
Scheinrechnung als Betriebsausgabe: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Eine Scheinrechnung ist steuerlich unwirksam und strafrechtlich relevant. Wer Scheinrechnungen zum Betriebsausgabenabzug nutzt, riskiert eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Dieser Beitrag erklärt die verschiedenen Erscheinungsformen, das Kompensationsverbot und die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige.







