überwiegender Rechtsprechung bei 1,6 Promille — im Unterschied zu Kraftfahrzeugführern, für die 1,1 Promille gilt. Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit eintreten, wenn der Radfahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (relative Fahruntüchtigkeit): Schlangenlinien, Stürze, Missachten von Vorfahrt.

§ 24c StVG sieht ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren vor — diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Kraftfahrzeuge. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 3 StVG.

Was ist der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahr­lässiger Trunkenheit?

Wer vorsätzlich handelt, weiß, dass er nicht mehr sicher fahren kann. Wer fahrlässig handelt, verkennt seine eigene Fahruntüchtigkeit, obwohl er sie bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen müssen. Der praktische Unterschied: Bei vorsätzlicher Begehung fällt die Strafzumessung im Einzelfall regelmäßig höher aus; wer fahrlässig handelt, hat bessere Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Geldstrafe.

Kann der Führer­schein für das Auto entzogen werden, obwohl ich nur Rad gefahren bin?

Ein strafrechtlicher Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht nach § 69 StGB ist beim Fahrrad nicht möglich — das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Die eigentliche Gefahr droht jedoch von der Fahrerlaubnisbehörde: Ab einem Promillewert von 1,6 ist sie verpflichtet, die Fahreignung zu überprüfen. Das kann zur Anordnung einer MPU führen — unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug die Trunkenheitsfahrt begangen wurde. Wer die MPU verweigert oder nicht besteht, riskiert den Entzug der Pkw-Fahrerlaubnis.

Was passiert ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad?

Ab 1,6 Promille ist die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer erfüllt — eine Verurteilung nach § 316 StGB ist dann praktisch sicher, wenn die Fahrt nachgewiesen werden kann. Verwaltungsrechtlich ist die Fahrerlaubnisbehörde ab 1,6 Promille nach § 13 Nr. 2c FeV verpflichtet, eine MPU anzuordnen. Der BayVGH hat in einem Urteil vom 1. Oktober 2012 (Az. 11 BV 12.771) bestätigt, dass Betroffenen sogar das Führen von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund untersagt werden kann, wenn sie die MPU verweigern oder nicht bestehen.

Droht straf­rechtliche Ver­urteilung auch ohne Unfall?

Ja. § 316 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt — weder ein Unfall noch eine konkrete Gefährdung ist Voraussetzung. Das unterscheidet § 316 StGB von § 315c StGB, der eine konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer voraussetzt und einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Zwischen beiden Normen besteht ein Subsidiaritätsverhältnis: § 316 StGB tritt zurück, wenn § 315c StGB einschlägig ist.

Was tun, wenn eine Anzeige wegen fahr­lässiger Trunkenheit auf dem Fahrrad vorliegt?

Schweigen gegenüber der Polizei. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Anwalt einschalten, bevor Sie reagieren. Ein Strafbefehl kann mit einem Einspruch angefochten werden — die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Fahrerlaubnisfragen separat klären. Die MPU-Anordnung ist ein eigenständiges verwaltungsrechtliches Verfahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Häufig gestellte Fragen

Ist betrunken Fahr­rad­fahren wirklich strafbar?

Ja, wenn dabei die Fahruntüchtigkeit erreicht ist. Ab 1,6 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer; ab 0,3 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt relative Fahruntüchtigkeit vor.
Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab einem bestimmten Promillewert unwiderlegbar vor (für Radfahrer: ab 1,6 Promille). Relative Fahruntüchtigkeit erfordert zusätzlich zum Promillewert (ab 0,3 Promille) einen konkreten alkoholbedingten Fahrfehler wie Schlangenlinien oder Stürze.
Ein gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis ist beim Fahrrad nicht möglich, da das Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist. Ab 1,6 Promille ist die Fahrerlaubnisbehörde aber verpflichtet, eine MPU anzuordnen, die bei negativem Ergebnis zum Verlust des Pkw-Führerscheins führen kann.
Das Schieben eines Fahrrads erfüllt nach der Rechtsprechung des LG Freiburg (Urteil vom 26.10.2021) nicht den Tatbestand des Führens nach § 316 StGB. Das Schieben bleibt in der Regel straflos — sofern nachweisbar ist, dass tatsächlich nur geschoben und nicht gefahren wurde.
Bei einem Ersttäter ohne weitere erschwerende Umstände ist typischerweise eine Geldstrafe zu erwarten. In manchen Fällen ist auch eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Auflagenerfüllung möglich.
Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist eine Begutachtung zur Fahreignung. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet sie bei Radfahrern ab einem Promillewert von 1,6 nach § 13 Nr. 2c FeV zwingend an.
Ja. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch beim zuständigen Amtsgericht eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO). Nach rechtzeitigem Einspruch führt das Gericht grundsätzlich eine Hauptverhandlung durch.
Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt — für sie gelten die Radfahrer-Grenzen. E-Scooter und S-Pedelecs über 25 km/h gelten als Kraftfahrzeuge — für sie gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille.
§ 316 StGB setzt keinen Unfall voraus. Die Strafbarkeit tritt bereits durch das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand ein. Bei einem Unfall können zusätzliche Tatbestände wie § 315c StGB oder § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) hinzutreten.
Ja. Wer die MPU verweigert oder nicht besteht, kann durch die Fahrerlaubnisbehörde vom Führen sämtlicher Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund ausgeschlossen werden — einschließlich Fahrräder. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 8 FeV (vgl. BayVGH, Az. 11 BV 12.771).