
Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB) – Das sollten Sie bei einer Anzeige tun!
Der §323c des Strafgesetzbuches (StGB) ahnded die unterlassene Hilfeleistung und Behinderung von hilfeleistenden Personen. Er behandelt das rechtliche Gebot, bei Notfällen aktiv Hilfe zu leisten







