
Ab welchem Betrag ist Steuerhinterziehung strafbar?
Steuerhinterziehung ist bereits ab dem ersten Euro strafbar, ohne gesetzliche Mindestgrenze. Die BGH-Rechtsprechung nimmt „großes Ausmaß“ seit 2015 einheitlich ab 50.000 Euro an. Bei sechsstelligen Beträgen drohen regelmäßig Freiheitsstrafen, bei Millionenhöhe meist unbedingte Haft. Selbstanzeigen können bis 25.000 Euro je Tat Straffreiheit bewirken.







