
Verjährung sexuelle Belästigung: Das müssen Beschuldigte wissen
Die Verjährungsfrist für sexuelle Belästigung nach § 184i StGB beträgt fünf Jahre ab Tatbeendigung. Bestimmte Ermittlungshandlungen können diese Frist unterbrechen und vollständig neu starten lassen. Dieser Beitrag erklärt, wann Verjährung eintritt, was sie verhindert und was Beschuldigte nach einer Anzeige sofort tun sollten.







