Straf­maß Drogen am Steuer: Was droht Ihnen bei einer Drogen­fahrt?

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Das Wichtigste in Kürze

Wer nach dem Konsum von Cannabis, Kokain oder anderen Drogen ein Fahrzeug führt, riskiert weit mehr als einen Bußgeldbescheid. Das Strafmaß bei Drogen am Steuer erstreckt sich über mehrere rechtliche Ebenen — vom Ordnungswidrigkeitenrecht bis zu schweren Straftatbeständen des StGB — und kann im ungünstigsten Fall mit einer Freiheitsstrafe und dem dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis enden. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit mehr als 6.000 bearbeiteten Verfahren beobachte ich, dass Betroffene die Schwere dieser Situation regelmäßig unterschätzen. Wenn Sie bereits eine Vorladung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, empfehle ich Ihnen, zunächst meine Seite zur Trunkenheit am Steuer zu lesen.

Ordnungs­widrigkeit oder Straftat — wovon hängt das Straf­maß ab?

Das Strafmaß bei Drogen am Steuer richtet sich zunächst danach, ob das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Diese Unterscheidung ist keine Formalie — sie entscheidet darüber, ob ein Bußgeldbescheid ergeht oder ein Strafverfahren eingeleitet wird, das zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen kann.

Nach § 24a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug führt, wenn eine der in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten Substanzen im Blutserum nachgewiesen wird. Für alle Drogen außer Cannabis — also etwa Amphetamine, Kokain, Heroin oder MDMA — reicht der bloße Substanznachweis im Blutserum aus.

Für Cannabis (THC) gilt seit dem 22. August 2024 ein eigenständiger Grenzwert: Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn im Blutserum 3,5 ng/ml THC oder mehr nachgewiesen werden. Liegt der Wert darunter, ist eine Ordnungswidrigkeit in der Regel zu verneinen — außer der Fahrer befindet sich in der Probezeit oder ist noch keine 21 Jahre alt.

Zur Straftat wird das Fahren unter Drogeneinfluss, wenn der Fahrer infolge des Konsums nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (Fahruntüchtigkeit) oder wenn durch die Fahrt eine konkrete Gefährdung eingetreten ist.

Was droht als Ordnungs­widrigkeit? Der Bußgeld­katalog im Überblick

Der Bußgeldkatalog (BKatV i.V.m. § 26a StVG) sieht gestaffelte Sanktionen vor:

  • Erst­verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter und weiterer Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot nach § 25 StVG gilt als Regelfolge, sobald wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt wird. Die Fahrerlaubnisbehörde kann unabhängig vom Bußgeldverfahren tätig werden: Sie prüft von Amts wegen, ob die Fahreignung des Betroffenen noch besteht. Insbesondere bei harten Drogen gehen Behörden davon aus, dass bereits ein einmaliger Konsum Zweifel an der Fahreignung begründet.

Wann wird aus der Ordnungs­widrigkeit eine Straftat?

§ 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr: Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 Abs. 1 StGB strafbar. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dieser Tatbestand setzt keine konkrete Gefährdung anderer voraus.

§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB — Gefährdung des Straßenverkehrs: Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Drogen am Steuer und der Führer­schein: Fahrverbot vs. Entziehung der Fahr­erlaubnis

Das Fahrverbot nach § 25 StVG ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme von einem bis zu drei Monaten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Bei einer Verurteilung nach §§ 315c oder 316 StGB ist die Entziehung nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB als Regelfall normiert. Nach der Entziehung legt das Gericht eine Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 StGB fest — mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre; in besonders schweren Fällen kann die Sperre dauerhaft angeordnet werden.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis häufig an eine MPU geknüpft — in der Regel durch Abstinenznachweise über sechs bis zwölf Monate.

Cannabis-Legalisierung 2024: Hat sich das Straf­maß verändert?

Seit dem 22. August 2024 gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG. Unterhalb dieses Wertes liegt — für Personen außerhalb der Probezeit und über 21 Jahren — in der Regel keine Ordnungswidrigkeit mehr vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Fahren unter Cannabis generell straflos ist: Wer infolge des THC-Konsums fahruntüchtig ist, kann sich weiterhin nach § 316 StGB oder § 315c StGB strafbar machen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Toleranz-Regelung nach § 24c StVG.

