Fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr und MPU: Was jetzt auf Sie zukommt

Inhalt
fahrlässige trunkenheit im verkehr mpu

Das Wichtigste in Kürze

Ein Abend mit Freunden, ein Glas mehr als geplant — und dann die Entscheidung, noch selbst nach Hause zu fahren. Was viele als Kleinigkeit abtun, ist für das Strafgesetzbuch eindeutig eine Straftat. Auch wer sich beim Fahrtantritt für fahrtüchtig hielt, tatsächlich aber die gesetzlichen Grenzen längst überschritten hatte, macht sich nach § 316 Abs. 2 StGB wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr strafbar. Auf meiner Seite zu Trunkenheit am Steuer finden Sie einen ersten Überblick über das gesamte Themenfeld.

Was ist fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 2 StGB?

§ 316 Abs. 1 StGB macht strafbar, wer vorsätzlich im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. § 316 Abs. 2 erstreckt diese Strafbarkeit ausdrücklich auf die fahrlässige Begehungsweise: Wer sich beim Fahrtantritt irrtümlich für fahrtüchtig hält, handelt nach § 316 Abs. 2 StGB. In der Praxis liegt die fahrlässige Variante häufig dann vor, wenn der Alkoholkonsum länger zurückliegt, unbemerkt stattgefunden hat oder der Betroffene durch hohe Alkoholgewöhnung keine Ausfallerscheinungen an sich wahrgenommen hat.

Ab wann liegt eine strafbare Fahr­untüchtigkeit vor?

Bei der absoluten Fahruntüchtigkeit gilt die Unfähigkeit ab einer BAK von 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugführern unwiderleglich als erwiesen. Bei Fahrradfahrern liegt diese Grenze nach überwiegender Auffassung bei 1,6 Promille.

Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kommt relative Fahruntüchtigkeit in Betracht — sie erfordert zusätzlich alkoholbedingte Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder das Überfahren von Verkehrszeichen.

Wie wird fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr bestraft?

Der Strafrahmen nach § 316 StGB ist für vorsätzliche und fahrlässige Begehung identisch: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In der Praxis wird die fahrlässige Variante regelmäßig milder bewertet. Daneben ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und einer Sperrfrist nach § 69a StGB von mindestens sechs Monaten zu rechnen — in der Praxis häufig neun bis zwölf Monate. Unterbleibt die Entziehung ausnahmsweise, ist nach § 44 StGB in der Regel ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten anzuordnen.

Wann wird eine MPU angeordnet — und von wem?

Die MPU wird nicht vom Strafgericht angeordnet, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat in Urteilen vom 6. April 2017 (Az. 3 C 13.16 und 3 C 24.15) klargestellt: Eine einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertigt erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines MPU-Gutachtens. Unterhalb dieser Grenze darf die Behörde die MPU nicht allein auf die Verurteilung nach § 316 StGB stützen.

Ab 1,6 Promille ist die Beibringung eines MPU-Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV anzuordnen — gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum.

Was passiert, wenn die MPU angeordnet wird?

Die MPU besteht aus einem psychologischen Gespräch, Leistungstests und einer medizinischen Begutachtung. Bei Alkoholabhängigkeit ist ein Abstinenznachweis erforderlich, der häufig im Bereich von zwölf Monaten liegt. Das entscheidende Ziel: der Nachweis, dass der Betroffene sein Trinkverhalten dauerhaft geändert hat und künftig zwischen Alkoholkonsum und Fahren sicher trennen kann.

Welche Verteidigungs­ansätze gibt es?

  • Überprüfung der Blutentnahme: Fehler bei Probennahme oder -lagerung können die Verwertbarkeit in Frage stellen.
  • Rückrechnung und Nachtrunk: Sachverständige können einen möglichen Nachtrunk berücksichtigen.
  • Abgrenzung vorsätzlich/fahrlässig: Eine überzeugende Darstellung kann die Straferwartung deutlich reduzieren.
  • Weichenstellung für das MPU-Verfahren: Bestimmte Formulierungen im Strafverfahren können die spätere MPU erleichtern oder vermeiden helfen.

Besonderheiten bei Erst­tätern und der Frage des Führer­scheins

Für Ersttäter ohne Vorstrafen sind die Ausgangsbedingungen günstiger als vielfach befürchtet. Entscheidend ist, dass Strafverfahren und Führerscheinverfahren als Einheit gedacht werden. Wer nur das Strafverfahren im Blick hat, erlebt oft eine unangenehme Überraschung, wenn nach Ablauf der Sperrfrist die MPU-Anforderung kommt.

Was tun, wenn Sie eine Vorladung oder Anzeige erhalten?

  1. Keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor ein Verteidiger eingeschaltet ist.
  2. Anwaltliche Erstberatung so früh wie möglich.
  3. Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu verstehen.
  4. Keine voreiligen Zugeständnisse im Strafverfahren, die die MPU-Situation verschlechtern.

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.

Häufig gestellte Fragen

Ist fahr­lässige Trunkenheit im Verkehr eine Straftat oder eine Ordnungs­widrigkeit?

Sie ist eine Straftat nach § 316 Abs. 2 StGB. Es droht ein Eintrag im Bundeszentralregister. Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen erscheinen grundsätzlich auch im Führungszeugnis (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Nicht zwingend automatisch, aber in der Regel schon. Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, wenn sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt — was bei § 316 StGB regelmäßig angenommen wird.
Als Faustregel gilt: Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde nahezu immer eine MPU anordnen. Unterhalb dieser Grenze ist die MPU nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weitere besondere Umstände nicht zwingend.
Die Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt. Wird das Gutachten nicht beigebracht, darf die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubniserteilung versagen. Rechtsschutz richtet sich gegen diese Versagungsentscheidung.
Die Fahrerlaubnis wird nicht erteilt. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine MPU antreten, sofern Sie sich auf die Anforderungen vorbereitet haben.
In bestimmten Konstellationen — insbesondere bei einer BAK unter 1,6 Promille und ohne weitere Belastungsmomente — kann eine sorgfältige Verteidigung dazu beitragen, dass keine MPU angeordnet wird.
Der Strafrahmen des § 316 StGB gilt für alle Fahrzeugführer gleich. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt beim Fahrrad bei 1,6 Promille. Bei Fahrrad-Trunkenheit ist die Entziehung der Kfz-Fahrerlaubnis keine automatische Folge, sondern bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung.
Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge; für Kraftfahrzeugführer gilt die 1,1-Promille-Grenze. BayObLG, OLG Hamm und OLG Frankfurt (Beschluss vom 08.05.2023, Az. 1 Ss 276/22) haben übereinstimmend entschieden, dass auf E-Scooter-Fahrer dieselbe Grenze anzuwenden ist wie auf Kraftfahrzeugführer.
Im Fahreignungsregister (Flensburg) werden Straftaten nach § 316 StGB je nach Nebenfolge mit 2 oder 3 Punkten bewertet: bei gleichzeitiger Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten, ohne Entziehung mit 2 Punkten. Im Bundeszentralregister verbleiben Eintragungen je nach Schwere der Tat mehrere Jahre.
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Umfang des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in manchen Fällen die Kosten — das sollte frühzeitig geprüft werden.