
Anzeige wegen sexueller Belästigung im Internet: Strafmaß und rechtliche Folgen
Sexuelle Belästigung im Internet kann verschiedene Straftatbestände von einfacher Beleidigung bis hin zu schwerwiegenden Sexualdelikten mit Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren erfüllen. Das Strafmaß hängt dabei von der konkreten Tathandlung ab – unerwünschte Intimbilder werden nach § 184k StGB anders bewertet als anzügliche Nachrichten oder wiederholte Kontaktversuche. Betroffene haben umfangreiche Rechte sowohl im Strafverfahren als auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen und sollten sich frühzeitig fachkundig beraten lassen, um ihre Möglichkeiten optimal zu nutzen.