Harte Drogen am Steuer: Strenger als bei Cannabis

Bei harten Drogen — Kokain, Amphetaminen, Methamphetamin, Heroin oder MDMA — gibt es keine Konzentrationsschwelle. Nach § 24a Abs. 2 StVG genügt der Nachweis der Substanz im Blutserum, um die Ordnungswidrigkeit zu begründen. Die Fahrerlaubnisbehörde geht bei regelmäßigem Konsum harter Drogen von einer nicht kompensierbaren Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

Was tun, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden?

Der Schnelltest (Speicheltest) ist grundsätzlich freiwillig. Keine Angaben zum Drogenkonsum machen — das Schweigerecht gilt vollständig. Frühzeitig anwaltliche Beratung suchen. Das Strafmaß bei Drogen am Steuer wird maßgeblich davon beeinflusst, was im Ermittlungsverfahren passiert. Ich rate Ihnen ausdrücklich, vor der ersten Befragung oder der Rücksendung eines Anhörungsbogens keinen Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft aufzunehmen, bevor Sie anwaltlichen Rat geholt haben.

Besondere Situation: Berufs­kraft­fahrer und Arbeit­nehmer mit Dienst-Kfz

Für Berufskraftfahrer ist das Strafmaß mit einer zusätzlichen Dimension verbunden: dem Verlust des Arbeitsplatzes. Die Rechtsprechung des BAG nimmt bei Berufskraftfahrern auch Freizeitkonsum als kündigungsrelevant in den Blick, wenn dadurch die Fahreignung beeinträchtigt ist (vgl. BAG, 6 AZR 471/15).

Kann ein Anwalt das Straf­maß bei Drogen am Steuer reduzieren?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an. Was ich prüfe: Wurde der Bluttest ordnungsgemäß durchgeführt? Gibt es Zweifel an der Kühlkette? Sind die Grenzwerte korrekt angewendet worden — insbesondere bei Cannabis nach der Gesetzesänderung 2024? Lagen Ausfallerscheinungen vor? Handelt es sich um einen Erstverstoß? Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufig gestellte Fragen

Ist Drogen am Steuer immer eine Straftat?

Nein. Fehlt eine Fahruntüchtigkeit oder eine konkrete Gefährdung, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Strafbar nach StGB wird das Verhalten erst, wenn Fahruntüchtigkeit oder eine Gefährdung Dritter hinzukommt.
Beim ersten Verstoß nach § 24a StVG beträgt das Bußgeld 500 Euro, dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum gilt nach § 24a Abs. 1a StVG seit dem 22. August 2024. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Verbot.
Nicht automatisch, aber das Risiko ist hoch. Bei einer Verurteilung wegen §§ 315c oder 316 StGB ist die Entziehung der Fahrerlaubnis in der Regel die Folge. Auch die Verwaltungsbehörde kann unabhängig vom Strafverfahren handeln.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Oft ist dafür eine MPU erforderlich, die Abstinenz für einen längeren Zeitraum nachweist.
Ja. Bei Cannabis gilt seit 2024 ein Grenzwert. Bei allen anderen berauschenden Mitteln reicht bereits der bloße Substanznachweis im Blutserum für eine Ordnungswidrigkeit aus.
Der Speicheltest (Schnelltest) ist freiwillig. Bei begründetem Verdacht kann die Polizei jedoch eine richterlich angeordnete Blutentnahme veranlassen.
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen — sowohl beim Anhörungsbogen als auch bei einer Vorladung. Bitte machen Sie keine Angaben, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
In der Probezeit gilt Drogen am Steuer als A-Verstoß. Neben den allgemeinen Sanktionen drohen nach § 2a StVG die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Ja. Insbesondere bei Fragen zur Ordnungsgemäßheit der Blutentnahme, zur Anwendung des neuen THC-Grenzwerts und bei Erstverstoßen lassen sich durch frühzeitige Akteneinsicht oft relevante Verteidigungsargumente entwickeln.