
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) – Straftatbestand & Strafmaß
Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB stellt eine der schwerwiegendsten und sensibelsten Sexualstraftaten dar, mit denen Beschuldigte konfrontiert werden können.







