
Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Wann verjähren die Ansprüche?
Die Verjährung bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre ab Beendigung der Beihilfehandlung, bei schweren Fällen seit 2020 15 Jahre. Ermittlungsmaßnahmen können die Fristen unterbrechen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist entscheidend, da Verjährung zur Verfahrenseinstellung führen kann. Steuerliche Nachforderungen verjähren nach zehn Jahren.







