
Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen – § 174a StGB
Der § 174a StGB verfolgt das Ziel, schutzbedürftige Personen wie Gefangene, behördlich Verwahrte, Kranke und Hilfsbedürftige vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Was dies konkret bedeutet,







