
Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland: Was Beschuldigte wissen müssen
Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland seit dem 5. Juli 1997 nach § 177 StGB ohne Ausnahme strafbar. Die Reform 2016 hat die Eintrittsschwelle erheblich gesenkt. Beschuldigte sollten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft vollständig schweigen und unverzüglich einen Strafverteidiger einschalten.







